…Inhalt ab: "Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt u.a. der Erwerb von Todes wegen dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Die Aufhebung dieser Bestimmung durch den VfGH mit Erkenntnis vom 7.3.2007, G 54/06 u.a. trat mit 31.7.2008 in…
…Geschäftsanteile an der ***7*** und an der ***8***, sowie Aktienvermögen an der ***9***. Für ***10*** lag eine Erbschaftssteuerversicherung im Sinne des § 16 ErbStG von der ***11*** vor. Der Pflichtteil wurde vom Pflichtteilsberechtigten ***Bf1*** geltend gemacht. Über die Höhe des Pflichtteiles bestand kein Einvernehmen mit den…
…1010 Wien, betreffend die Beschwerde vom 21. September 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 25. Juli 2012, betreffend Erbschaftssteuer (Sachbescheid), ErfNr. 1/2003, beschlossen: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
…1 ErbStG). Gem. § 13 Abs 2 ErbStG haftet neben dem Erwerber der Nachlass sowie jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner. § 7 Abs 1 BAO bestimmt, dass Personen, die nach den Abgabenvorschriften…
…die Erbschaftssteuer in der Höhe von € 116.415,09 fest. Das Finanzamt ging dabei von folgenden Bemessungsgrundlagen aus: | Teilbetrag 1 | 900.000,00 | Teilbetrag 2 | 103.054,53 | Teilbetrag 3 | 64.500,00 | Kostenbeitrag | 2.085…
…vom 16. Dezember 2011 erklärten erbl. Kapitalvermögens nach § 15 Abs. 1 Z 17 erster Teilstrich ErbStG erbschaftsteuerfrei zu belassen. Der Vollständigkeit halber wird in Bezug auf Artikel 57 EG noch bemerkt, dass die Regelung des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG bereits zum 31. Dezember…
…Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Frau E, eine österreichische Staatsbürgerin, verstarb am 29. Mai 2008…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 30. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 24. August 2016 betreffend Festsetzung von Erbschaftssteuer für den Erwerb von Todes wegen nach ***Erblasserin***, verstorben am ***Todestag***, Erfassungsnummer ***1***, zu Recht…
…Graz-Andritz, über die Beschwerde vom 05. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 02. November 2022 betreffend Erbschaftssteuer zu Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird (ersatzlos) aufgehoben. II. Gegen…
…habe der Beschwerdeführer infolge eines Vorhaltes bekannt gegeben, dass die vorgeschriebene Erbschaftsteuer in Höhe von 4.844,56 Euro erlegt worden sei und somit keine weitere Belastung mehr anfallen könne. Im Beschluss des Bezirksgerichts Hernals vom 10. Juli 2015 in der Pflegschaftssache des Beschwerdeführers sei…
…| 8.400,00 € Die als Beschwerde geltende Berufung wurde mit nachstehender Begründung eingebracht: "Für die unter Punkt 14. Sonstige Einkünfte - Pos. 800 angegebenen E 8.400,00 (Legat aus Erbschaft - M... - monatlich E 700,00) habe ich bereits beim Finanzamt für Geb. u…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahren RV/7103596/2010 betreffend Festsetzung von Erbschaftssteuer I. Verfahren vor dem Finanzamt 1. Kenntniserlangung vom Todesfall Am 26. März 2008 langte beim Finanzamt für Gebühren und…
…Es ist daher daran gedacht, dass die gesetzliche Erbin trotz der damit verbundenen psychischen und finanziellen Belastung die Angelegenheit persönlich bespricht und hiefür nach Wien kommt....“ Mit Erbschaftskaufvertrag vom 29.7.2005 erwarb der Bf. von der erbserklärten Erbin GE das gesetzliche Erbrecht in der…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Claudia Mauthner, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in…
…iSd § 10 BewG 1955 dieses Wirtschaftsgutes zu beeinflussen vermag, liegt eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht vor. Da diese Frage nicht nur in Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer, sondern beispielsweise auch für die einkommensteuerliche Behandlung eines Tausches nach § 6 Z 14 EStG 1988 von Bedeutung ist, liegt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 10. Februar 2020 gegen den Erbschaftsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17. Jänner 2020, ***1***, ***2*** und vom 23. März 2020…
…der Beschwerdesache XY, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 17.12.2012, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 10.07.2013, ErfNr***, StNr.*** betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid – ersatzlos – aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…St.Nr. XX, vom 9. Juli 2015 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Verlassenschaft nach a wurde am 28.2.2006 je…
…St.Nr. XXXX, vom 9. Juli 2015 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Verlassenschaft nach a wurde am 28.2.2006 je…