…war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 303 Abs…
…weshalb im bekämpften Bescheid des Spruchsenates dem Antrag auf Wiederaufnahme des vor dem Finanzamt Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde zu StrNr. qqqq1 gegen A geführten Finanzstrafverfahrens zu Recht nicht zu entsprechen war. 3.6. Es war daher im Ergebnis auch die Beschwerde gegen diesen Bescheid…
… 86a BAO, 2).(...). Der über FinanzOnline, E-Mail und E-Fax getätigte Antrag auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens wurde von der Bestraften daher auf unzulässige Weise eingebracht, weshalb betreffend dieser Eingaben/Vorgangsweisen ein unbeachtliches Anbringen vorliegt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zur…
…Im Ergebnis können nicht von neuen Tatsachen oder neuen Beweismitteln gesprochen werden. Die Feststellungen der belangten Behörde sind unrichtig. Festgehalten wird, dass die Rechnungen, welche vom Ehegatten der Beschwerdeführerin im Rahmen seines Geständnisses bei der belangten Behörde vorgelegt wurden, bereits vor Abschluss des Finanzstrafverfahrens gegen…
…Ergebnis des Verfahrens voraussichtlich eine im Spruch anders lautende Entscheidung herbeigeführt hätte. Generell ist, wie in anderen Verwaltungs(straf)verfahren auch, das tatsächliche Vorliegen der für Bereiche des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens in § 165 Abs. 1 taxativ genannten Wiederaufnahmegründe, indem eine derartige Maßnahme letztlich eine Durchbrechung des…
…nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO…
…wäre ihm während des Finanzstrafverfahrens und auch während des Beschwerdeverfahrens jederzeit freigestanden, dieses Dokument bzw. eine Ablichtung desseben vorzulegen oder es als Beweismittel zu bezeichnen, was aber nicht geschehen ist. Zwischenzeitlich ist schon längst Verfristung eingetreten. 6. Es wurden daher tatsächlich im Ergebnis keine Tatsachen…
…partner Wirtschaftsprüfung GmbH, u.a. eine Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens betreffend den Beschuldigten zu StrNr. 081/2009/00255-001 im Wesentlichen mit der Begründung wie folgt: Der Beschuldigte habe betreffend seine eigenen Steuerangelegenheiten und die der B-KG für die steuerliche Beratung [im Allgemeinen], für die…
…war. Insbesonders wurde veranlasst: • Besuch dieser Firma bei deren Firmenstandort (um auszuschließen, dass es sich um eine „Briefkastenfirma“ handelt). Das Ergebnis des Besuches wären Erkenntnisse, dass es sich um eine typische Baufirma mit eingerichtetem Baubüro gehandelt hat, es wurden die sonst üblichen Büroeinrichtungen vorgefunden (PC…
…bis 2010 keine hinterzogenen Abgaben vor. Das Vorliegen von hinterzogenen Abgaben sei aber Voraussetzung für die Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO. Das Ergebnis des Finanzstrafverfahrens war somit, dass keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorlag, sondern dass der Bf. für eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung nach…
…Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die solcherart in ein Finanzstrafverfahren gezogenen Verdächtigen die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchungen zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §…
…Oktober 2017, wogegen seitens des Bf am 28. November 2017 Vorlageantrag gestellt wurde, auf deren Inhalt verwiesen wird. Rechtslage und Erwägungen Gemäß § 165 Abs. 1 FinStrG ist die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens auf Antrag zu verfügen, wenn ein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht oder…
…Abgabenbescheide seien wären des Konkursverfahrens an ihn zuzustellen. Weshalb diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention darstellen sollte, sei nicht erklärlich. Auch die weiteren Ausführungen in der Stellungnahme vom 1.2.2021 seien nicht nachvollziehbar, da von Sachverhalten gesprochen werde (USt 2009, Finanzstrafverfahren für USt…
…VwGH 21.3.2012, 2012/16/0005). Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinne des § 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor…
…Liegt kein Ergebnis des Abgabenverfahrens vor, so hat die Finanzstrafbehörde die Abgabenverkürzung und somit den strafbestimmenden Wertbetrag selbst zu ermitteln. Für die Strafbarkeit des § 37 FinStrG ist zwingend eine vollendete Vortat nach Abs. 1 lit. a erforderlich und muss dies im Finanzstrafverfahren auch objektiv festgestellt…
…Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die solcherart in ein Finanzstrafverfahren gezogenen Verdächtigen die ihnen zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchungen zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen haben, ist jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §…
…VwGH 21.3.2012, 2012/16/0005). Bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinne des § 93 Abs. 2 FinStrG für die Durchführung einer Hausdurchsuchung gegeben waren, geht es nicht darum, schon die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die zuvor…
…beschränke sich darauf, dass ein Teil der Bareinlagen aufgrund des fehlenden Geldflussnachweises in Anlehnung an die niedrigen Rohgewinne erlösmäßig hinzugerechnet worden sei. Die bekämpften Bescheide enthalten keine Kalkulation, wonach die Erwägungen der Außenprüfung zu einem nachvollziehbareren kalkulatorischen Ergebnis führen als die erklärten Daten. Es sei…
…Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Die Beantwortung der Frage, ob der Beschwerdeführer das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen tatsächlich begangen hat oder nicht, ist jedenfalls dem Ergebnis des…
…Abgabenbescheid erst nach Durchführung des o.a. Finanzstrafverfahrens abgesprochen werden wird, weil das Ergebnis des Finanzstrafverfahrens auch für die abgabenrechtliche Entscheidung von Relevanz sei. Mit Schreiben vom gleichen Tag forderte das Zollamt den Bf.-unter Darlegung der Bestimmungen der Art. 244, 192 ZK bzw. des …