…er habe den verfahrensgegenständlichen PKW vorschriftswidrig in das Zollgebiet gebracht. Der Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Eingabe vom 4.11.2013 stellte der Bf. einen Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben für den PKW mit der Begründung, die Behörde möge seinen Fall noch einmal überprüfen…
…55 Abs.4 ZollR-DG anlässlich der jeweiligen Abfertigung ergangen sind, liegen den nunmehr angefochtenen Bescheiden keine einem Erlass oder einer Erstattung zugänglichen Eingangsabgaben zu Grunde. Die angefochtenen Bescheide gemäß Spruchpunkt 6. bis 8. sind daher aufzuheben. Die von der Bf. gestellten Anträge gemäß Art…
…der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 24.2.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Feldkirch Wolfurt vom 23.1.2012, GZ: 000-1 betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK iVm mit § 83 ZollR-DG…
…Zollamt Wien vom 6. April 2017, Zl. 100000/65012/2015-37, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben und Änderung der Zollanmeldung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Jänner 2017, Zl. 100000/65031/2016-7, wird gemäß …
…Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 7. Juli 2016, Zl. 100000/65016/2015-6, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Juni 2016, Zl. 100000/65016/2015-10, wird gemäß …
…St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 29. Jänner 2014, Zahl aa, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Dezember 2013, Zl. 100000/52965/8/2007, betreffend den Erlass von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…einer Zahlungsfrist gemäß Art. 222 ZK könne sehr wohl mit Beschwerde bekämpft werden, es handle sich dabei um einem Erlass oder einer Erstattung zugängliche Eingangsabgaben. Das Bundesfinanzgericht hätte somit über die Beschwerden inhaltlich entscheiden müssen. In der mündlichen Verhandlung vom 20. Juni 2024 führte der…
…festgesetzte Eingangsabgabenschuld im Gesamtausmaß von € 224.000,00 gemäß Art. § 236 BAO bzw. "anderen anzuwendenden Gesetzesbestimmungen" zur Gänze zu erlassen. Da der Zollkodex eigene Erstattungs- bzw. Erlassvorschriften kennt, werden die Bestimmungen der BAO überlagert. Allfällige Anträge sind sinngemäß als Anträge auf Erstattung/Erlass zu…
…Jänner 2014, Zl. 420000/60294/2013, betreffend die Erstattung von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Österreich) vom 19. April 2018, Zahl: ***100000/00000/2012-9***, betreffend Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben und Abgabenerhöhung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Anwesenheit der Schriftführerin ***MH*** u Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…sodass für eine Billigkeitsmaßnahme auf Grund besonderer Umstände iSd. Art. 239 Abs. 1 kein Raum ist. Für die Erstattung oder den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben hingegen, hat Österreich diesen Gesetzesbegriff in § 83 ZollR-DG legal definiert (vgl Erläuternde Bemerkungen zu Regierungsvorlage Nr. 916…
…Wels vom 24. November 2015 Zl. ***1***, betreffend Erstattung von Eingangsabgaben nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 13. Oktober 2020 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…vom 18. April 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 22. März 2016, Zahl ***1***, betreffend Erlass von Eingangsabgaben nach der am 20. Juni 2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…420000/60246/2015, betreffend Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. 2. Der Antrag auf Kostenersatz wird abgewiesen. 3. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Zollamt Österreich) vom 19. April 2016, Zahl: ***100000/00000/2011-33***, betreffend Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Beisein der Schriftführerin ***MH*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…Österreich) vom 1. Dezember 2015, Zahl: ***100000/00000/2011-35***, betreffend Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben und Abgabenerhöhung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Beisein der Schriftführerin ***MH*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…zu lauten: "Der Antrag der A, Adresse1, vom 2. Juli 2015 auf Erstattung / Erlass von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK wird als nicht zulässig zurückgewiesen." Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Rechtsanwalt, Adresse1, gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 7. April 2011, Zahl xx, betreffend Mitteilung von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Der Beschwerde vom 20. April 2011 wird, soweit sie die Einfuhrumsatzsteuer betrifft, stattgegeben. Die Einfuhrumsatzsteuer wird mit Null festgesetzt. Im Übrigen wird…
…den Erlass von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. Jänner 2017, Zl. 100000/65031/2016-7, wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend abgeändert, dass der Erlass der…