IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 11.3.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 13.2.2019, mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Klara Verhounig, Kalvarienbergstraße 51, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ergon Wirtschaftschaftsprüfung GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 75, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HSP STEUER Schneider, Talstraße 106, 41516 Grevenbroich, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Oktober 2019 betreffend…
Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…
…wir davon aus, dass Sie in unserem Sinne entscheiden. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 22.06.2012 als unbegründet ab. Zur Begründung wird ausgeführt: In Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen und somit auch von der Erstattungsfähigkeit ausgenommen sind u. a. Lieferungen und sonstige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Februar 2013 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 22. Februar 2013 betreffend Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 3-5/2012 zu Recht…
Die vom Beschwerdeführer vorgelegte Stellungnahme von Univ.Prof. AB vom 21.12.2017 gibt als Ausgangslage an, dass dem Beschwerdeführer vier Vormalzähne und elf Mahlzähne, somit insgesamt 15 Zähne fehlen würden. Dem gegenüber konnte durch die Sachverständige vor der Gebisssanierung nur das Fehlen von 13…
Mit dem Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt vom 12.12.2017 wurden dem Beschwerdeführer Pensionseinkünfte zuerkannt. Die Pensionsversicherungsanstalt ermittelte auf Grund des vor Gericht am 6. September 2017 geschlossenen Vergleichs die Höhe der Berufsunfähigkeitspension. Aus dem Beschwerdevorbringen geht hervor, dass der Beschwerdeführer gegen diesen Bescheid eine Klage…
…aber auf die Höhe der Gutschrift nicht mehr auswirken, weil die Erstattungsfähigkeit bereits ausgeschöpft sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Beschwerdeführer bezog im Streitjahr 2019 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit an der ***Universität X***. Die steuerpflichtigen Bezüge im Jahr 2019 beliefen sich…
…auf das eingereichte Fax im Akt „vergessen“ wurde. Es sei über den Sachverhalt und die Erstattungsfähigkeit der eingereichten Vorsteuern anhand der vorgelegten Beweismittel abzusprechen. Mit E-Mail vom 29.11.2017 wurde die belangte Behörde aufgefordert, einen entsprechenden Antrag wie über die Beschwerde entschiedenen werden…
…gem. § 20 EStG 1988 bzw. § 12 KStG 1988 nicht abzugsfähig. In Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen und somit auch von der Erstattungsfähigkeit ausgenommen sind u.a. Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen der privaten Lebensführung, Repräsentationsaufwendungen) im Sinne des § 20 Abs…
…01.2016 ab. Es führte darin aus, dass ab dem Tod der Erblasserin am XX/2012 die Einkünfte des jeweiligen Erben für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Zinsen heranzuziehen seien. Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Bf. in den Einkommensteuerbescheiden der Streitjahre stelle sich wie folgt…
…auch mit dem Bemerken vor, ihrer Ansicht nach könne die Erstattungsfähigkeit der beantragten Vorsteuern erst bei Vorliegen der angeforderten Unterlagen beurteilt werden. Mit hg. E-Mail vom 4.8.2017 wurde die erstinstanzliche Aufforderung der Vorlage von Unterlagen wiederholt und um Aufklärung über die ausgeübte…
…im Zusammenhang mit dem Ford Sierra Cosworth (PKW, Benziner) bestehe keine Erstattungsfähigkeit. Das BFG richtete zwei Vorhalte an den ausgewiesenen steuerlichen Vertreter des BF per E-Mail, welche nachweislich von diesem gelesen wurden (Lesebestätigungen wurden gesendet): Vorhalt vom 29.03.2017 "Sehr geehrte steuerliche Vertretung…
…von Personenkraftwagen, Kombina- tionskraftwagen oder Krafträdern im Zusammenhang stehenden Lieferungen und sonstigen Leistungen als nicht für das Unternehmen ausgeführt gelten. Die erklärte Vorsteuer sei daher entsprechend zu berichtigen. In Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen und somit auch von der Erstattungsfähigkeit ausgenommen seien u. a. Lieferungen und…
…seien. Mit Bescheid vom 10.12.2014 wurden die zu erstattenden Vorsteuern für 01 bis 12/2013 mit Null festgesetzt. Das Finanzamt begründete die Abweisung des Erstattungsantrages damit, dass in Österreich der Vorsteuerabzug und damit auch die Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen sei, wenn die Vorsteuern Aufwendungen betreffen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…Umkehrschluss sehr deutlich folgt, dass es bei PPU-Tarifen wie dem vorliegenden, bei denen eine Erstattungsfähigkeit von Guthaben sehr wohl und von Anfang an gegeben ist, ausschließlich im Fall der tatsächlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen unter Verwendung des Guthabens zu einem Leistungsaustausch kommt. Zuletzt ist auch…