IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die am 9. Februar 2017 eingebrachte Beschwerde des Bf., Adresse1, 3441 PLZ-Ort, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 30. Dezember 2016, GZ1, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH, Doblhoffgasse 9 Tür Top 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 20. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. am xxxxx, ehem. Geschäftsführer, wohnhaft XXXA, vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf, vertreten durch V, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober 2009, ErfNr. 1) betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß. § 33 TP 19 Abs.1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Blumauer & Partner Rechtsanwälte GmbH, Getreidemarkt 17, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 14. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn E, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 30.04.2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühr gem. § 24a Z 1 VwGG und 2. Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs. 1 GebG zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c 43a, d e, vertreten durch Thurnher Wittwer Pfefferkorn & Partner Rechtsanwälte GmbH, Messestraße 11, 6850 Dornbirn, über die Beschwerden vom 07.11.2017 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
Der Anlaß meiner Kontaktaufnahme ist leider ein unangenehmer, letztendlich aber aufgrund der Vorkommnisse im Anschluß an eine in unseren Kanzleiräumlichkeiten durchgeführte Umsatzsteuersonderprüfung (USO) unausweichlicher. Ich habe aus diesem Grund auch die Kontaktaufnahme per e-mail gewählt, um eine möglichst lückenlose Darstellung des Prüfungsablaufes bis hin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn E, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 08. Mai 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren gem. § 24a Z 1 VwGG und 2. Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs. 1 GebG…
…1 BAO ist bei Umbuchungen oder Überrechnungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen der Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch der Tag der Entstehung des Guthabens für den Entrichtungszeitpunkt der Abgabe maßgebend. Da die Anträge bezüglich Berichtigung und Überrechnung von Herrn Mag…
…es sich um zwei verschiedene Steuersubjekte handle und jedes selbst Träger von Rechten und Pflichten sei, seien diese unabhängig voneinander zu betrachten. Daher sei für den Entrichtungszeitpunkt der Tag der Antragstellung (11.03.2020) der Umbuchung maßgeblich. Dem Abgabepflichtigen bzw. dessen steuerlichen Vertreter obliege es…
…2002 RZ 927) zwangläufig die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung der §§ 78 + 79 EStG 1988 bewirkt. Die Option für den (freiwilligen) Lohnsteuereinbehalt kann somit nicht zu einem Willkürakt für den Entrichtungszeitpunkt werden, d.h., die in Rede stehenden Abgaben sind jedenfalls spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Da…
…es würden sowohl die Voraussetzungen für die Hinausschiebung des Entrichtungszeitpunkts (Stundung) als auch für die Entrichtung der Steuerschuld in Raten vorliegen. Die sofortige Einhebung der gesamten Abgabenschuld wäre für den Antragsteller mit erheblicher Härte verbunden. Die Einhebung würde den notwendigen Unterhalt des Antragstellers beeinträchtigen bzw…
…2002 RZ 927) zwangläufig die Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung der §§ 78 + 79 EStG 1988 bewirkt. Die Option für den (freiwilligen) Lohnsteuereinbehalt kann somit nicht zu einem Willkürakt für den Entrichtungszeitpunkt werden, d.h., die in Rede stehenden Abgaben sind jedenfalls spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Da…
…Kindes P. von Ägypten nach Wien erwachsenen Kosten sowohl nach dem Kostenanfall, der Kostentragung und der Entrichtung sowie des Entrichtungszeitpunktes belegmäßig nach." Der steuerliche Vertreter beantwortete dieses Schreiben wie folgt: "Der Sohn unseres Mandanten ist wie aus beiliegendem Meldezettel ersichtlich ist, seit 26. Juli 2004…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn E , gegen den Bescheid des Finanzamt A vom 16. April 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühr gem. § 24a Z 1 VwGG und 2. Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs. 1 GebG zu…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.7.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22.6.2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für…