… 810 BAO Anträge an das Finanzamt auf Erstattung der auf die Zinsen der Jahre 2008 bis 2012 entfallenden Kapitalertragsteuer für Spareinlagen der Erblasserin. Diese werden im Folgenden aufgelistet (Beträge in Euro): | Jahr | Einbringungsdatum | Erstattungsbetrag Kennzahl 364 | Bescheiddatum | Erstattungsbetrag Laut Bescheid…
…Hälfte des gemeinen Wertes dieses Wirtschaftsgutes beträgt (Überwiegen des Schenkungscharakters) oder nicht (entgeltliches Rechtsgeschäft). Im Rahmen der vorweggenommenen (antizipierten) Erbfolge liegt Unentgeltlichkeit solange vor, als Mittel vom potentiellen Erblasser auf die voraussichtlichen künftigen Erben verteilt werden. Das Element der Entgeltlichkeit tritt erst dort in Erscheinung…
… VwGH 23.4.2014, 2010/13/0139). Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Grundstücksübertragung durch einen potentiellen Erblasser auf einen künftigen Erben, wobei dieser zu Ausgleichszahlungen an Dritte verpflichtet ist, einen entgeltlichen oder unentgeltlichen Vorgang darstellt, liegt jedoch noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vor…
…Eine Unbilligkeit könnte nur darin liegen, dass der Erbe, durch die Unvorhersehbarkeit von Abgabenschulden des Erblassers zur Erfüllung zur unbedingten Antretung der Erbschaft veranlasst, in der Folge zur Erfüllung von Verpflichtungen verbunden ist, die er bei Kenntnis des wahren Sachverhaltes nicht übernommen hätte.“ Hingegen ist…
…gegenständlich im Ergebnis bereits aus diesem Grunde keine außergewöhnliche Belastung vor. Wenn die Bf. vorbringt, die gegen sie als Erbin nach ihrem Ehegatten erlassenen Steuerbescheide seien nicht rechtswirksam zugestellt worden und möglicherweise auch inhaltlich rechtswidrig, so ist ihr entgegenzuhalten, dass es an ihr gelegen wäre…
…zum gesamten Nachlass die bedingte Erbantrittserklärung ab. Von ihr wurde auch festgehalten, „dass der Erblasser kein Unternehmen im Sinne der Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches betrieben hat und kein Unternehmen nachlassgegenständlich ist.“ Sie hielt diesbezüglich ergänzend fest, „dass der erbl. Betrieb vor dem Ableben des Herrn AA…
…Bescheid unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe K.E. (fortan Erblasserin genannt) verstarb am yyy . Mit Schreiben vom zzz vermachte sie der Beschwerdeführerin, (Bf), ihre „Tantiemen“ und mit undatierten Schreiben vermachte sie der…
…Folge: D), Verwertungsverträge (Wahrnehmungsverträge) im Sinn des Urheberrechts abgeschlossen. Das Finanzamt vertrat die Ansicht, die Bf. habe als Rechtsnachfolgerin des Erblassers sein Unternehmen fortgeführt und im Streitjahr steuerbare Umsätze aus der Verwertung des Urheberrechts erzielt. Das Finanzamt forderte die Bf. daher auf, eine entsprechende Umsatzsteuererklärung…
…habe. Mit gleichem Datum wurden die neuen Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014, in denen die Verlustabzüge nicht mehr berücksichtigt wurden, erlassen. Begründend führte das Finanzamt in beiden Bescheiden gleich lautend aus, dass auf Grund der geänderten Rechtsansicht des VwGH vom 25.04.2013, 2010/15/0131…
… sie hat zum Nachlass die bedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Zufolge erstelltem Inventar waren an Nachlassaktiva ua. drei im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaften in EZ1 , EZ2 und EZ3 je GBxx (geschätzter Verkehrswert rund € 1,7 Mio.; Punkt A/1.) sowie eine Kommanditbeteiligung an der " X…
…unrichtig wäre. In einer weiteren Eingabe legte der Bf. ausführlich und überzeugend dar, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Ablebens in Österreich zwar ebenfalls über einen Wohnsitz verfügte, den Schwerpunkt seiner Lebensinteressen aber in Deutschland gehabt hatte. Der (österreichischen) Erbschaftsbesteuerung wäre daher ein Steuersatz von…
… Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der gemeine Wert einer Briefmarkensammlung für Zwecke der Erbschaftssteuer der Wert ist, der mit Gutachten geschätzt wurde oder dem tatsächlichen Verkaufserlös nach dem Todestag des Erblassers entspricht? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht…
… Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der gemeine Wert einer Briefmarkensammlung für Zwecke der Erbschaftssteuer der Wert ist, der mit Gutachten geschätzt wurde oder dem tatsächlichen Verkaufserlös nach dem Todestag des Erblassers entspricht? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht…
… Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der gemeine Wert einer Briefmarkensammlung für Zwecke der Erbschaftssteuer der Wert ist, der mit Gutachten geschätzt wurde oder dem tatsächlichen Verkaufserlös nach dem Todestag des Erblassers entspricht? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht…
… Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der gemeine Wert einer Briefmarkensammlung für Zwecke der Erbschaftssteuer der Wert ist, der mit Gutachten geschätzt wurde oder dem tatsächlichen Verkaufserlös nach dem Todestag des Erblassers entspricht? Bemerkt wird, dass das Verfahren des Beschwerdeführers (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht…
… 4 Abs. 4 Kontenregister - und Konteneinschaugesetz (KontRegG) und begründete dies damit, dass Grund zur Annahme bestehe, dass bisher unentdecktes Vermögen des Erblassers existiere, welches der Bf. als Gesamtrechtsnachfolgerin zustehe. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OGH, wonach der Anspruch auf Bekanntgabe des Vermögens auch auf…
…vorhandenen Noterben auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkt werden, auf welchen sie sich alle vom Erblasser lebzeitig erhaltenen Vorausempfänge anrechnen lassen müssten. Die Pflichtteilsberechtigten anerkannten diese letztwillige Verfügung materiell nicht und strengten daher bei österreichischen Zivilgerichten Verfahren an, um ua die Höhe der Pflichtteilsansprüche zu bekämpfen…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Verlassenschaftsverfahren nach dem verstorbenen Vater der Beschwerdeführerin (in der Folge auch bloß: Bf.) hatte die erblasserische Witwe, die Mutter der Bf., zugunsten der allein erbenden Bf…
…als Erwerb von Todes wegen u. a. der Erwerb durch Erbanfall. Erbanfall bedeutet nach den §§ 536 und 545 ABGB die Entstehung des Erbrechts, das grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers eintritt (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 3 zu § 2 ErbStG).…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***Ri***, den Richter ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KAPAS Steuerberatung GmbH, Gleisdorfer Straße 23, 8160 Weiz, und LeitnerLaw Rechtsanwälte Edthaler Leitner-Bommer Schmieder & Partner…