…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 2a zu § 33). Zu einem Erstattungsantrag ist – und zwar auch dann, wenn das Gesetz die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung mehreren Personen zur ungeteilten Hand auferlegt – nur der Abgabenschuldner berechtigt, der die Abgabe entrichtet hat oder in…
…ist der Beschwerdeführerin, (Bf.), für die Zuwendung eines Geldbetrages von € 35.088,00 zur Anschaffung eines PKWs d.M. Z, die Schenkungssteuer in der Höhe von € 6.955,60 vorgeschrieben worden. Dagegen hat die Bf. berufen. Diese Berufung hat der Unabhängige Finanzsenat, (UFS…
…Spielbankabgabe auch die frühere Erbschafts- und Schenkungssteuer und jetzt, seit 1. August 2008 auch die Stiftungseingangssteuer für unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen von einer saldierten Bemessungsgrundlage ausgeht. Bemessungsgrundlage gemäß § 20 ErbStG 1955 war der „Nettoerwerb“, Besitzposten abzüglich Schuldposten, der Unterschiedsbetrag wurde der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterzogen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
…796,- (entspricht € 3,321.933,10). Mit Bescheid vom 3. Juli 2000 (ErfNr.) setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die Schenkungssteuer für den Erwerb der Bf auf Grund der Nachstiftungen unter Berücksichtigung des Vorerwerbes vom 31. Jänner 2000 (welcher unter der ErfNr…
…ist. Der Bf. ist diesem Vorhalt diesbezüglich nicht weiter entgegengetreten und es ist aus seinem Vorbringen zu schließen, dass die Berechnung des gemeinen Wertes an Hand der konsolidierten Jahresabschlüsse von ihm gewollt ist. Für die Bemessung der Schenkungssteuer ist daher entsprechend den Bestimmungen der §§ 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 14. März 2013 der Beschwerdeführerin PS , Anschrift, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Höllermeier Schaller & Partner Steuerberatung Salzburg GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Karl-Emminger-Straße 23 gegen…
…Steuern und Abgaben. Mit Notariatsakt vom 08.10.2008 wurde der Schenkungsvertrag vom 08.08.1991 einvernehmlich vollinhaltlich aufgehoben. Mit Schreiben vom 17.11.2008 ersuchten die Vertragsparteien des Schenkungsvertrages vom 08.08.1991 zur Zahl 400018 die ursprünglich entrichtete Schenkungssteuer an die Geschenknehmerin rückzuerstatten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1.12.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
Pauschbetrag für Sonderausgaben………………….............................................. -60,00 € Zuwendungen gem. § 18 (1) Z 7 EStG 1988………………………………………………..…-***21***,00 € Kirchenbeitrag ……
…08.2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2011 (EN xxxxx), betreffend Schenkungssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955 (ErbStG 1955) unterlag der Erwerb von Todes wegen vor der Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof (BGBl. I 9/2007) bis einschließlich 31. Juli 2008 der Steuer nach diesem Bundesgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., vertreten durch Herrn M.W. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Oktober 2010, Erf.Nr. x/x, St.Nr. y/y…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Notar , gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1.12.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. Oktober 2018 betreffend…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-Privatstiftung, Adr.1 vertreten durch die BPS Brugger Pamperl Schallhart Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatung GmbH & CoKG, 5020 Salzburg, Sterneckstraße 55, gegen…
…und Verkehrsteuern Wien vom 13. Mai 2008, ErfNr. 1/2007 betreffend Schenkungssteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) und ihr Sohn, Herr Ing…