…3.2001, 98/16/0167; VwGH 16.10.2002, 99/13/0060). Die Ermessensentscheidung ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen (vgl. VwGH 7.12.2000, 97/16/0365). Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus…
…des Gesetzes (§ 20 BAO) Gebrauch gemacht hat, als es als Ergebnis einer Ermessensentscheidung (neben der bereits erfolgten Vorschreibung an die Geschenknehmerin) mit dem angefochtenen Schenkungssteuerbescheid vom 10. Dezember 2012 auch gegenüber dem Geschenkgeber die Steuer festsetzte und ihn damit als weiteren Steuerschuldner iSd § 13 Abs…
…der Bescheidbegründung wurde lediglich auf den Bericht über das Ergebnis einer (neuerlichen) Außenprüfung vom 17.07.2012 verwiesen. In diesem Bericht wurde neben den schon im Bericht vom 01.02.2011 enthaltenen Ausführungen betreffend die Ermessensentscheidungen ausgeführt, es seien an verschiedene Dienstnehmer unversteuerte Zahlungen erfolgt…
…nach der Lage des Falles unbillig wäre. Liegt Unbilligkeit nach der Lage des Falles nicht vor, fehlt die gesetzliche Voraussetzung für eine Abgabennachsicht und das Ansuchen ist aus Rechtsgründen (keine Ermessensentscheidung) abzuweisen. Die Unbilligkeit im Sinne des 236 Abs. 1 BAO kann persönlich oder sachlich…
…1965, G 24/64; VwGH 18.11.1993, 92/16/0068; BMF, AÖF 1987/61). Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit. a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen (VwGH 28.3.2000, 95…
…mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre. 7. Sachverhaltsmäßig liegt dem Beschwerdefall somit zugrunde, dass das Finanzamt, ohne die getroffene Ermessensentscheidung zu begründen und damit ohne erkennbare bzw. nachvollziehbare Darlegung, welche Umstände und Überlegungen ein Abgehen vom vertraglichen Innenverhältnis rechtfertigen, mit dem angefochtenen Abgabenbescheid gegenüber dem X…
…vielmehr eine begründete Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. VwGH 30.6.2015, 2012/15/0165 mit Verweis auf VwGH 28.5.2015, Ro 2014/15/0046). Bei der Ermessensübung ist immer auf den Einzelfall abzustellen. Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen)…
…2003/17/0132; 24.2.2010, 2009/15/0161). Die zur Ermessensentscheidung führende Ermessensübung hatte somit orientiert an diesem Zweck der persönlichen Haftung i.S.d. § 11 BAO in einer Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen zu bestehen. II.) Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen laut Beschwerde Die der…
…Sinn des Gesetzes erforderlich ist (VwGH 24.03.2004, 2001/14/0083). Auch der Bestimmung des § 11 BAO ist die (hier bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigende) Nachrangigkeit der Haftungsinanspruchnahme gegenüber der Inanspruchnahme des Abgabenschuldners immanent, wobei jedoch nicht - wie bei der Haftung nach § 9 Abs…
…Abgabenschuldigkeiten der GmbH betragsmäßig an der Quote zu orientieren hat, wäre die Haftungsinanspruchnahme im Beschwerdefall wegen der Geringfügigkeit des (im Rahmen der Ermessensentscheidung zulässigen) Haftungsbetrages von 143,63 € (8% von 1.795,40 €) nicht zweckmäßig, weil die Abgabenbehörde im weiteren Verfahren (unter allfälliger…
…Ra 2019/13/0046, wonach ein langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld bzw. zwischen der Uneinbringlichkeit der Abgabe bei der Gesellschaft und der Erlassung des Haftungsbescheides im Zuge der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sei. Als weiterer Gesichtspunkt sei aber z.B. auch die Schwere des…
…Haftungsbescheid genannten Abgaben verhängt. Nach Lehre und Rechtsprechung ist die Heranziehung zur Haftung in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu…
…aufgezeigten Grenzen zu halten habe (§ 20 BAO). Innerhalb dieser Grenzen seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Geltendmachung der Haftung stelle die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar, wobei die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ein…
…jedoch wird auf dieses Vorbringen bei der zu treffenden Ermessensentscheidung noch einzugehen sein. Weiters wurden im Zuge der Lohnsteuerprüfung nachstehende Abfuhrdifferenzen festgestellt: | Jahr | Monat | Differenz | AA | 2009 | | -99,71 | L | 2009 | | 181,94 |…
…BAO6, § 97 Rz 14) ist zwar auf Treu und Glauben Bedacht zu nehmen, allerdings ist die Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung keine Ermessensentscheidung, weshalb die Aussagen des Finanzamtes im gegenständlichen Haftungsverfahren keine Berücksichtigung finden können. Die einzige Möglichkeit hätte für die Bf. darin bestanden, nach Bekanntwerden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf, AdresseBF, über die Beschwerde vom 2.Juli 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 07.06.2018, ErfNr. .... betreffend Gebühren zu Recht erkannt: Die…
…cit. zur ungeteilten Hand verpflichtet. Die beiden Unterzeichner schulden die Gebühr somit als Gesamtschuldner. Die Entscheidung über die Geltendmachung einer Abgabenschuld bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses stellt eine Ermessensentscheidung dar. Eine solche Entscheidung ist gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht…
…Rahmen der Berufungsvorentscheidung erfolgten Haftungsausspruch nicht zu folgen. Die Heranziehung zur Haftung ist in das Ermessen der Abgabenbehörde gestellt, wobei die Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu…
…der Abgabe vom Abgabepflichtigen nicht tauglich dargetan worden ist, die Bewilligung von Zahlungserleichterungen schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht, hat die Behörde eine Ermessensentscheidung nicht mehr zu treffen (VwGH 24.1.1996, 93/13/0172). Demzufolge stellt sich im gegenständlichen Verfahren auch nicht die…
…StVG § 3a Rz 35). 13. Der Bescheid der Finanzstrafbehörde über den Widerruf eines Strafaufschubes gemäß § 3a Abs. 4 StVG während offener Frist wegen Leistungsverzug ist eine Ermessensentscheidung, welche auch zu begründen ist. Gegen diesen Bescheid ist eine Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zulässig, welcher jedoch gemäß …