…Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. (2) Besondere Umstände gemäß Absatz 1 liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der…
…in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen…
…Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. (2) Besondere Umstände gemäß Absatz 1 liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der…
…über den unter einem gestellten Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben aus Billigkeitsgründen (gemeint wohl Art. 239 ZK und § 83 ZollR-DG) in einem eigenen Verfahren zu entscheiden haben. Die Eingangsabgaben und die Abgabenerhöhung wurden vom Zollamt richtig berechnet. Der Beschwerdeführer hat die Berechnung auch nicht…
…betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, so erstattet oder erlässt sie die betreffenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben; Abs 2 In allen anderen Fällen, ausgenommen bei einer Befassung der Kommission gemäß Artikel 905, entscheidet die Entscheidungsbehörde von sich aus, die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu erstatten…
…***4***, in der Fassung des Berichtigungsbescheids 22.03.2018, Zl. ***5***, kam es hinsichtlich dieses Abgabenbetrages zu einem Teilerlass aus persönlichen Billigkeitsgründen, sodass die Bf. letztlich nur einen Betrag in der Höhe von € 500.000,00 zu entrichten hatte. Dieser Bescheid ist unangefochten in…
…dieser - auch aus diesem Grund - aufzuheben sein wird. C. Bloß der Vollständigkeit halber wird festgehalten, dass gegenständlich auch die Voraussetzungen des Art. 120 UZK vorliegen. Die Zollschuld ist gegenständlich unter besonderen Umständen entstanden, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit der Beschwerdeführerin zurückzuführen ist…
…Mai 2016) Einfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen werden, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. Dazu ist grundsätzlich anzumerken, dass der von der Bf in eventu beantragte Erlass der buchmäßig erfassten…
…Mai 2016) Einfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen werden, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. Dazu ist grundsätzlich anzumerken, dass der von der Bf in eventu beantragte Erlass der buchmäßig erfassten…
…vorerst in der Nähe des Bodensees und später in Sachsen über den Winter (bis April 2017) zu lagern. Die gegen den Bescheid eingebrachte Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 4.10.2017, Zahl Zahl/*, als unbegründet abgewiesen. Gem. Art. 120 UZK können Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen erstattet…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
… - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die Erstattung oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen…
…in Artikel 116 Abs.1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen die Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen…
…sei bloß der Wert des Gebrauchs des Mietfahrzeuges maßgeblich. Außerdem werde die Bestimmung des Art. 252 UZK übersehen. Danach könne, wenn überhaupt, maximal 3% des Monatswerts des Teils anfallen, der überhaupt einfuhrabgabepflichtig sei. Außerdem wurde vorgebracht, dass ein Fall für einen Erlass aus Billigkeitsgründen nach…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
… - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die Erstattung oder der Erlass kann von besonderen Voraussetzungen…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
…Schuldnerin der Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich aus dem Normzweck des § 71a ZollR-DG. Auch verwaltungsökonomische Gründe sprechen für die Inanspruchnahme der im Inland ansässigen und als Anmelderin aufgetretenen Beschwerdeführerin. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Anmelder der Waren mit der Begleichung der Zollschuld…
…der für den Zeitraum zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld an Säumniszinsen angefallen wäre. Gegen diesen Bescheid hat die Bf durch ihren Vertreter am 4.9.2013 Berufung erhoben und gleichzeitig beantragt, die Abgaben aus Billigkeit…
…keine Geschäftstätigkeit mehr aus. Das Ursprungszeugnis Nr. 00000000 sei von der VCCI auf Basis der dem Antrag beigelegten Informationen ausgestellt worden. Die in den Anträgen zum Ursprungszeugnis angegebenen Lieferfirmen hätten ihre Geschäftstätigkeiten seit August 2014 eingestellt. Eine Erstattung oder ein Erlass der Abgaben gemäß Artikel…