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BFG RV/5101174/2018Wird eine Abgabe nicht zum Fälligkeitstag entrichtet, ist der Säumniszuschlag grundsätzlich verwirkt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.08.2021

…soweit der Eintritt dieser Verpflichtung nicht gemäß § 217 Abs. 4 BAO hinausgeschoben werde. Zur Abdeckung von Abgabenschulden kämen neben den zugelassenen Entrichtungsarten (§ 211 BAO) auch selbst berechnete Gutschriften von Selbstbemessungsabgaben wie z.B. der Überschuss einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Gutschriften aus Bescheiden in Betracht. Gutschriften aus…

BFG RV/7103064/2014Vorzeitige Festsetzung einer Eingabengebühr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2015

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/7103767/2014Vorschreibung der Eingabegebühr gemäß § 24 Abs.3 VwGG mit Bescheid erfolgte wegen nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung zu Recht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2015

…Satz) Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

BFG RV/5101420/2012Umbuchungsantrag ist keine vorschriftsmäßige Entrichtung einer Gebühr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2015

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/5101067/2025Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 2 Abs. 1 BuLVwG-EGebV
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2026Teil 3/3

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/7102219/2025Befreiung von der Eingabengebühr für Urgenzschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2026

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/7102690/2025Eingabengebühr samt Beilage, Anfrage durch Insolvenzverwalter liegt in seinem eigenen Interesse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100059/2023Gebührenpflicht für Meldungen zum Ausflugsverkehr nach Tiroler Schischulgesetz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100078/2023Gebühren betr. Meldungen zum Ausflugsverkehr nach dem Tiroler Schischulgesetz: Keine EU-Widrigkeit; Kopien der Lichtbildausweise sind als Zeugnisse nach § 14 TP 14 GebG 1957 zu qualifizieren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100058/2023Schriftengebühren betr. "Meldung des Ausflugsverkehrs nach Tiroler Schischulgesetz"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100044/2023Schriftengebühren für "Meldungen nach Tiroler Schischulgesetz zum Ausflugsverkehr": es liegt keine EU-Widrigkeit vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100046/2023Schriftengebühren für Meldungen des Ausflugsverkehrs nach dem Tiroler Schischulgesetz: keine EU-Widrigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100072/2023Gebühren betr. Meldungen zum Ausflugsverkehr nach dem Tiroler Schischulgesetz: keine EU-Widrigkeit; Kopien der Lichtbildausweise sind als Zeugnisse gem. § 14 TP 14 GebG zu qualifizieren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100074/2023Schriftengebühren betr. Meldung des Auflugsverkehrs nach dem Tiroler Schischulgesetz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100037/2023Feste Gebühren in Zhg mit Meldung zum Ausflugsverkehr nach dem Tiroler Schischulgesetz: Keine EU-Widrigkeit; Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Schilehrer sind als Zeugnisse iSd § 14 TP 14 GebG 1957 zu qualifizieren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100049/2023Meldung zum Ausflugverkehr nach dem Tiroler Schischulgesetz: Gebührenpflicht vor der Fassung LGBl. Nr. 126/2016
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100057/2023Gebührenpflicht iZm Meldungen des Ausflugverkehrs nach Tiroler Schischulgesetz vor dem 25.11.2016
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100073/2023Gebührenpflicht iZm Meldungen des Ausflugsverkehrs nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 idF LGBl Nr. 87/2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/3100047/2023Gebührenpflicht iZm Meldungen des Ausflugsverkehrs nach dem Tiroler Schischulgesetz 1995 idF LGBl Nr. 87/2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2025

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

BFG RV/7102904/2023Feste Gebühren für Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft (Antrags-, Beilagen- und Zeugnisgebühr)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.06.2024

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…