…7.2004, 2004/13/0069, mwN) ist die Anfechtung eines Steuerbescheides, welcher lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, in der Sache abzuweisen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung wird durch das vorliegende Erkenntnis somit nicht berührt. Für die…
… 217 Abs. 4 BAO vor. Außer Streit steht weiters die Nichtentrichtung der Kapitalertragsteuer zu dem sich aus § 96 EStG ergebenden Fälligkeitstermin. Die vorliegende Beschwerde verweist lediglich auf den Inhalt der Beschwerde gegen den Stammabgabenbescheid. Damit vertritt der Bf. erkennbar den Standpunkt, dass kein Säumniszuschlag anzulasten…
…Weder in der Berufung noch im Vorlageantrag wird behauptet, dass deren Berechnung nicht § 205 BAO entspräche. Die Einwendungen richten sich lediglich gegen die Stammabgabenbescheide. B. Rechtliche Würdigung: § 205 BAO in der im Streitzeitraum maßgeblichen Fassung (BGBl I Nr. 180/2004) lautet: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer…
…oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der dem Säumniszuschlag zu Grunde liegenden Abgabenvorschreibung gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat. Die Aussetzung der Einhebung von Säumniszuschlägen bei Anfechtung des Stammabgabenbescheides ist möglich (vgl. Ritz, BAO5, § 212a Tz 7). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden gegen die Bescheide des FA Wien 2/20/21/22 vom 1. August 2011, betreffend Anspruchszinsen 2004 bis 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unberührt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…gegen die Festsetzung dieser Säumniszuschläge als auch gegen die Stammabgabenbescheide und die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für 2006 bis 2010 richtet, wurden Einwendungen gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Sachbescheide erhoben. Die Bf. vertritt erkennbar den Standpunkt, dass aufgrund der behaupteten Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide…
…die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (vgl. VwGH vom 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Informativ wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 217 Abs. 8 BAO im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld im Beschwerdeverfahren gegen…
…wenn über Beschwerden gegen die Säumniszuschlagsbescheide entschieden wird, obwohl über die gegen die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (vgl. VwGH vom 24.1.2018, Ra 2017/13/0023 ). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. III. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis…
…die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (vgl. VwGH vom 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Informativ wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 217 Abs. 8 BAO im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld im Beschwerdeverfahren gegen…
…Nach der ständigen Rechtsprechung stößt es auf keine vom Verwaltungsgerichtshof aufzugreifenden Bedenken, wenn über Beschwerden gegen die Säumniszuschlagsbescheide entschieden wird, obwohl über die gegen die Stammabgabenbescheide gerichteten Beschwerden noch nicht abgesprochen wurde (VwGH 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Somit kann über die verfahrensgegenständliche…
…0072; 26.1.2006, 2005/16/0240; 24.1.2018, Ra 2017/13/0023). Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdeführerin ausschließlich Einwendungen gegen die Stammabgaben (LSt) geltend gemacht. Umstände, die einer Festsetzung von Säumniszuschlägen entgegenstehen würden, wurden nicht vorgebracht und sind auch nicht ersichtlich. Die…
…Selbstbemessungsabgaben die Anlastung eines Säumniszuschlages vom Nachforderungsbetrag im Allgemeinen nicht verhindert werden (vgl. VwGH 22.2.1995, 94/13/0242). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…dagegen rechtzeitig eingebrachten Beschwerde vom 12.11.2017 wandte sich die Beschwerdeführerin ***Bf1*** (=Bf.) im Wesentlichen gegen die Festsetzung der Vergnügungssteuer, ohne Einwendungen gegen die Festsetzung des beschwerdegegenständlichen Säumniszuschlages selbst vorzubringen. Abschließend wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch einen Senat beantragt. Der Magistrat der…
…oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…zu Grunde liegenden Abgabenbescheides zu prüfen (vgl. VwGH 17.9.1990, 90/15/0028). Die Einwendungen des Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären, eine Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Säumniszuschläge aufzuzeigen.…
…oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit des zu Grunde liegenden Abgabenbescheides gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…
…oder Aufhebung des Abgabenbescheides ist jedoch von Amts wegen insoweit auch der Säumniszuschlag herabzusetzen oder aufzuheben (§ 217 Abs. 8 BAO). Die Einwendungen der Bf. betreffend die Richtigkeit der zu Grunde liegenden Abgabenbescheide gehen daher ins Leere. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die geeignet wären…