…Zl. 100000/200963/4/2024, betreffend die Aussetzung der Einhebung von Verzugszinsen zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 7. Februar 2024 über die Festsetzung von Verzugszinsen wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 7…
…Zl. 100000/65031/2016/01, wurden die in den unter den CRN (Customs Registration Numbers) laut der Anlage dieses Bescheides ergangenen Abgabenmitteilungen enthaltenen Entscheidungen über die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 26 Abs.3 Z.2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) durch das für A.B. zuständige Finanzamt…
…Zl. 100000/65012/2015-32, wurden die in den unter den CRN (Customs Registration Numbers) laut der Anlage dieses Bescheides ergangenen Abgabenmitteilungen enthaltenen Entscheidungen über die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 26 Abs.3 Z.2 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG) durch das für A.B. zuständige Finanzamt…
…1 EStG hat das Finanzamt der Betriebsstätte die Einhaltung aller für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer sowie die für die Erhebung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu prüfen (Lohnsteuerprüfung). Erwägungen: Für das Jahr 2015 hat der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch F-Steuerberatung, über die Beschwerde vom 18.1.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 22.12.2015 betreffend Einkommensteuer 2005 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch F-Steuerberatung, über die Beschwerde vom 18.1.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 23.12.2015 betreffend Einkommensteuer 2005 zu…
…GZ. RV/7200046/2021, wurden die Abgabenschuldigkeiten, welche Grundlage für die Erhebung der Verzugszinsen waren, neu festgesetzt. Für den Bescheid über die Festsetzung von Verzugszinsen vom 6. Oktober 2021 ergeben sich aus dem Erkenntnis vom 2. März 2026 folgende Änderungen: [...] Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom…
…es, auf die dort dargestellte Rechtsgrundlanden und die rechtlichen Ausführungen zu verweisen. Als verfrüht gestellt vermochte die Säumnisbeschwerde den Übergang der Zuständigkeit auf das BFG nicht zu bewirken; die Erhebung der Säumnisbeschwerde vor Ablauf der Entscheidungsfrist des § 284 Abs 1 BAO ist unzulässig (Andreas Hauer…
…es, auf die dort dargestellte Rechtsgrundlagen und die rechtlichen Ausführungen zu verweisen. Als verfrüht gestellt vermochte die Säumnisbeschwerde den Übergang der Zuständigkeit auf das BFG nicht zu bewirken; die Erhebung der Säumnisbeschwerde vor Ablauf der Entscheidungsfrist des § 284 Abs 1 BAO ist unzulässig (Andreas Hauer…
…als die Bescheide Ausfertigungsdaten zwischen 8.2.2011 und 6.3.2014 aufweisen und Rechtsmittelbelehrungen enthalten. Zur Rechtzeitigkeit der Erhebung der Bescheidbeschwerden hat der Bf aber keinerlei Vorbringen erstattet. Er hat nur sein Beschwerdebegehren auf Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages und des (nach der Aktenlage großen Pendlerpauschales…
…werden soll. So haben zB D , E und F ausgeführt, dass sie einen Gewerbeschein besessen hätten. Weitere Erhebungen betreffend diese drei Werkvertragsnehmerinnen zur Abklärung der Frage, wie diese Personen ihre Tätigkeit, die offenbar von der Gewerbebehörde als selbständig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit angesehen wurde, ausgeübt haben…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über den von ***4*** eingebrachten Vorlageantrag vom 24. Juli 2024, gegen die an ***3***, zu Handen RA Dr. ***10***, ***23***, zugestellte Beschwerdevorentscheidung vom 27. Juni 2024 betreffend Abweisung eines Antrags auf Familienbeihilfe für den Zeitraum…
…bringt dazu vor, aufgrund seiner Eigenschaft als von der Beschlagnahme unmittelbar betroffener Einzelunternehmer gem. Art 44 Abs. 1 UZK zur Erhebung der Beschwerde legitimiert zu sein. Das Zollamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.03.2023, GZ. ***1*** und ***2***, als unbegründet ab. Der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über den Antrag der ***1*** ***2*** MBA, ***3***, ***4***, ihr Verfahrenshilfe zur Erhebung einer ordentlichen Revision gegen den Beschluss BFG 12. 12. 2022, RV/7102805/2022, betreffend die Beschwerde der Antragstellerin vom 10. Februar 2022…
… 83 Tz 5). B) Die Magistratsabteilung 31 (Wiener Wasser) ersuchte unter GZ. MA 31-MA_Gz die Magistratsabteilung 42 (Wiener Stadtgärten) am 08.01.2013 um Erhebung vor Ort und Bekanntgabe der nach § 13 Abs. 1 Kanalräumungs- und Kanalgebührengesetz (KKG) pro Kalenderjahr nicht eingeleiteten…
…wirkt, weil diese nicht materielle Bescheidadressatin, sondern nur Zustellempfängerin der Beschwerdevorentscheidung vom 18.12.2020 war. Die Erhebung des Vorlageantrages vom 28.01.2021 durch die *1* erweist sich daher als nicht zulässig. G/f) Die Frist zur Erhebung eines Vorlageantrages beträgt gemäß § 264 Abs…
…mit 27. April 2020 eingelangten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 46 VwGG den Beschluss gefasst: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 22.01.2020, GZ. GZ1, wird als…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des A, in B, vom 1. Februar 2019 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde und Erhebung einer Maßnahmenbeschwerde gem. § 292 Bundesabgabenordnung (BAO) beschlossen: 1. Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 1…
…Mitgliedstaat, in dem es zur Verwirklichung des Zollschuldtatbestandes gekommen ist, zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Das Zollamt wertete die im Gesamtkomplex aus der Summe aller Erhebungen im Zusammenhang mit der verfahrensgegenständlichen groß angelegten Zigarettenschmuggelfällen gewonnenen Erkenntnisse zunächst dahingehend, dass vieles für eine Zuständigkeit Ungarns spräche, weil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 23. Oktober 2013, ErfNr . betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge…