IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Wien Steuerberatung GmbH, Boerhaavegasse 6 Tür 2, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 29. Mai 2019 gegen ua die nachstehenden Bescheide des…
…als Rechtsverkehrsteuer ist es immanent, dass allein auf die formale Rechtsträgeridentität abzustellen ist. Steuerpflichtig sind grundsätzlich sowohl Haupt- als auch Ersatztatbestände und lösen nach einander verwirklichte Rechtsvorgänge mehrfach eine Grunderwerbsteuerpflicht aus. Nur ausnahmsweise ist bloß eine Differenzsteuer nach der Bestimmung des § 1 Abs 4 GrEStG…
…der Erwerb des Eigentums an einem Grundstück erfolgt, ohne dass bereits ein einen Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Es handelt sich damit um einen Ersatztatbestand zum vorhergehenden § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 (vgl zB Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II: Grunderwerbsteuer…
…vom 28. Juni 2006 mit, dass ein solcher kaufmännischer Verpflichtungsschein der Gebühr gemäß § 33 TP 22 Abs. 5 GebG und nicht (nach der damaligen Rechtslage) dem Ersatztatbestand gemäß § 33 TP 8 Abs. 4 GebG für Gesellschafterdarlehen unterliege. Die Gebührenschuld für den kaufmännischen Verpflichtungsschein entstehe gemäß §…
…Z 4 ErbStG vom Grundsatz geprägt ist, dass es sich bei Ersterem um den Grundtatbestand und bei Letzterem um einen Auffang- bzw. Ergänzungstatbestand handelt. Der Ersatztatbestand kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn der Grundtatbestand nicht bereits erfüllt ist. Die Bf. irrt, wenn sie meint…
…von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Voraussetzung ist, dass die mehrfache Verfügung eines Eigentümers über ein und dasselbe Grundstück (Haupttatbestand und Ersatztatbestand) zwischen denselben Personen als Vertragspartner erfolgt. Im vorliegenden Fall wird die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück außerhalb der Fristen…
…auch nach der Regelung des Art 5 Abs. 3 lit b DBA bei Dienstleistungen mit einer 6 Monate übersteigenden Dauer eine Betriebsstätte (Dienstleistungsbetriebsstätte) entsteht. Es handelt sich bei dieser Regelung um einen alternativen Ersatztatbestand, der eine Betriebsstätte unterstellt, wenn eine solche nach den übrigen Tatbeständen…
…Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Durch die Bestimmung des § 1 Abs 4 GrEStG wird erreicht, dass jeder Haupttatbestand und daneben auch jeder Ersatztatbestand für sich die Steuerpflicht auslöst, unabhängig davon, dass bereits ein früherer Vorgang hinsichtlich desselben Gegenstandes zwischen denselben Beteiligten der Steuer unterlegen ist. Aus § 1…
…ist unstrittig. Es ist aber zu berücksichtigen, dass es sich dabei um einen Ersatztatbestand handelt, der unverhältnismäßige Anforderungen an die Steuerbefreiung vermeiden möchte (vgl. erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage). Der bloße Anspruch von Frau Name auf Übertragung von Wohnungseigentum ohne konkrete Zusage reicht demnach für die…
…ist unstrittig. Es ist aber zu berücksichtigen, dass es sich dabei um einen Ersatztatbestand handelt, der unverhältnismäßige Anforderungen an die Steuerbefreiung vermeiden möchte (vgl. erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage). Der bloße Anspruch von Frau G** auf Übertragung von Wohnungseigentum ohne konkrete Zusage reicht demnach für die…
…zur Vorlage einer Abgabenerklärung im Sinne des § 10 GrEStG 1987 besteht grundsätzlich für jeden Erwerbsvorgang, also für jede Verwirklichung eines im Grunderwerbsteuergesetz normierten Haupt- oder Ersatztatbestandes. Die eingebrachte Abgabenerklärung soll die Behörde so vollständig über den Erwerbsvorgang informieren, dass aufgrund derselben die dem tatsächlichen Vorgang…
…Wie bereits oben ausgeführt, können die Auslandsaufenthalte auch nicht als kurzfristige Unterbrechungen angesehen werden. Eine Anwendung des Ersatztatbestandes nach § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO kommt daher nicht in Betracht. Mit Vorhalt vom 4.6.2014 hat das Finanzamt den Bf auf die Möglichkeit gemäß…
…Wie bereits oben ausgeführt, können die Auslandsaufenthalte auch nicht als kurzfristige Unterbrechungen angesehen werden. Eine Anwendung des Ersatztatbestandes nach § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO kommt daher nicht in Betracht. Mit Vorhalt vom 14.11.2018 hat das Finanzamt den Bf auf die Möglichkeit gemäß…
…Wie bereits oben ausgeführt, können die Auslandsaufenthalte auch nicht als kurzfristige Unterbrechungen angesehen werden. Eine Anwendung des Ersatztatbestandes nach § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO kommt daher nicht in Betracht. Mit Vorhalt vom 22.6.2015 hat das Finanzamt den Bf auf die Möglichkeit gemäß…
…6-monatiger inländischer Aufenthalt im strittigen Veranlagungsjahr vorliegt und ergibt auch die Aktenlage kein solches Bild. Die Auslandsaufenthalte können auch nicht als kurzfristige Unterbrechungen angesehen werden. Eine Anwendung des Ersatztatbestandes nach § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO kommt daher - anders als in dem vergleichbaren Fall…
…mit Grundbesitz in einer Hand spezifisch grunderwerbsteuerrechtlich veränderte Zuordnung von Grundstücken. Bei den in § 1 Abs 3 geregelten Ersatztatbeständen fingiert das Gesetz - zivilrechtlich nicht vorhandene - grundstücksbezogene Erwerbsvorgänge und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass demjenigen, der alle Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in seiner Hand…
…monatiger inländischer Aufenthalt in den strittigen Veranlagungsjahren vorliegt und ergibt auch die Aktenlage kein solches Bild. Die Auslandsaufenthalte können auch nicht als kurzfristige Unterbrechungen angesehen werden. Eine Anwendung des Ersatztatbestandes nach § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO kommt daher - anders als in dem vergleichbaren Fall…
…auch die Aktenlage kein solches Bild. Wie bereits oben ausgeführt, können die Auslandsaufenthalte auch nicht als kurzfristige Unterbrechungen angesehen werden. Eine Anwendung des Ersatztatbestandes nach § 26 Abs. 2 zweiter Satz BAO kommt daher - anders als in dem vergleichbaren Fall, der vom BFG mit Erkenntnis vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., Adr., vertreten durch Dorda, Brugger Jordis RecchtsanwälteGmbH, Dr. Karl-Lueger-Ring 10, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a und der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker, im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25. Jänner 2018 über die Beschwerden…