…Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG abgesprochen wird. Die Entscheidung über die ebenfalls angefochtene Nachforderung der Einfuhrumsatzsteuer ist bereits erfolgt. Diesbezüglich wird auf das rechtkräftige Erkenntnis des BFG vom 12. Juli 2017, RV/bbbb/2014, verwiesen, mit dem die betreffende Beschwerde, soweit die Einfuhrumsatzsteuer…
…52 Abs. 2 VwGVG dem Bund als jener Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand des Bundesfinanzgerichtes zu tragen hat. Vollstreckung Soweit dies nicht in der BAO, im ZollR-DG oder im FinStrG geregelt ist, hat das Bundesfinanzgericht gemäß § 25 Abs. 2 BFGG in seiner Entscheidung zu…
…Abgabenerhöhung zu entscheiden. Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Art. 202 bis 205 oder 210 oder 211 ZK oder im Fall einer Zollschuldnacherhebung gemäß Art. 220 ZK eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht…
…mittels des angefochtenen Nachforderungsbescheides zu Recht vorgenommen hat. In der Beschwerde vom 25. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG nicht…
…In den Beschwerden vom 11. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG jeweils Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG jeweils nicht festzusetzen, ausdrücklich von der Anfechtung ausgenommen…
…Entsprechung des § 85c Abs.1 ZollR-DG dem (zum damaligen Zeitpunkt noch zuständig gewesenen) Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Da das Rechtsbehelfsverfahren am 31.12.2013 beim Unabhängigen Finanzsenat noch anhängig gewesen ist, war die Berufung vom 7.5.2012 ab dem 1.1.2014…
…Mitteilung des geschuldeten Abgabenbetrages an den Zollschuldner, nicht überschreiten darf (Art. 222 Abs. 1 Buchstabe a ZK). Einfuhr- und Ausfuhrabgaben werden mit Beginn des Tages, an dem sie nach dem Zollrecht spätestens zu entrichten sind, im Sinn der abgabenrechtlichen Vorschriften fällig (§ 73 ZollR-DG idF…
…In den Beschwerden vom 11. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG jeweils Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG jeweils nicht festzusetzen, ausdrücklich von der Anfechtung ausgenommen…
…mittels des angefochtenen Nachforderungsbescheides zu Recht vorgenommen hat. In der Beschwerde vom 11. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG nicht…
…Gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG in der hier noch anzuwendenden Fassung des BGBl. I Nr. 180/2004 ist in den Fällen des Entstehens einer Zollschuld nach den Artikeln 202 bis 205 oder 210 oder 211 Zk eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht…
…wenn ein derartige Forderung aufgrund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR-DG gelten das in § 1 genannte Zollrecht der Union…
…2013 bzw. vom 11. Februar 2013 wird die Entscheidung des Zollamtes, von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer iSd § 72 a ZollR-DG jeweils Abstand zu nehmen und die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG jeweils nicht festzusetzen, ausdrücklich von der Anfechtung ausgenommen. Im…
…in den zoll-und steuerrechtlich freien Verkehr. Wenn die Beschwerdeführerin behauptet, es sei ihr unmöglich in die beschlagnahmten Unterlagen Einsicht zu nehmen, so ist dem entgegenzuhalten, dass laut glaubhafter Schilderung des Zollamtes Wien seitens der Beschwerdeführerin bisher gem. § 90 Abs.1 BAO gar noch nicht…
…Für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld am 9. Juli 2008 und der buchmäßigen Erfassung der Zollschuld am 28. August 2008 war daher die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG vorzuschreiben. Ergänzend ist festzuhalten, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Kündigung der…
…hat nach der Überzeugung des Bundesfinanzgerichts weder durch seine Flucht als Vertriebener nach Österreich noch durch andere Handlungen seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union begründet. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Rechtslage: § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG bestimmt: Im…
…unmittelbarer Folge durchgeführt, so ist die Summe aller Verkürzungsbeträge für die Zulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach Abs. 1 maßgeblich. (3) Tritt wegen Nichteinhaltung der Erfordernisse des Abs. 1 Straffreiheit nicht ein, so entfällt ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung. Allenfalls bis…
…angedrohten Geldstrafe, unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 jedoch nach dem 1,5-fachen dieser angedrohten Geldstrafe, zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Abs. 2: Für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen…
…im ZollR-DG oder im FinStrG geregelt ist, in seiner Entscheidung zu bestimmen, welche Abgabenbehörde oder Finanzstrafbehörde die Entscheidung zu vollstrecken hat. Hier erweist sich das Magistrat der Stadt Wien als Vollstreckungsbehörde zweckmäßig, da dem Magistrat der Stadt Wien bereits gemäß § 1 Abs. 1 Z…
…Form einer Ausspielung im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2.a) bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge oder b) nur einmalig zur Veräußerung eines körperlichen Vermögensgegenstandes durchgeführt werden. (2) Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten nach Maßgabe des § 5 unterliegen nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes. (3…
…hat, ergibt sich aus § 1a Abs. 1 Wiener Parkometergesetz die Verpflichtung, jene Person bekanntzugeben, der "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann unter einem Dritten, dem "das Lenken" eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlassen wurde, nur eine physische Person gemeint sein…