IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des O**** R****, [Adresse], vom 11.12.2014 [Eingangsdatum], gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 25.11.2014 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
…der Arbeitnehmerveranlagung für 2012 die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 29.452,92 €. Diesen Betrag hatte der Bf der Bezirkshauptmannschaft für die Betreuung seines (inzwischen verstorbenen) Vaters in einem Pflegeheim zu ersetzen. Der Bf wurde als Erbe eines Liegenschaftsanteiles an einem Einfamilienhaus…
…Vernehmung | € 20,00 Mit Honorarbestimmungsbescheid vom 6. Februar 2020, Zl. 320000/100.680/2020-AFA, setzte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde den Ersatzanspruch für die Dolmetschleistungen am 20. Jänner 2020, 19.30 Uhr bis 21.45 Uhr gemäß §§ 112 Abs.1…
…durch die Finanzämter. Die Auswertung der Datenbestände wurde der KöR-A auf Datenträgern übergeben. Mit Bescheiden vom 18. Mai 2006 betreffend den Ersatz von ausbezahlter Familienbeihilfe setzte das Finanzamt Wien 1/23 u.a. für die im gegenständlichen Beschwerdeverfahren strittigen Jahre unter Bezugnahme auf Art…
…Juni 2023 wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht (BFG) legt dem Erkenntnis nachstehenden…
…April 2024 wird gemäß § 279 Abs. 1 BAO infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht (BFG) legt dem Erkenntnis nachstehenden…
…mit Ablauf des Jahres 2012 Verjährung eingetreten, weshalb der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006 und daraus folgend der Einkommensteuerbescheid 2006 ersatzlos aufzuheben seien. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2006 wurde vom Beschwerdeführer keine Beschwerde erhoben. 5. In der Beschwerdevorentscheidung vom 24.2.2016…
…BF1StNr1*** zu Recht: I. Die Beschwerdevorentscheidung vom 10. Oktober 2022 wird gem § 279 Abs 1 BAO infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Steuernummer StNr_213_2, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…Abweisung eines Antrages gemäß § 217 Abs.7 BAO, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig Entscheidungsgründe Mit insgesamt 12 Bescheiden schrieb…
…zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes vom 14.05.2021 Mit Beschluss vom…
…März 2021, Steuernummer ***BF1StNr1*** (Verlassenschaft nach ***Bf1***), zu Recht erkannt: I. Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 279 BAO - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am…
… 1 Abs. 2 der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 zurückgewiesen wurde zu Recht erkannt I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Die Beschwerdevorentscheidung vom 9.1.2020 wird gemäß § 279 Abs 1 BAO infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ersatzlos aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang Mit Bescheid…
…Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 20. März 2013 betreffend Normverbrauchsabgabe 02/2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Zollamtes Graz betreffend Aussetzungszinsen im Betrag von € 133,48 für den Zeitraum vom 28. Juni 2016 bis zum 20. Juni 2018 wird ersatzlos aufgehoben. Spruch II: Der Bescheidbeschwerde vom 6. August 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Graz vom 9. Juli 2018…
…Festsetzung der Normverbrauchsabgabe 09/2006 und 08/2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide betreffend Normverbrauchsabgabe 09/2006 und 08/2010 werden ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…vom 27. Oktober 2009 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe 1/2004 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid betreffend Normverbrauchsabgabe 1/2004 wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…zu verstehen, dass dem Empfänger noch jener Zeitraum für ein Rechtsmittel zur Verfügung steht, der ihm auch im Falle einer vom Gesetz tolerierten Ersatzzustellung üblicherweise zur Verfügung gestanden wäre. Wenn daher der Empfänger durch den Zustellvorgang nicht erst später die Möglichkeit erlangt hat, in den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde- sache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwalt, Adresse2, über die Beschwerde vom 20. Dezember 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Graz vom 26. November 2018, Zahl: aaaa, betreffend Altlastenbeiträge…