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BFG RV/7400028/2016Ermessen bei Haftung für Wasser und Abwassergebühren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, y, vertreten durch Fellner Wratzfeld & Partner, Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 12, 1010 Wien, gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 Wiener Wasser vom 2. Juli 2014 Gz. MA…

BFG RV/3100390/2015Zinsen aus kurz vor Endfälligkeit erworbenen Aktienanleihen (cash or share Schuldverschreibungen) - Bei exzessiven Gestaltungen ist der Grundsatz von Treu und Glauben im Rahmen der Ermessensübung bei der Haftungsinanspruchnahme der Bank für Kapitalertragsteuer trotz der Aussagen in EStR 2000 Rz 6198 kein gewichtiger Grund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2021

…der Lohnsteuer gem § 83 Abs 2 EStG 1988 zB bei ESt-Veranlagung) in Anspruch genommen werden dürfe. Neben der Nachrangigkeit (der Subsidiarität als Ermessensrichtlinie) sei bei der Ermessensübung beispielweise zu berücksichtigen: die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen (VwGH 24.9.1993, 93/17/0055…

BFG RV/7400015/2020Haftungsbescheid - Geschäftsführerhaftung, Berücksichtigung eines Quotenschadens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2026

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400015/2021Haftungsbescheid (Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag) - kein Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400147/2021Haftungsbescheid (Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe) - späterer Wechsel in der Geschäftsführung unbeachtlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400081/2020Haftungsbescheid - fehlender Nachweis der Gläubigergleichbehandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2026

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400109/20241. Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe 2. Erkundigungspflicht des Geschäftsführers bei Übernahme seiner Funktion 3. Einschränkung des Haftungsbetrages im Rahmen der Ermessensübung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2025Teil 1/2

…veranlasst, noch irgendwelche Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Primärschuldnerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Geltendmachung der Haftung entspräche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO, da nach der Aktenlage kein Hinweis darauf besteht, dass…

BFG RV/7400042/2024Geschäftsführerhaftung - keine Verjährung, allfälliger faktischer Geschäftsführer unbeachtlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2025

…die ihm als Geschäftsführer der im Spruch genannten Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und ist daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann. Die Geltendmachung der Haftung entspricht auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400108/2024Geschäftsführerhaftung Kommunalsteuer, erklärte Beträge versus GPLA-Feststellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2025

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der GmbH auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400276/2018Geschäftsführerhaftung Kommunalsteuer, Verjährung, lange Dauer des Beschwerdeverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2025

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der GmbH auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400033/2024Geschäftsführerhaftung, Gleichbehandlungsnachweis gescheitert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2024

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der GmbH auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400135/2017Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2024

…noch irgendwelche Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Sie habe somit die ihr als Geschäftsführerin der Primärschuldnerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Geltendmachung der Haftung entspräche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO, da der Rückstand nach der Aktenlage uneinbringlich sei. Die am…

BFG RV/7400103/2016Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.02.2024

…veranlasst, noch irgendwelche Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Primärschuldnerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Geltendmachung der Haftung entspräche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO, da nach der Aktenlage kein Hinweis darauf bestehe, dass…

BFG VH/7400006/2023Verfahrenshilfe im Haftungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss18.12.2023

…ihr als Geschäftsführerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Antragstellerin sei für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO, da nach der Aktenlage kein Hinweis…

BFG RV/7400006/2020Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuern und Dienstgeberabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2024

…die ihm als Geschäftsführer der im Spruch genannten Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und ist daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann. Die Geltendmachung der Haftung entspricht auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400015/2017Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.11.2023

…GmbH*** in Liquidation auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar. Die Geltendmachung der Haftung entspreche (aufgrund der Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin) auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO. Am 04.04.2016 brachte der Bf fristgerecht Beschwerde beim Magistrat…

BFG RV/7400062/2023Geschäftsführerhaftung, keine Haftung für vor der Übernahme der Geschäftsführung fällige, aber noch nicht festgesetzte Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2023

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der GmbH auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400062/2015Geschäftsführerhaftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2023

…veranlasst, noch irgendwelche Schritte zur Abdeckung des Rückstandes unternommen. Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der Primärschuldnerin auferlegten Pflichten verletzt. Die Geltendmachung der Haftung entspräche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO, da nach der Aktenlage kein Hinweis darauf bestehe, dass…

BFG RV/7400044/2023Haftung für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2023

…Er habe somit die ihm als Geschäftsführer der GmbH auferlegten Pflichten verletzt und sei daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden könne. Die Geltendmachung der Haftung entspreche auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…

BFG RV/7400089/2022Haftung für Kommunalsteuer, keine schuldhafte Pflichtverletzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.01.2023Teil 1/2

…die ihm als Geschäftsführer der im Spruch genannten Gesellschaft auferlegten Pflichten verletzt und ist daher für den Rückstand haftbar, da dieser bei der Gesellschaft nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann. Die Geltendmachung der Haftung entspricht auch den Ermessensrichtlinien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit nach § 20 BAO…