…bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Bei den Einfuhrabgaben, deren Erstattung/Erlass beantragt wird, handelt es sich um eine gemäß Artikel 203 Absatz 1 und Absatz 3 zweiter Anstrich ZK entstandene Einfuhrzollschuld. Artikel 203 ZK idmF lautet auszugsweise…
…vorliegenden Unterlagen darüber hinaus nicht entnehmen. § 83 Zollrechts-Durchführungsgesetz idmF lautet: "Im Falle einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Abs. 2 ZK-DVO liegt ein besonderer Fall dann vor…
…Oktober 2008, Zl. zzz, betreffend Erstattung/Erlass gemäß Art. 239 Zollkodex zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem an die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf…
…der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 24.2.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Feldkirch Wolfurt vom 23.1.2012, GZ: 000-1 betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK iVm mit § 83 ZollR-DG…
…ausgeführt - an die B ergangen. Diese und nur diese wäre somit zur Stellung des Antrages berechtigt und damit antragslegitimiert gewesen. Die Bf hingegen war zur Stellung des Antrages auf Erstattung/Erlass nicht berechtigt. Die Bf hat den Antrag vom 2. Juli 2015 im eigenen Namen…
…Hörsching, über die Beschwerde vom 6. Juni 2024 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 10. Mai 2024 betreffend Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben, Geschäftsfallnummer: ***520000/000000/2023*** (Referenznummer der Entscheidung: ***AT2***), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Beisein der Schriftführerin ***AG*** zu Recht erkannt: I…
…Zollamt Wien vom 6. April 2017, Zl. 100000/65012/2015-37, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben und Änderung der Zollanmeldung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Jänner 2017, Zl. 100000/65031/2016-7, wird gemäß …
…Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 7. Juli 2016, Zl. 100000/65016/2015-6, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Juni 2016, Zl. 100000/65016/2015-10, wird gemäß …
…420000/60246/2015, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. 2. Der Antrag auf Kostenersatz wird abgewiesen. 3. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 29. Jänner 2014, Zahl aa, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Österreich) vom 19. April 2018, Zahl: ***100000/00000/2012-9***, betreffend Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben und Abgabenerhöhung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit der Schriftführerin ***MH*** u Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…er im guten Glauben, das Fahrzeug sei keine zu verzollende Ware, die Frage des Zollbeamten, ob er eine Leerfahrt durchführe, bejaht. Im Fall der Erstattung oder des Erlasses nach Art. 239 ZK iVm. Art. 899 ZK-DVO liege ein besonderer Fall vor, wenn sich die…
…Das Unternehmen leistete der Zahlungsaufforderung umgehend Folge und der Abgabenbescheid erwuchs in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2012 stellte die A-AG einen Antrag auf Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben gemäß Artikel 239 ZK zu GZ 600000/00000/01/2012. In der Begründung wird ausgeführt…
…den Zollschuldner, die Gutgläubigkeit und die Einhaltung aller Vorschriften über die Zollanmeldung. Auf die diesbezüglichen Vorbringen und Anträge war daher nicht einzugehen. Die Voraussetzungen für eine(n) Erstattung/Erlass der Abgaben gemäß Art. 236 ZK lagen - da auch ein anderer Fall des Art. 220 Abs…
…den Zollschuldner, die Gutgläubigkeit und die Einhaltung aller Vorschriften über die Zollanmeldung. Auf die diesbezüglichen Vorbringen und Anträge war daher nicht einzugehen. Die Voraussetzungen für eine(n) Erstattung/Erlass der Abgaben gemäß Art. 236 ZK lagen - da auch ein anderer Fall des Art. 220 Abs…
…Zollamt Österreich) vom 19. April 2016, Zahl: ***100000/00000/2011-33***, betreffend Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Beisein der Schriftführerin ***MH*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…spanischen Behörden die Entrichtung der Steuer für die fraglichen Erwerbe nicht bestätigen. Die Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer erfolge daher an die Beschwerdeführerin. Gegen diesen Bescheid brachte die Bf. Berufung ein und beantragte weiters Erstattung/Erlass der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 239 ZK, im Wesentlichen mit der Begründung…
…vorgebrachten Gründe einen der in den Art. 900 bis 903 beschriebenen Tatbestände erfüllen und keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, so erstattet oder erlässt sie die betreffenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben. Eine Erstattung gemäß Art. 239 Abs. 1 erster Anstrich ZK kommt somit…
…Zollbehörde nicht überlassen worden sind, zur Zollschuldentstehung führt, ergibt sich aus Art.203 ZK., und dass ein darauf bezogenes grob fahrlässiges Verhalten des Zollschuldners wiederum zum Ausschluss der Erstattung oder des Erlasses der, gegenüber dem Zollschuldner, festgesetzten Einfuhrabgaben in den, in Art.900 ZK-DVO…
…und Senatszuständigkeit zurückgezogen. Erwägungen Zunächst ist fest zu halten, dass nach Ansicht des BFG das Erstattungs- und Erlassrecht nach Art 236 ff ZK auch nach dem 1.5.2016 uneingeschränkt für Sachverhalte anzuwenden ist, die sich vor dem 1.5.2016 verwirklicht haben (VwGH 2…