…5 ErbStG ist auch dann zu erheben, wenn sich im Übrigen keine Erbschaftssteuerschuld ergibt, wenn die Zuwendung infolge des Abzuges von Freibeträgen und Verbindlichkeiten ganz oder zum Teil steuerfrei bleibt. Antrag des Finanzamtes: Das Finanzamt beantragt die Beschwerde als unbegründet abzuweisen." Übergang der Zuständigkeit auf…
…1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 21. September 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25. Juli 2012, betreffend Erbschaftssteuer (Sachbescheid), ErfNr. 1/2003, beschlossen: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
…vom 16. Dezember 2011 erklärten erbl. Kapitalvermögens nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG erbschaftsteuerfrei zu belassen. Der Vollständigkeit halber wird in Bezug auf Artikel 57 EG noch bemerkt, dass die Regelung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG bereits zum 31. Dezember…
…Begründung des Haftungsbescheides führt daher nicht dazu, dazu die Einhebungsverjährung eingetreten ist. Grundsätzlich handelt es sich bei der Entscheidung der Abgabenbehörde einen Erben zur Haftung für die Erbschaftssteuerschuld eines anderen heranzuziehen um eine Ermessensentscheidung (vergleiche hiezu z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.4…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig im gegenständlichen Verfahren ist die Festsetzung der Immobilienertragsteuer bei Verkauf einer Liegenschaft aus einer Erbschaft und die Anrechnung der betreffend diese Liegenschaft entrichteten Erbschaftsteuer. Im Einkommensteuerbescheid 2015 vom 26. März 2019 wurden nach durchgeführtem Vorhalteverfahren beim Beschwerdeführer Einkünfte…
…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Todes wegen nach Frau Dipl. Ing. E Erbschaftssteuer in Höhe von € 16.856,06 und führte in der Begründung aus: "ein überschießender Steuervorteil nach § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG war nicht zu berücksichtigen" Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben. Diese wendet sich zum…
…März 2010 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 22. März 2013, Steuernummer, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf) ist…
…Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Frau E, eine österreichische Staatsbürgerin, verstarb am 29. Mai 2008…
…für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25.Oktober 2011, Erf.Nr. bbb , betreffend Festsetzung der Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe A.A. , der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 10. Februar 2020 gegen den Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17. Jänner 2020, ***1***, ***2*** und vom 23. März 2020…
…Glückspiel, vom 12. August 2009 wurden der Beschwerdeführerin (Bf) A für Erbschaftsteuer 2007 Aussetzungszinsen für den Zeitraum 7.3.2008 bis 12.8.2009 in Höhe von € 1.222,07 vorgeschrieben. In der Begründung wurde ausgeführt, dass Aussetzungszinsen für jene Abgaben vorzuschreiben waren, für…
…gemäß § 8 Abs. 6 ErbStG von 1.500 S die Erbschaftsteuer in Höhe von 10.686,90 € (entspricht 147.055,00 S) fest. Diese Bemessungsgrundlagen wurden vom Finanzamt unter Übernahme der festgestellten Einheitswerte und der Angaben im „Inventar“ lt. Abhandlungsprotokoll vom 10. September 2001…
…Person. Nach Abs 6 gelten mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzahlung auf dem bei der Schweizerischen Zahlstelle dafür eingerichteten Abwicklungskonto, die österreichischen Erbschaftsteuer- und Schenkungssteueransprüche und die Ansprüche auf die gemeinschaftlichen Bundesabgaben gemäß § 8 Abs 1 erster Satz und dritter Fall des österreichischen Finanzausgleichsgesetzes 2008…
…die Entscheidung, WELCHE Wertpapiere angeschafft werden, ausschließlich bei EGmbH liegt?" Dazu erklärte die Bf. Folgendes: "Bereits im Zuge der Erbschaftssteuererklärung wurde ein Depotauszug betreffend D. Veranlagung übermittelt, aus dem allein schon ersichtlich ist, daß es sich nicht um eine atypische Stille Beteiligung handelt, sondern um…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahren RV/7103596/2010 betreffend Festsetzung von Erbschaftssteuer I. Verfahren vor dem Finanzamt 1. Kenntniserlangung vom Todesfall Am 26. März 2008 langte beim Finanzamt für Gebühren und…
…Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10. Juni 2014, ErfNr*** Team 12 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Der Bescheidbeschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf…
…GZ **A**/82 vom 30.12.1985 eingeantworteten Nachlas jeweils zur Hälfte abzutreten. Frau ERBIN2 hat somit grundlos zum Verlassenschaftsverfahren nach Erblasser zu den eingangs angeführten BAPosten eine Erbschafssteuer von ATS 464.207,00 zu Unrecht bezahlt. Beweis und Bescheinigung: Akt BAPost 88/**** BRPost ****/85 …