…Dies beziehe sich auf sämtliche verfahrensrechtliche Positionen, wie etwa das Einbringen von Abgabenerklärungen. Ein Beschluss gemäß § 153 AußStrG führe zur Einzelrechtsnachfolge. Die Anträge auf Durchführung der Veranlagung seien somit mangels Legitimation im Sinne des § 19 Abs. 1 BAO zurückzuweisen. Mit Schreiben vom 15.11.2022…
…Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. lit. c) Das Ausmaß der nach lit. b maßgebenden Beteiligungen verringert sich um jene Anteile, die sich im Wege der Einzelrechtsnachfolge, ausgenommen ……… erworben worden sind, sofern die Verluste nicht erst in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die nach dem Anteilserwerb begonnen…
…Regelfall keine Gebührenpflicht auslöst. Dies gelte aber nur, wenn keine neuen Urkunden mit dem neuen Vertragspartner aufgesetzt werden. Werde mit dem Einzelrechtsnachfolger eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, sei diese wie ein neuer Mietvertrag zur vergebühren. Zur strittigen Bemessungsgrundlage führte die belangte Behörde aus, dass laut Vergleich…
…Schauer [Hrsg], Erbrecht und Vermögensnachfolge2 [2017], § 11 Verlassenschaftsverfahren, Rz 3). Der Beschluss über die Überlassung an Zahlungs statt stellt einen materiell-rechtlichen Erwerbstitel dar und führt zur Einzelrechtsnachfolge (siehe § 798 ABGB). Der Zustand der ruhenden Verlassenschaft bleibt erhalten (vgl. VwGH 23.11.2022, 2022/15…
…Beschluss des Bezirksgerichtes ***x*** vom 25.3.2021 beigelegt. Die Eingaben wurden mit Bescheid vom 13.10.2021 vom Finanzamt Österreich zurückgewiesen, da im gegenständlichen Fall die Veranlagung von einem Einzelrechtsnachfolger beantragt worden sei, der über keine Vollmacht der Verstorbenen über den Tod hinaus verfüge…
…3. der Zedent tritt der BANK hiermit zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, welche der BANK gegen den Kreditnehmer oder dessen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger aus den Krediten bereits erwachsen sind oder in Zukunft erwachsen sollten, sämtliche Forderungen und Ansprüche ab, die…
…eine Verlassenschaftsabhandlung aufgrund geringfügiger Vermögenwerte gem. § 153 AußStrG unterblieben. Daher erfolgte keine Einantwortung und gibt es keine Erben nach der Verstorbenen. Dem Bf. wurde - als Einzelrechtsnachfolger - mit oa Beschluss die Ermächtigung erteilt gem. § 153 Abs. 2 AußStrG u.a. über das Guthaben in Höhe von…
…ein durch das Gericht bestellter Verlassenschaftskurator legitimiert, Abgabenerklärungen einzubringen und nur an diesen könne eine wirksame Bescheidzustellung erfolgen. Werde die Durchführung einer Veranlagung daher von einem Einzelrechtsnachfolger beantragt, der über keine Vollmacht des Verstorbenen über den Tod hinaus verfüge, sei dieser Antrag mangels Legitimation iSd…
…oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Im Erkenntnis des VwGH vom 23.11.2022, Ro 2022/15/0026 hat der VwGH judiziert: 12 Kommt es nicht zur Einantwortung eines Erben liegt keine Gesamtrechtsnachfolge des Erben, sondern nur Einzelrechtsnachfolge vor (vgl. VwGH 16.12.1969, 1302/69…
…Verlassenschaftsvermögen zu übernehmen, einen Erwerbstitel. Der Ermächtigte wird damit Einzelrechtsnachfolger hinsichtlich jenes Vermögens bzw jener Rechte, zu deren Übernahme er ermächtigt wurde. Beschwerdevorentscheidung vom 14.01.2022 Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 14.01.2022 richtete die belangte Behörde wiederum an den ***4***. Gemäß § 19 Abs…
