…ob der Zollschuldner über Erfahrung verfügt, kommt es darauf an, ob er gewerbsmäßig im Einfuhrgeschäft tätig ist. Die Bf., die sich seit Jahren mit der Einfuhr verschiedenster Waren beschäftigt, kann sich daher nicht auf mangelnde Erfahrung berufen. Hinsichtlich der Sorgfalt des Abgabepflichtigen ist schließlich zu…
…Rz. 22). Ein gewerbsmäßig handelnder Zollschuldner verfügt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGHs über eine gewisse Erfahrung. Zu berücksichtigen ist aber auch die Komplexität der Vorschrift und die Länge des Zeitraums, den die zuständige Behörde zur Klärung der Rechtsfrage, über die überdies bislang noch nicht…
…buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH…
…im Rahmen der Außenprüfung oder des weiteren Verfahrens beanstandet. d) Gutgläubiges Handeln Von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung kann nur abgesehen werden, wenn der Zolischuldner gutgläubig gehandelt hat. Als Schranke wird dabei eine grobfahrlässige Unkenntnis von der zu Unrecht unterbiiebenen buchmäßigen Erfassung der Abgaben angesehen (Alexander…
…kann schwer entgegen getreten werden, wenn die vorgefundenen Memphis-Sorten aufgrund der Erfahrung des Zollamtes Graz für den deutschen Markt nicht üblich sind. Dass die Zigaretten für den Raum Oberösterreich bestimmt waren, ist außerdem der Tatsache zu entnehmen, dass der gleichberechtigte Geschäftspartner des Beschwerdeführers, D…
…des Erlasses der, gegenüber dem Zollschuldner, festgesetzten Einfuhrabgaben in den, in Art.900 ZK-DVO aufgeführten, Einzelfällen führt, ergibt sich aus Art.899 Abs.1 ZK-DVO. Die Bf. ist als Person anzusehen, die auf Grund ihrer gewerbsmäßigen Tätigkeit im Im- und Exportgeschäft ausreichende Erfahrungen…
…oben dargestellten Gründen als erwiesen, dass es in allen 174 Fällen zu einer Unterfakturierung gekommen ist. Mangels Mitwirkung des Zollschuldners erfolgte die Neuberechnung des Zollwertes für die Textilien der Kapitel 61 und 62 zu Recht unter flexibler Anwendung der Art. 29 und 30 ZK gemäß…
…Rz. 22). Ein gewerbsmäßig handelnder Zollschuldner verfügt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGHs über eine gewisse Erfahrung. Zu berücksichtigen ist aber auch die Komplexität der Vorschrift und die Länge des Zeitraums, den die zuständige Behörde zur Klärung der Rechtsfrage, über die überdies bislang noch nicht…
…sowohl die Fehler, als auch die Erfahrung ihres Vertreters, einer fachkundigen und gewerbsmäßig mit dem Einfuhrgeschäft betrauten Spedition, anrechnen lassen (Alexander in Witte, UZK Art. 119 Rz 17, mwN). Wer gewerbsmäßig Waren aus Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebietes der Union einführt, ist für die…
…sowohl die Fehler, als auch die Erfahrung ihres Vertreters, einer fachkundigen und gewerbsmäßig mit dem Einfuhrgeschäft betrauten Spedition, anrechnen lassen (Alexander in Witte, UZK Art. 119 Rz 17, mwN). Wer gewerbsmäßig Waren aus Ländern und Gebieten außerhalb des Zollgebietes der Union einführt, ist für die…
…die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Bei einer Prüfung der Komplexität der Vorschriften ist dabei laut EuGH-Urteil jene Gesetzesbestimmung zu beurteilen, die im konkreten Fall zur Zollschuldentstehung führte (EuGH vom 11.11.1999, C-48/98). Nach der Rechtsprechung des…
…Irrtum der Zollbehörde vorliegt. Bei der Beurteilung, ob der Irrtum der Zollbehörden von einem in guten Glauben handelnden Zollschuldner vernünftigerweise erkannt werden konnte, sind insbesondere die Art des Irrtums sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Zollschuldners zu berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteil in der Rs…
…Im Zeitraum zwischen 3. September 2007 und 2. November 2012 wurden die verfahrensgegenständlichen Waren beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführt (siehe Anlage A Seite 1 bis Seite 3 des Zollschuldbescheides vom 15. Juli 2014). Noch vor Beendigung (Art. 92 Abs…
…17. Juni 2014 der Bf. zugestellt wurde. Hinsichtlich jener Abgabenschuldigkeiten, die vor dem 17. Juni 2011 entstanden sind (siehe dazu die Spalte „Datum“ in der dreiseitigen Aufstellung des Zollschuldbescheides) wäre die Mitteilung verjährt, wenn nicht die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß Art. 221 Abs. 3 ZK iVm …
…Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung angesprochen werden. Der EuGH verlangt ein aktives Handeln der Zollbehörde und die Ursächlichkeit dieses Handelns für den (aktiven) Irrtum. Die Zollbehörde darf dem Irrtum nicht nur unterliegen, sie muss selbst die Grundlage, auf der das Vertrauen des Zollschuldners beruhte…
…Vertrauen des Zollschuldners beruhte, geschaffen. Dass bei den ab dem 4. August 2016 angenommenen Anmeldungen auch die annehmenden Zollbehörden dem aktiven Irrtum unterlegen sind, ist damit aber nicht automatisch verknüpft. Wie bereits mehrfach dargetan, verlangt der VwGH für das Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…die Zollschuld begründet, sowie die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind. Bei einer Prüfung der Komplexität der Vorschriften ist dabei lt. EuGH-Urteil jene Gesetzesbestimmung zu beurteilen, die im konkreten Fall zur Zollschuldentstehung führte. Für das Bundesfinanzgericht steht fest, dass der Beschwerdeführer…
…buchmäßige Erfassung, wenn der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag aufgrund eines Irrtums der Zollbehörden nicht buchmäßig erfasst worden ist, sofern dieser Irrtum vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte und dieser gutgläubig gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH…
…Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung angesprochen werden: - Der EuGH verlangt ein aktives Handeln der Zollbehörde und die Ursächlichkeit dieses Handelns für den (aktiven) Irrtum. Die Zollbehörde darf dem Irrtum nicht nur unterliegen, sie muss selbst die Grundlage, auf der das Vertrauen des Zollschuldners beruhte…
…im Rahmen des freien Ermessens allen Gesamtschuldnern zur Entrichtung vorgeschrieben worden. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 8. März 2018. Der Beschwerdeführer, vertreten durch V1, brachte Folgendes vor: "A) Ausführung der Beschwerde 1. Nach Artikel 203 (3), 1. Gedankenstrich, (alter) ZK ist jene Person Zollschuldner…