…Entstehung der Gebührenschuld für Eingaben an den VfGH ist nicht davon abhängig, ob noch an anderen Gerichten Beschwerden/Eingaben oder auch Verfahren offen sind oder nicht, sondern kommt es ausschließlich auf den Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim VfGH an, denn damit entsteht die Gebührenschuld…
…Verkehrsteuern, setzte der Bf. gegenüber mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 8 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG) in Höhe von € 1.200,00 fest. Begründet wurde der Bescheid damit, dass "die Gebührenschuld für die im Ausland errichtete Urkunde" entstanden sei, da…
…persönliche" Inlandsbezug hergestellt. Für das Entstehen der Gebührenschuld ist aber darüber hinaus noch das Vorliegen eines "sachlichen" Inlandsbezuges gefordert, dass nämlich eine Partei aufgrund des Vertrages im Inland zu einer Leistung berechtigt oder verpflichtet war, ob also der Erfüllungsort mindestens einer Leistungspflicht im Inland lag…
…in Österreich einzuklagen. Unterzeichnet war die in A-Stadt errichtete Vertragsurkunde dort von den Parteien im Oktober 2007 worden. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung dieses festgestellten Sachverhaltes wird betreffend die streitentscheidende Frage, ob für das dokumentierte Darlehensverhältnis eine Gebührenschuld nach dem Gebührengesetz 1957 überhaupt entstanden ist…
…Mit dem Einlangen der abgetretenen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist der gebührenpflichtige Tatbestand im Sinne des § 24 Abs. 3 VwGG somit (selbstständig) erfüllt (VwGH 5.7.1999, 99/16/0182). Gegenständliche Beschwerde ist am 25. Juli 2011 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt; somit ist die Gebührenschuld am 25…
…wird. Die für die Entstehung der Gebührenschuld heranzuziehenden Bestimmungen des WRKG entsprechen im Wesentlichen den §§ 1, 5 und 6 des Wr RKrBefG, zu welchen es eine gesicherte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt (vgl. bspw. VwGH 27.02.2009, 2006/17/0016), von der im gegenständlichen Fall…
…eine Verletzung der Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu übersenden. Die näheren Bestimmungen über die Befundaufnahme werden durch Verordnung getroffen. Nach Z 1 des § 11 Abs 1 GebG entsteht die Gebührenschuld bei…
…einen Bescheid der Datenschutzbehörde stellt somit gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Tz 1b GebG iVm. § 1 Abs. 1 BuLVwG-EGebV grundsätzlich eine gebührenpflichtige Eingabe dar. Für diese entsteht gemäß § 1 Abs. 2 BuLVwG-EGebV die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung. Wenn der AS die…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Beschwerdefall ist keine Revision zulässig, weil sich die Frage der Entstehung der Gebührenschuld sowie die Gebührenerhöhung…
…wird. Die für die Entstehung der Gebührenschuld heranzuziehenden Bestimmungen des WRKG entsprechen im Wesentlichen den §§ 1, 5 und 6 des Wr RKrBefG, zu welchen es eine gesicherte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gibt (vgl. bspw. VwGH 27.02.2009, 2006/17/0016), von der im gegenständlichen Fall…
…in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde." Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben. Ist die Entstehung der Gebührenschuld zweifelhaft…
…Entstehung der Gebührenschuld zum Zeitpunkt des Einlangens der Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof nichts zu ändern. Die gegenständliche Beschwerde (für Herrn MANDANT vom Bf. eingebrachte Beschwerde gegen den Bescheid des BEHÖRDE vom 2. April 2012, Zahl ****, vom Verfassungsgerichtshof protokolliert zur Geschäftszahl B**2/12 - die Anführung der…
…ist eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben, wenn die feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt wird. Aus dem oben Ausgeführten ergibt sich, dass die zur Entstehung der Gebührenschuld führende Erledigung durch Hinterlegung beim Postamt als…
…Entstehung der Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen sowie einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften. Diese Differenzierung knüpft an die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte, nicht aber an die Verfügungsgeschäfte an (Frotz - Hügel - Popp, Kommentar zum GebG, § 33 TP 21 B I 1a). Da § 16 Abs. 1 GebG nicht die Entstehung der Gebührenschuld…
…Antrag der Bf. vom 30.11.2020 mit folgender Begründung ab. "Die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes ist nicht von einer nötigen Genehmigung abhängig, sondern vielmehr wurde die Gültigkeit durch die von den Parteien beigefügte aufschiebende Bedingung (Erteilung gewerbebehördliche Genehmigung) aufgeschoben. Auf die Entstehung der Gebührenschuld ist…
…sind nach § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung der Mängel unter Setzung einer kurzen Frist zurückzustellen; die Versäumung dieser Frist gilt als Zurückziehung. Entstehung der Gebührenschuld: Unter "Überreichung" iSd § 24a Z 3 VwGG ist das Einlangen beim Einbringungsgericht zu verstehen (vgl. zB VwGH 30.9…
…entspricht dem Wesen der solidarischen Haftung (vgl. VwGH 17.10.2002, 2000/17/0099; siehe in Fellner, aaO, Rzn 8 – 11 zu § 13 GebG mit weiterer Judikatur). In § 13 Abs. 3 GebG wird die Entstehung einer solidarischen Gebührenschuld auch für denjenigen normiert, der im fremden…
…noch näher Bezug zur Entstehung der Gebührenschuld. 2. Feststellungen Am 13.9.2002 wurde beim Österreichischen Patentamt durch die Bf.V. die Löschung der Marken Reg.Nr.X beantragt. Mit Verschmelzungsvertrag vom 7.9.2010 wurde die Bf. (FNNr.X) zur Gesamtrechtsnachfolgerin der Bf.V…
…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage, ob auch bei Verfügung über eine fremde, nicht im Eigentum stehende Sache dennoch vom rechtsgültigen Abschluss des Vertrages und in der Folge von der Entstehung der Gebührenschuld auszugehen sei…
…1 GebG Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr ebenfalls zu erheben. Bei der Entstehung der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG kommt es nicht auf ein Verschulden des Gebührenschuldners an. Auch die Frage, ob dem Gebührenschuldner das Erkennen der Gebührenpflicht zugemutet werden kann…