…jene Personen, denen Vermögenswerte aus der Verlassenschaft überlassen würden, Einzelrechtsnachfolger des Verstorbenen. Es gäbe dann keinen Gesamtrechtsnachfolger. Die Verlassenschaft bleibe handlungsfähig. Wenn die Durchführung einer Veranlagung von einem Einzelrechtsnachfolger beantragt werde, der über keine Vollmacht des Verstorbenen über den Tod hinaus verfüge bzw. der vom…
…nach der Judikatur des OGH alleine zuständig für die ordentliche Vertretung des ruhenden Nachlasses Sorge zu tragen. Der SHV wird nicht -wie vom Finanzamt unterstellt- als Einzelrechtsnachfolger des NN sondern als Vertreter des Gesamtrechtsnachfolgers Verl. nach NN in dieser von der Ermächtigung umfassten Sache tätig…
…führt keinen operativen Betrieb. Insbesondere war es nicht der Parteienwille, dass sich die Sicherheit auf Einzelrechtsnachfolger oder weitere Kredite (die es auch gar nicht gibt) erstreckt. Nach Rz 529 GebR 2007 soll Voraussetzung für die Gebührenbefreiung nach § 20 Z 5 GebG sein, dass bereits von…
…führt keinen operativen Betrieb. Insbesondere war es nicht der Parteienwille, dass sich die Sicherheit auf Einzelrechtsnachfolger oder weitere Kredite (die es auch gar nicht gibt) erstreckt. Nach Rz 529 GebR 2007 soll Voraussetzung für die Gebührenbefreiung nach § 20 Z 5 GebG sein, dass bereits von…
…in einer für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Weise errichtet worden sind. Nach dem Inhalt des für die Wirksamkeit der Sicherungszession erforderlichen Verständigungsschreibens erfolgte die Abtretung nicht auch zur Besicherung „künftiger“ Kredite oder für Forderungen gegen Einzelrechtsnachfolger der Kreditnehmerin. Die gegenständliche Zession ist daher gemäß …
…führt keinen operativen Betrieb. Insbesondere war es nicht der Parteienwille, dass sich die Sicherheit auf Einzelrechtsnachfolger oder weitere Kredite (die es auch gar nicht gibt) erstreckt. Nach Rz 529 GebR 2007 soll Voraussetzung für die Gebührenbefreiung nach § 20 Z 5 GebG sein, dass bereits von…
…in einer für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Weise errichtet worden sind. Nach dem Inhalt des für die Wirksamkeit der Sicherungszession erforderlichen Verständigungsschreibens erfolgte die Abtretung nicht auch zur Besicherung „künftiger“ Kredite oder für Forderungen gegen Einzelrechtsnachfolger der Kreditnehmerin. Die gegenständliche Zession ist daher gemäß …
…führt keinen operativen Betrieb. Insbesondere war es nicht der Parteienwille, dass sich die Sicherheit auf Einzelrechtsnachfolger oder weitere Kredite (die es auch gar nicht gibt) erstreckt. Nach Rz 529 GebR 2007 soll Voraussetzung für die Gebührenbefreiung nach § 20 Z 5 GebG sein, dass bereits von…
…Antrag wegen fehlender Aktivlegitimation unzulässig sei. In diesem Bescheid wurde informativ darauf hingewiesen, dass eine Person als Einzelrechtsnachfolger des/der Verstorbenen mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes ermächtigt werden kann, nach dem/der verstorbenen Steuerpflichtigen die Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Mit Eingabe vom 19.8.2021…
…Dabei ist wiederum interessant, dass sich hier eine konkrete Buchführungspflicht des Bf nach § 189 UGB ergeben könnte, weil der Bf Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger der GesbR ist und diese GesbR auch zur Rechnungslegung verpflichtet war. Eine GesbR erzielt nach § 21 Abs. 2 Zi 2 EStG 1988…