…2002, 04 0101/28-IV/4/02). Festzuhalten ist, dass die Bf. ersucht wurde, einen Nachweis über die Ermittlung der ausländischen Verluste an den beteiligten Schiffsgesellschaften des Schiffsfonds ABC nach österreichischem Recht vorzulegen. Wenn nun die Bf. vermeint, dass die Vorlage von "steuerlichen Ergebnismitteilungen", die…
…Das Betriebsergebnis sei nach österreichischem Recht zu adaptieren und innergemeinschaftliche Erlöse, die österreichische Firmen betreffen würden, seien mit 20 % Umsatzsteuer zu versteuern. TZ 8 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Der Überschuss aus Vermietung und Verpachtung betrage aufgrund einer vereinfachten Ermittlung in den Jahren 2004 bis…
…Lehre und Rechtsprechung verankert (Wiesner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 2 Anm 66; VwGH 20.12.2016, Ro2015/15/0010). Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat ferner zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu…
…sind nach § 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind…
…sind nach § 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind…
…I S. 1427). Die österreichische Rechtslage ist damit - entgegen dem Beschwerdevorbringen - eindeutig und wirft keine Zweifelsfragen auf. Die deutschen Rentenbezüge sind im bekämpften Bescheid ohne Abzug eines „Rentenfreibetrages“ in Ansatz zu bringen. 3.2. DBA Damit bleibt nur noch zu prüfen, wem das Besteuerungsrecht zusteht…
…entrichtet. Die Rechtsauffassung der belangten Behörde wurde dem Bf. zuletzt mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 29.7.2024-nach Ermittlung der neuen Zustelladresse durch die belangte Behörde- zur Kenntnis gebracht und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Per E-Mail vom 23.8.2024 erkundigte…
…Pensionsansprüche nach österreichischem Recht erworben habe. Ich war bereits bei der Sozialversicherung persönlich vorsprechen, wo man mir gesagt hat, ich habe keine Chance und ich soll es in Deutschland probieren. Dort war ich aber nie versichert. Ich kann nur versuchen, dass mein Name noch einen…
…die Zusammenrechnung das österreichische Existenzminimum unterlaufen wurde. Sukkus der Entscheidung des OGH vom 21.08.2003, 3 Ob 3/03t, der der VwGH und der UFS Salzburg folgten, ist vielmehr, dass die dort streitgegenständlichen ausländischen (Renten-)Ansprüche der Zwangsvollstreckung nach ausländischem Recht überhaupt entzogen waren…
…I S. 1427). Die österreichische Rechtslage ist somit - entgegen dem Beschwerdevorbringen - eindeutig und wirft keine Zweifelsfragen auf. Die deutschen Rentenbezüge sind im bekämpften Bescheid ohne Abzug von steuerfreien Rententeilen („Rentenfreibetrag“) in Ansatz zu bringen. 3.2. DBA Damit bleibt nur noch zu prüfen, wem das…
…In einem solchen Falle gelte österreichisches Recht und die Renten wären in Österreich zu besteuern, aber erst ab dem Zeitpunkt steuerpflichtig ab dem das angesammelte Kapital verbraucht sei; frühestens nach dem Ablauf von 19,64 Jahren. Der Artikel 24 Abs.1 des DBA verpflichte zur…
…österreichischem Recht ermittelten Verlust, andererseits mit dem nach ausländischem Recht im Ausland verwerteten (oder verwertbaren) Verlust begrenzt. Nur der geringere dieser beiden Beträge wird der Nachversteuerung unterzogen. Dadurch kam es stets dann zu einer permanenten nicht nachversteuerten Verlustverwertung im Inland, wenn entweder im Ausland nach…
…nach österreichischem Recht adaptierten Einkünfte HUF 1.646.591,00 (Euro 4.915,00 gemäß Kassenwerten des BMF für Dezember 2019 in Höhe von HUF 335,00) betragen. Die im Formular E9 bestätigten Einkünfte stellten die Bruttobezüge der Lebensgefährtin dar. Daher müssten bei der Ermittlung…
…dass das Einkommen nach österreichischem Recht zu ermitteln sei und die vom Dienstgeber während der Entsendung übernommene amerikanische Steuer in Höhe von 195.000 USD in Österreich eine Einnahme darstelle. Zudem seien die beantragen Werbungskosten (Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten) in Höhe von 21…
…herrschender Lehre sowie nach Rechtsanwendung der Abgabenbehörden ausländische Einkünfte ausschließlich nach österreichischem Abgabenrecht ermittelt werden und die Ermittlung der ausländischen Einkünfte nach nationalem Recht mit der Folge, dass für Zwecke des Progressionsvorbehaltes höhere ausländische Einkünfte herangezogen werden, als im anderen Staat nach dessen nationalen Vorschriften…
…nicht berücksichtigte Verluste bei der Ermittlung des Einkommens anzusetzen. Des Weiteren seien ausländische Einkünfte idF vor und nach StabG 2012 bei der Berücksichtigung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln; eine "Umrechnung" (Adaptierung) vom ausländischen (Steuer)Recht auf das österreichische Steuerrecht habe stattzufinden (vgl…
…eine nach österreichischem Recht zwingende Verteilungsnorm betreffend Vorjahresverluste zur Anwendung gelangt sei. Bei einer Totalgewinnbetrachtung ergebe sich zwischen der sofortigen Berücksichtigung in voller Höhe (Schweiz) und der in § 12 Abs. 3 Z 2 KStG angeordneten Verteilung des Betrages über sieben Jahre (Österreich) keine Abweichung. Nach…
…eine nach österreichischem Recht zwingende Verteilungsnorm betreffend Vorjahresverluste zur Anwendung gelangt sei. Bei einer Totalgewinnbetrachtung ergebe sich zwischen der sofortigen Berücksichtigung in voller Höhe (Schweiz) und der in § 12 Abs. 3 Z 2 KStG angeordneten Verteilung des Betrages über sieben Jahre (Österreich) keine Abweichung. Nach…
…Bf. in der mündlichen Verhandlung war eine Umrechnung der Verluste bzw. Gewinne nach österreichischem Recht nicht möglich. Strittig ist, ob die auf die deutschen Beteiligungen entfallenden tatsächlichen Verluste zu berücksichtigen sind, obwohl in Deutschland zur Tonnagebesteuerung optiert wurde. 2. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 2 Abs. 8…
…Krankenversicherungsbeiträge sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 bei Ermittlung der Einkünfte nach österreichischem Recht als Werbungskosten abzuziehen. Dies ist im bekämpften Bescheid nicht erfolgt. Der Beschwerde kommt deshalb in diesem Punkt Berechtigung zu. Gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 in…