…Mengenkontingente die den Eigenbedarf übersteigen an andere Verwertungsanlagen weiterverkauft, was ebenfalls in seinen Aufgabenbereich falle. Die korrekte Bezeichnung bzw. Beschreibung seiner Tätigkeit sei somit Vertrieb von Entsorgungsdienstleistungen für Holzabfälle. Zu seinen Kunden zählten Entsorgungsbetriebe und Recyclingunternehmen, Gemeinden und kommunale Einrichtungen (Recyclinghöfe), Gewerbebetriebe (Tischler, Zimmerer, Baufirmen…
…nicht mehr daran erinnern konnte bzw erinnern wollte. Sofern sich tatsächlich ein Erwerber für den Reifenentsorgungsbetrieb interessiert hat, ist es vollkommen unverständlich, warum nicht bloß dieser Entsorgungsbetrieb, sondern die gesamte (wertlose) Gesellschaft, die sich erheblichen und existenzbedrohenden Forderungen der Bezirkshauptmannschaft und des Finanzamtes ausgesetzt sah…
…s. z.B. Perthold in FS Zöchling (2022), Energieabgabenvergütung für Ver- und Entsorgungsbetriebe - Produktions- oder Dienstleistungsbetriebe?, 519). Hintergrund dieser unterschiedlichen Behandlung ist nach der VfGH-Rechtsprechung die diese beiden Sektoren auszeichnende unterschiedliche Wettbewerbssituation: Bei den Leistungen von Dienstleistungsbetrieben handelt es sich typischerweise um standortgebundene, personalintensive…
…s. z.B. Perthold in FS Zöchling (2022), Energieabgabenvergütung für Ver- und Entsorgungsbetriebe - Produktions- oder Dienstleistungsbetriebe?, 519). Hintergrund dieser unterschiedlichen Behandlung ist nach der VfGH-Rechtsprechung die diese beiden Sektoren auszeichnende unterschiedliche Wettbewerbssituation: Bei den Leistungen von Dienstleistungsbetrieben handelt es sich typischerweise um standortgebundene, personalintensive…
…dazu, dass für die Beschwerdeführerin nicht einmal klar ersichtlich sei, was ihr aus abfallrechtlicher Sicht vorgeworfen werde und welche beitragspflichtige Tätigkeiten sie durchgeführt haben solle. Tätigkeiten im Zuge des Entsorgungsbetriebes fielen unter keinen Beitragsgegenstand des Altlastensanierungsgesetzes. Welche Abfälle wann abgelagert worden seien, werde nicht ausgeführt…
…Volumsangabe der Bf um Material im ausgehobenen (unverdichtetem) Zustand handelt. Der Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB) legt einem m³ der Abfallfraktion "Bodenaushub in ausgehobenem Zustand" ein spezifisches Gewicht von 1.500 kg zu Grunde. Die Bf selbst hat in ihren Abfallinformationen etwa einen Umrechnungsfaktor von 1…
…und 21. September 2018 wurden von der Firma ***5*** unter Beauftragung von Subfirmen 970 m³ (Umrechnungsfaktor für Bodenaushub in ausgehobenen Zustand laut dem Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe VÖEB 1,5 Tonnen pro m³, Gesamtmasse daher 1.455 Tonnen) unverdichtetes Bodenaushubmaterial auf die beiden Grundstücke des Bf…
…laut der Tarifempfehlung der WKÖ in Kooperation mit dem Fachverband Güterbeförderung auf den Faktor 1 m³ = 1,7 Tonnen, der Verband österreichischer Entsorgungsbetriebe gehe bei Bodenaushub von einem Faktor 1 m³ = 1,5 Tonnen aus, weshalb als Mittelwert 1,6 Tonnen herangezogen wurde…
…Der Umrechnungsfaktor von Bodenaushub ergibt sich für das BFG aus den vom VÖEB (Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe) herausgegebenen Umrechnungsfaktoren zu einzelnen Abfallfraktionen (siehe dazu: https://www.wien.gv.at/umweltschutz/abfall/pdf/umrechnungsfaktoren.pdf.) Bei der Umrechnung von "Bodenaushub in verdichtetem Zustand" geht das BFG von…
…Entsorgungskosten wird sehr stark von der verwendeten Methode, der Preisentwicklung durch die Konkurrenzsituation von Sanierungs- und Entsorgungsbetrieben sowie von sich ändernden behördlichen Vorschriften bzw Handlungsmodalitäten beeinflusst. Der Zeitraum zwischen Kontaminationsgutachten und Verkehrswertermittlung sollte daher nicht zu weit auseinander liegen. Bei der Verkehrswertermittlung von kontaminierten Liegenschaften…
…den Akkreditierungsbescheid der xx Versuchsanstalt vom Dezember 1994, als auch durch die aus dem Jahr 1996 stammenden Untersuchungsberichte der Entsorgungsbetriebe yy GmbH belegbar seien. Betreffend die ab dem Erwerb des Patents anfallenden zukünftig anfallenden Patentinvestitionskosten sei anzumerken, dass die Nutzung der Patente via Vergabe von…
An dieser Beurteilung vermag auch die Tatsache, dass aus dem Müll getrenntes Eisen und Nichteisenmetalle von der Bf. veräußert werden, nichts zu ändern. Nach § 4 Abs. 1 Z 1 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGBl. Nr. 65/2004 idF LGBl. Nr. 87/2014, sind Abfälle bewegliche…
"[Es] werden nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes keine körperlichen Wirtschaftsgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 EnAbgVergG idF BudBG 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, hergestellt, da durch die spezielle Behandlung des Siedlungsabfalls es nicht zu einer wesentlichen Änderung der Marktgängigkeit des Mülls im Sinne der…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Lang in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt, Radetzkystraße 8, 8010 Graz gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 24. November 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Klagenfurt Villach vom 18. November 2016, Zl. 420000/01174/2016, betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch TSCHURTSCHENTHALER Rechtsanwälte GmbH, Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerden vom 20. April 2015 gegen die Bescheide des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der L***A***, vom 04.02.2019 gegen den Abgabenbescheid nach dem Wiener Abfallwirtschaftsgesetz des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, vom 11.01.2019, zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Grossgut-Palotás in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stockinger & Torreiter Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs OG, Adalbert-Stifter-Platz 2, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 7. September 2016 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adr-Bf***, vertreten durch Loimer Schwarzenberger Rechtsanwälte Partnerschaft, Imbergstraße 6, 5020 Salzburg, über die Berufung (nun Beschwerde) vom 11. Oktober 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg (nun Zollamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 28. Jänner 2011, Zl. 700000/23789/10/2006, betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Graz…