IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf (vormals Bf1., davor Bf2), Adr, vertreten durch Keppert, Hallas & Partner WP & Stb GmbH & Co KG, Theobaldgasse 19, 1060 Wien, über die als Beschwerde zu erledigende Berufung vom 10.1.2007…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Verweis des erstinstanzlichen Bescheides auf die über die Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgenommene Niederschrift bzw den Prüfungsbericht ausreichend, wenn die Tatsachen dort angeführt sind (zB VwGH 26.4.2007, 2002/14/0075). Zur Begründung der Wiederaufnahme verwies das…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R 1 und Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Laienrichter 1 und Laienrichter 2 in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lampert Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hauptplatz 14, 8010 Graz, über…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
Die A. GmbH führte in den Jahren 2009 - 2011 zwei Gastronomiebetriebe. Der Bf fungierte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Zum 31.12.2011 erfolgte eine Umwandlung der GmbH in das Einzelunternehmen des Bf, ***Bf*** als Rechtsnachfolger der GmbH. In den Jahren 2009 - 2011 bestanden zahlreiche formelle…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 5.3.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 4.2.2013, betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Mai 2007, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2002 bis 2004 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird teilweise…
bezüglich der oben angeführten Bescheide stellen wir innerhalb offener Frist (Bescheide eingelangt am 20.12.2011) den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Weiters halten wir unsere Berufung vom 17.08.2011 gegen die Kapitalertragssteuerbescheide vom 15.07.2011 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…2011. Gegen diese Bescheide erhob die Beschwerdeführerin das damalige Rechtsmittel der Berufung und führte hierin aus, dass es keine sachliche Begründung für eine Erlöshinzuschätzung und einer sich daraus ergebenden verdeckten Gewinnausschüttung gäbe, da alle bemängelten Sachverhalte vollständig erklärt und entkräftet worden seien. In Vorbereitung der…
…Betriebsprüfung (Niederschrift vom 24.11.2010, ABNr. 10) eine Erlöshinzuschätzung von € 18.000 brutto vorgenommen worden sei. Daher könne für das Jahr 2007 nicht vom Vorliegen einer ordnungsmäßigen Buchführung ausgegangen werden (es habe sich nicht um einen Sicherheitszuschlag gehandelt). Durch diese Erlöszuschätzung sei kundgetan…
…Erlösverkürzungen und Manipulationen von Aufzeichnungen festgestellt. Tz 5 des BP-Berichtes dokumentiert die Erlöskalkulation betreffend Z Taxi. Betreffend das Café E wird auf die im Zuge der Betriebsprüfung beantragte Gaststättenpauschalierung eingegangen (Tz 8) und die Erlöshinzuschätzung erörtert (Tz 10), die selben Punkte betreffend C-Imbiss…
…Der Mietaufwand für die Einheiten in A. sei anzuerkennen. Verdeckte Gewinnausschüttungen aus diesem sowie aus anderen Punkten des Prüfungsberichtes (betreffend Auslagenersätze) würden nicht vorliegen. Den Ausführungen des Finanzamtes zu den Erlöshinzuschätzungen hinsichtlich der Begleitagentur C. könne nicht gefolgt werden. Die Erlöse seien ordnungsgemäß verbucht worden…
Rechnungen ***2*** KG mit Übergang der Steuerschuld | € 182.334,12 | Rechnungen ***2*** KG mit Umsatzsteuerausweis: | € 25.590,00 | Bankeingang "Tageslosung Ottakring" (aus Tz 3.11. des BP-Berichts | € 2.200,00 | Gesamt | € 723.732…
…Zuschätzung des Personalverbrauches ist jedoch nicht steuerpflichtig (Siehe VwGH 2007/15/0073) Tz. 6 Erlöshinzuschätzung Sachverhaltsdarstellung: Wie in den vorangegangen Tz's angeführt zeigen die Berechnungen der Betriebsprüfung auf, dass nicht alle Umsätze des Unternehmers in der Registrierkassa und dementsprechend in seiner Buchhaltung und Abgabenerklärungen…
…gegenteiligen Beweis als der beschwerdeführenden Partei zugeflossen anzusehen. Die Tabelle mit den Umsatzsteuerbeträgen ergab sich zum einen unmittelbar aus den im Rahmen der Erlöshinzuschätzung aufgrund der Mangelhaftigkeit der Buchführung geschätzten Nettobeträgen sowie zum anderen aus der Darstellung auf der Seite 1 des Anhangs zu Tz…
…dass die Umsatz- bzw. Erlöshinzuschätzung im Jahr 2017 unterbleiben solle und der in der Einkommensteuererklärung 2018 erklärte Verlustvortrag erklärungskonform angesetzt werde. Begründend wurde unter Bezugnahme auf die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für 10-12/2017, mit denen vereinnahmte Darlehensbeträge in Höhe vom insgesamt 91.460,00 € als…
…berechnet) für 2010 unzutreffend sind. Dieser Betrag resultiert aus den Mehreinkünften betr. selbständiger Arbeit von € 3.101,29 zuzüglich der Erlöshinzuschätzung von € 6.486,60. 3.4. Kreditkartenabrechnungen 2008 Die monatlichen Mastercard-Kreditabrechnungen wurden bei der Außenprüfung abverlangt, damit vom Finanzamt festgestellt werden…