…zu keinem Zeitpunkt rechnen musste, weshalb er sich in einer außergewöhnlichen Lage befindet." Eine offensichtliche Fahrlässigkeit liege aus folgenden Gründen nicht vor: "Der in Art 120 (1) genannte Maßstab offensichtliche Fahrlässigkeit, der einen Erlass und eine Erstattung nach dieser Vorschrift ausschließt, entspricht dem in Art…
…bei offensichtlicher Fahrlässigkeit ein Erlass der Einfuhrabgaben ausgeschlossen ist, rechtlich nicht möglich. Der nationale Gesetzgeber hat allerdings betreffend die sonstigen Eingangsabgaben (Einfuhrumsatzsteuer) gemäß § 83 ZollR-DG eine Möglichkeit des Erlasses geschaffen, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die…
…Für die Erstattung oder den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben hat Österreich den Gesetzesbegriff des "besonderen Falles" in § 83 ZollR-DG legal definiert. Demnach liegt ein besonderer Fall vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz…
…Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Art. 239 ZK in Verbindung mit Art. 899 Abs. 2 ZK-DVO liegt ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die…
…Eingabe vom 30.11.2017 beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) unter Berufung auf Art. 120 UZK den Erlass der mit Bescheid vom 1.9.2017, GZ: Zahl**, vorgeschriebenen Eingangsabgaben und Zinsen iHv. € 5.999,20 wegen Unbilligkeit nach Lage der Sache. Begründend führte er aus…
…Beweiswürdigung: Gemäß § 166 BAO kommt als Beweismittel im Abgabenverfahren alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Gemäß § 167 Abs.1 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein…
…worden sind. Die sich aus einer solchen Änderung der Gesetzeslage ergebenden Unterschiede in der Belastung, je nachdem, ob die entsprechenden Sachverhalte vor oder nach diesen Änderungen bewirkt wurden, können zwar - wie beim Bf. - zu subjektiv empfundenen Härten führen, diese treten aber in gleichen Lagen, sohin…
…gutgläubig. Zusammengefasst lässt sich daher folgendes feststellen. Aus der Sach- und Beweislage ergibt sich, dass die verfahrensgegenständlichen Waren nicht für Zwecke der in den Zollanmeldungen als Empfänger ausgewiesenen Unternehmen aber auch nicht zu deren eigenen Verfügung nach Großbritannien verbracht worden sind. Die Lieferungen erfolgten an…
…Mai 2016) Einfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen werden, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. Dazu ist grundsätzlich anzumerken, dass der von der Bf in eventu beantragte Erlass der buchmäßig erfassten…
…Mai 2016) Einfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen werden, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. Dazu ist grundsätzlich anzumerken, dass der von der Bf in eventu beantragte Erlass der buchmäßig erfassten…
…das Vorliegen der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens einer steuerbefreienden innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, nicht nachgekommen sei. Bei Vorliegen offensichtlicher Fahrlässigkeit des Beteiligten scheide eine Billigkeitsmaßnahme im Grunde des Artikels 239 ZK aus. Ob im vorliegenden Sachverhalt eine Unbilligkeit nach Lage der Sache zu erkennen…
…dass der gegenständliche Fall nicht im Lichte des Kenntnisstandes im Jahr 2016 gesehen werden dürfe, ist darauf zu verweisen, dass die Erstattung nach § 83 ZollR-DG bereits daran scheitert, dass der Beschwerdeführerin offensichtliche Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist und ein Billigkeitsgrund nach Lage der Sache nach den…
…nnnnnn/nnnn/20/2011, ab. In der Begründung führte das Zollamt aus, dass anders als die Antragstellerin offenbar vermeine, Voraussetzung für einen Erlass nach Lage der Sache gemäß Art. 239 ZK iVm § 83 ZollR-DG das Fehlen offensichtlicher Fahrlässigkeit sei. Der Umstand, dass fast drei…
…so sind sie verpflichtet, den Sachverhalt des betreffenden Antrags auf Erstattung oder Erlass im Lichte anderer Gründe für eine Erstattung oder einen Erlass gemäß Artikel 116 zu prüfen. (3) Ist nach Artikel 44 ein Rechtsbehelf gegen die Mitteilung der Zollschuld eingelegt worden, so wird die…
…werden." Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Abs. 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag (Art. 239 Abs. 2 ZK). Art. 899 ZK-DVO bestimmt Folgendes: "(1) Stellt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239 Absatz 2…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
…der eine Erstattung oder Billigkeit nach Artikel 239 ZK rechtfertige. Obwohl es spätestens 2010 einen offenbar begründeten Verdacht gab, dass Vietnam unrichtige Ursprungszeugnisse für chinesische Stahlwaren ausstellt, wurden die Zollspediteure in Österreich und die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten nicht gewarnt. Dies stelle ebenfalls einen Billigkeitsgrund dar. Schließlich…
…ist festzuhalten, dass Gegenstand des Verfahrens weder ein Antrag auf Erstattung oder Erlass der Abgaben noch ein Billigkeitsantrag ist, sondern ein Nacherhebungsbescheid gemäß Artikel 220 ZK. Konkret handelt es sich Im verfahrensgegenständlichen Fall um die Nacherhebung von Antidumpingzöllen. Mit der Verordnung (EG) Nr. 384/96…