…Zusammenhang mit einer gesetzlich gedeckten und seitens des Grundeigentümers nicht beeinflussbaren Inanspruchnahme als dauerhaft "ewig" einstuft. Daher begehren wir die erklärungsgemäße Anerkennung von 81% der in jährlichen Teilbeträgen bezahlten OMV-Entschädigungen für Verkehrswertminderung als steuerfreie Einkünfte." Zu Einkünften aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt "Im Forstbetrieb…
…Steuerbegünstigung für Waldnutzungen infolge höherer Gewalt Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 18.09.2024, G 3317/2023 den im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren vom BFG gestellten Normenprüfungsantrag gemäß Art. 140 Abs. 1 Z. 1it.a B-VG als nicht begründet abgewiesen und damit…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Bei der Beurteilung der Steuerpflicht und Zurechnung der Entschädigung folgte das BFG der ständigen Rechtsprechung des VwGH, weshalb die Revision für nicht zulässig zu erklären war. Beilage: 1 Berechnungsblatt ESt-2016 Wien…
…0158). Im vorliegenden Fall wurde jedoch die Entschädigung für die Wertminderung und für die Wirtschaftserschwernis, der ein Entgang von Einnahmen gegenüber stehen würde, bereits aus der Besteuerungsgrundlage ausgeschieden. Der verbleibenden „Entschädigungszahlung“ steht somit kein Entgang von Einnahmen gegenüber und kann folglich auch nicht unter die…
…mehr. 32.469,03 € ….Entschädigung gem. Pkt 3 Servitutsvertrag f. Abwertung -23.288,45 € …Bodenwertminderung lt. Stellungnahme Amts-SV v. 11.7.18, Pkt 4.4. 9.180,58 €…….steuerpflichtiger Betrag ohne Entgelt für vorübergehende Beanspruchung Der steuerpflichtige…
…rd. 23 ha Anbaufläche zur Nutzung überlassen wurde, die mittels Einmalzahlung geleistete Entschädigung für künftigen Verdienstentgang in Höhe des Barwertes einer ewigen Rente (€ 507.634) zustehen und zugerechnet werden soll, bloß weil ihr Vermögensvorteil aus dieser halbjährlich kündbaren Nutzungsüberlassen künftig geringer ausfallen wird. Vielmehr…
…den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen. Es ergeben sich daher Gesamteinkünfte im Feststellungsverfahren 2009 gemäß § 188 BAO für die Beschwerdeführer aus Land und Forstwirtschaft im Betrag von Euro: | 8.312,57 Entschädigung | + 2.167,48 Pacht | = 10.480,06 Es…
…die in der Land- und Forstwirtschaft immer wieder auftreten und die Bewirtschaftung erschweren sowie zu Ertragseinbußen führen, sind grundsätzlich in den Bodenschätzungsergebnissen berücksichtigt. Schadensereignisse beeinflussen selbstverständlich auch das landwirtschaftliche Einkommen in den betreffenden Jahren wesentlich. Für die Feststellung des Einheitswertes sind aber nicht die in…
…Traktoren konkrete Anhaltspunkte für die festgestellte Unwägbarkeit gehabt hätte, konnte mangels Hinweise in diese Richtung ebenfalls nicht festgestellt werden. Die Unwägbarkeiten traten somit nachträglich ein. Der Senat kommt daher zur Sachverhaltsfeststellung, dass die im Zeitpunkt der Anschaffung nicht bekannten technischen Mängel und die gehäufte Reparaturanfälligkeit…
…sein. Unabhängig von diesen Ausführungen erhält gemäß § 44 BewG 1955 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung der Inhalt dieser Kundmachung rechtsverbindliche Kraft und ist daher dem Finanzamt für eine nähere Überprüfung nicht zugängig. Zudem ist es auf das Ergebnis der Bewertung Ihres Betriebes…
…EW für Grundb. | 1.205,56 | 1.205,56 | Grundbetrag 39% | 470,17 | 470,17 | Pachteinnahmen | 2.800,00 | 2.800,00 | Gewinnerhöhende Beträge | 112.695,86 | 7.505,19 | Veräußerung Anlageverm. |…
… 167 Abs. 1 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, keines Beweises. Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als…
…Dadurch ändert sich der Zuschlag für die Betriebsgröße von +4,0% auf +9,0%. Mit +9,0% ist der Zuschlag für die Betriebsgröße um 2% höher angesetzt als beim Vergleichsbetrieb Nr. 70, V5 (bei einer Bodenklimazahl von 53,3, Ackernutzung und einer landwirtschaftlichen Fläche von…
… 34 Abs 1 festgelegt, für die Bewertung aller landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb des Bundesgebietes werde von einem Hauptvergleichsbetrieb ausgegangen, der die besten natürlichen Ertragsbedingungen aufweise und bei dem sich die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen in ihrer Gesamtheit weder ertragsmindernd noch ertragserhöhend auswirkten. Die Bodenklimazahl dieses Hauptvergleichsbetriebes sei mit…
…Für das Finanzamt bestand diesbezüglich keinerlei Ermessen. Das Rechtsmittel war in diesem Punkt demnach abzuweisen und spruchgemäß zu entscheiden. Abschließend ist auch begründend auf die Beschwerdevorentscheidung vom 28.8.2018 hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen zu verweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…
…bis einschließlich 2001: 90.000 S) wird der Anteil der reinen Nutzungsentgelte mit 70% des jeweiligen Gesamtentgeltes angenommen (Rz 4245 EStR 2000). In diese Gesamthöhe der Entschädigungssumme von 7000 € sind früher erhaltene Entschädigungen für Wertminderung von Grund und Boden einzurechnen. Wird dieser Betrag überschritten…
…Berechnung des landwirtschaftlichen Vermögens erfolgte auf Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 4. März 2014 (GZ: BMF-010202/0100-VI/3/2014). Die ermittelte Betriebszahl von 20,9 wurde gem. § 38 BeWG mit 2.400 EUR multipliziert und der Wert mit 501,6 EUR ermittelt.…
…der Besteuerung von Entschädigungen für Leitungsdienstbarkeiten" eine ganze Reihe von Gründen an, warum die Bodenwertminderung mehr beträgt als die in der Verwaltungspraxis willkürlich angenommenen 30 %. Er verweist auch darauf, dass bei Verlegung mehrerer Leitungen es zu Kumulationseffekten kommt. Das Grundstück beinhaltet Kiesvorkommen und ist deshalb…
… 167 Abs. 1 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, keines Beweises. Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als…
…durch das Bundesfinanzgericht vor. Strittig sei, ob der Einheitswert für den Grundbesitz unter Berücksichtigung der natürlichen und der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen richtig festgestellt worden sei. VI. Laut Beschwerdeergänzung vom 26.03.2018 betreiben die Bf. die von den Eltern „zwangsweise übernommene“ Landwirtschaft im Nebenerwerb. Die Bf…