…Artikel 878 Absatz 1 oder ihr Vertreter sowie gegebenenfalls jede andere Person, die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. ..." Art. 905 ZK-DVO lautet (auszugsweise): "(1…
…Vorausfestsetzungsbescheinigung bei der Erfüllung der Zollförmlichkeiten vorgelegt wird, so tritt der Zeitraum, für den die betreffende Bescheinigung gültig bleibt, an die Stelle des Sechsmonatszeitraums. In dem in Absatz 5 Buchstabe a) Ziffer i) und Buchstabe b) Ziffer i) genannten Fall kann in der Verordnung oder…
…Unterlagen. Wie die einzelnen Felder der schriftlichen Zollanmeldung bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Überlassung in den freien Verkehr in Österreich auszufüllen sind, ist in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Festlegung des Inhalts von mit Mitteln der Datenverarbeitung oder schriftlich abgegebenen Zollanmeldungen…
…Abgabe der Zollanmeldung angab, in ihrem Namen und für ihre Rechnung zu handeln, obwohl sie gleichzeitig eine Vollmacht vorgelegt hatte, aufgrund deren sie als indirekte Vertreterin von Zahărul Oradea anzusehen sein wollte, auf einem Irrtum bei der Auslegung des für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten geltenden…
…zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. (4) Zur Durchführung der Absätze 1 und 2 leisten die Mitgliedstaaten einander Amtshilfe, insbesondere wenn eine Pflichtverletzung auf Seiten der…
…Vorausfestsetzungsbescheinigung bei der Erfüllung der Zollförmlichkeiten vorgelegt wird, so tritt der Zeitraum, für den die betreffende Bescheinigung gültig bleibt, an die Stelle des Sechsmonatszeitraums. In dem in Absatz 5 Buchstabe a) Ziffer i) und Buchstabe b) Ziffer i) genannten Fall kann in der Verordnung oder…
…Artikel 878 Absatz 1 oder ihr Vertreter sowie gegebenenfalls jede andere Person, die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. ..." Art. 905 ZK-DVO lautete (auszugsweise): „Artikel…
…Vorausfestsetzungsbescheinigung bei der Erfüllung der Zollförmlichkeiten vorgelegt wird, so tritt der Zeitraum, für den die betreffende Bescheinigung gültig bleibt, an die Stelle des Sechsmonatszeitraums. In dem in Absatz 5 Buchstabe a) Ziffer i) und Buchstabe b) Ziffer i) genannten Fall kann in der Verordnung oder…
…Abgabe der Zollanmeldung erfolgt diesfalls durch die Post. Zollschuldner wird gemäß Artikel 201 Absatz 3 ZK neben der Post, die in diesen Fällen als indirekter Vertreter selbst Anmelder ist, auch der vertretene Empfänger. Wie die einzelnen Felder der schriftlichen Zollanmeldung bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren." Artikel 905 Absatz 1 ZK-DVO idmF bestimmt: "Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren." Artikel 905 Absatz 1 ZK-DVO idmF bestimmt: "Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren." Artikel 905 Absatz 1 ZK-DVO idmF bestimmt: "Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel…
…Vorausfestsetzungsbescheinigung bei der Erfüllung der Zollförmlichkeiten vorgelegt wird, so tritt der Zeitraum, für den die betreffende Bescheinigung gültig bleibt, an die Stelle des Sechsmonatszeitraums. In dem in Absatz 5 Buchstabe a) Ziffer i) und Buchstabe b) Ziffer i) genannten Fall kann in der Verordnung oder…
…Bisher wurde in Bescheiden der Begriff „Beteiligter" analog zu Art. 899 ZK-DVO (Witte dazu:Art. 212a Rz 11) angeführt: Als „Beteiligte(r)" gelten die Person oder die Personen oder ihr Vertreter sowie gegebenenfalls jede andere Person, die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in…
…die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehende Ware tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Die Verschuldensprüfung erstreckt sich daher auf ein eventuelles Auswahlverschulden der Bf. bei Erteilung der Verzollungsaufträge an den Spediteur sowie…
…zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. (4) Zur Durchführung der Absätze 1 und 2 leisten die Mitgliedstaaten einander Amtshilfe, insbesondere wenn eine Pflichtverletzung auf Seiten der…
…andere Person, die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Nach Art. 899 (4) leisten zur Durchführung der Absätze 1 und 2 die Mitgliedstaaten einander Amtshilfe, insbesondere…
…sowie gegebenenfalls jede andere Person, die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. Den gegenständlichen Anträgen auf Erlass der Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK liegt folgender Sachverhalt…
…zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die in Frage stehenden Waren tätig geworden ist oder die Anweisungen gegeben hat, die zur Erfüllung dieser Förmlichkeiten notwendig waren. (4) Zur Durchführung der Absätze 1 und 2 leisten die Mitgliedstaaten einander Amtshilfe, insbesondere wenn eine Pflichtverletzung auf Seiten der…
…ausschließlich in der Sphäre des Anmelders. Er trage somit das wirtschaftliche Risiko. Die Bf. sei gemäß Art. 899 Abs. 3 ZK-DVO „Beteiligter“ im Sinne des Art. 239 Abs. 1 ZK, da sie Anweisungen an den Fahrer gegeben habe, die zur Erfüllung der Zollförmlichkeiten notwendig…