…€ 3.706,06 mit der Begründung fest, er habe den verfahrensgegenständlichen PKW vorschriftswidrig in das Zollgebiet gebracht. Der Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Eingabe vom 4.11.2013 stellte der Bf. einen Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben für den PKW mit der Begründung…
…Mit Eingabe vom 30.11.2017 beantragte der Beschwerdeführer (Bf.) unter Berufung auf Art. 120 UZK den Erlass der mit Bescheid vom 1.9.2017, GZ: Zahl**, vorgeschriebenen Eingangsabgaben und Zinsen iHv. € 5.999,20 wegen Unbilligkeit nach Lage der Sache. Begründend führte er…
…über den unter einem gestellten Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben aus Billigkeitsgründen (gemeint wohl Art. 239 ZK und § 83 ZollR-DG) in einem eigenen Verfahren zu entscheiden haben. Die Eingangsabgaben und die Abgabenerhöhung wurden vom Zollamt richtig berechnet. Der Beschwerdeführer hat die Berechnung auch nicht…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. ..." Art. 905 ZK-DVO lautet (auszugsweise): "(1) Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel 239…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf.,gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 31.10.2012 GZ.:000,betreffend nachtägliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
…mittlerweile zur Gänze beglichen. Die Bf. stellte daraufhin mit Eingabe vom 26.11.2019 den Antrag auf Erlass (gemeint wohl: Erstattung) der bereits entrichten Einfuhrumsatzsteuer in der genannten Höhe wegen sachlicher Unbilligkeit. Das Zollamt wertete dieses Vorbringen als Antrag auf Erstattung der Eingangsabgaben gem. Art…
…den Erlass von Eingangsabgaben zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 19. November 2013 beantragte der…
…236 und Art. 239 ZK als auch hinsichtlich Art. 116 Abs. 1 UZK, in den die Erlass- bzw. Erstattungsvorschriften der Art. 236 und 239 ZK ohne grundsätzliche Änderungen übernommen worden sind (BFH 24.7.2017, VII B 165/16; BFG 20.1.2020, RV/1200017…
…eine komplexe rechtliche Fragstellung vorlag und die Voraussetzung für einen Erlass der Eingangsabgaben gegeben wäre. Mit Eingabe vom 14.2.2012 übermittelte die Bf. ergänzend eine Entscheidung des VwGH vom 23.11.2009, 2008/03/0152, welche im Rahmen der an den Geschäftsführer der Bf…
…festgesetzte Eingangsabgabenschuld im Gesamtausmaß von € 224.000,00 gemäß Art. § 236 BAO bzw. "anderen anzuwendenden Gesetzesbestimmungen" zur Gänze zu erlassen. Da der Zollkodex eigene Erstattungs- bzw. Erlassvorschriften kennt, werden die Bestimmungen der BAO überlagert. Allfällige Anträge sind sinngemäß als Anträge auf Erstattung/Erlass zu…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit den an die **Bf** (Bf.) gerichteten im Spruch genannten Bescheiden vom 26.01.2016 wies das damalige Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien (Zollamt) jeweils die Anträge der Bf. auf Erstattung der Eingangsabgaben gem. Art…
…Eine mehrfache Entrichtung von Eingangsabgaben durch wiederholte und mehrmalige Entstehung der Einfuhrzollschuld innerhalb der Verjährungsfrist komme aus den genannten Gründen nicht in Betracht. Für eine allfällige Geltendmachung des Vertrauensschutzes stehe das Billigkeitsregime im Rahmen der Bestimmungen für die Erstattung und den Erlass von Einfuhrabgaben nach…
…Entrichtung der Zollschuld heranzuziehen, kein Einwand, da die Bf dem Anmelder die Rechnung der Firma ***8*** zur Verfügung gestellt hat und somit ursächlich für die Abgabennachforderung ist. Gegenstand des vorliegenden Rechtsbehelfsverfahrens ist die Nachforderung von Eingangsabgaben. Das Zollamt hat nicht über einen allfälligen Erlass gemäß…
…der vorschriftswidrig verbringt, ist an die objektive Erfüllung des Tatbestandes geknüpft und nicht davon abhängig, ob die betreffende Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Über den Eventualantrag auf Erlass der Eingangsabgaben wird vom Zollamt in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden sein. Betreffend die Einfuhrumsatzsteuer…
…bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239 Absatz 2 Zollkodex beantragt worden ist, fest, dass die für diesen Antrag vorgebrachten Gründe einen der in den Artikeln 900 bis 903 beschriebenen Tatbestände erfüllen und keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt…
…welches zum Erlöschen der Zollschuld auch nur gegenüber einem Gesamtschuldner führen kann (vgl. das Urteil EuGH vom 17. Februar 2011, Rs C-78/10, EU:C:2011:93, Marc Berel u.a.). Erstattung bzw. Erlass der Eingangsabgaben ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Beschwerdeführerin…
…welches zum Erlöschen der Zollschuld auch nur gegenüber einem Gesamtschuldner führen kann (vgl. das Urteil EuGH vom 17. Februar 2011 in der Rs C-78/10, EU:C:2011:93, Marc Berel u.a.). Erstattung bzw. Erlass der Eingangsabgaben ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens…
…3 unter Beachtung der gegebenenfalls erlassenen Vorschriften die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Fall unter Berücksichtigung der ihnen bekannten neuen Umstände zu regeln. Dies kann zu einer Erstattung, Nacherhebung oder einem gänzlichen oder teilweisen Erlass der Eingangsabgaben führen. Folgerichtig war die zunächst unerhoben gebliebene…
…3 unter Beachtung der gegebenenfalls erlassenen Vorschriften die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Fall unter Berücksichtigung der ihnen bekannten neuen Umstände zu regeln. Dies kann zu einer Erstattung, Nacherhebung oder einem gänzlichen oder teilweisen Erlass der Eingangsabgaben führen. Folgerichtig war die zunächst unerhoben gebliebene…
…kein oder nur ein geringfügiges Verschulden sieht und sie deshalb als eine Unbilligkeit empfindet, darauf hinzuweisen, dass der Zollkodex hierfür ein weiteres Korrektiv vorsieht, nämlich den Abgabenerlass nach Art. 239 ZK (und zusätzlich für die sonstigen Eingangsabgaben nach §§ 2 Abs.1 und 83 ZollR-DG)…