…die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurden, Säumniszuschläge zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (Abs. 8 leg. cit.). Eine derartige Herabsetzung liegt auch bei ersatzloser Aufhebung des (Stamm)Abgabenbescheides vor…
…Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden und kann daher nicht erfolgreich mit dem Argument bekämpft werden, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig sei." Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 02.10.2020 wurde die Beschwerde gegen die Buchungsmitteilung Nr…
…erfolgte Abgabenverkürzung seitens der Abgabenbehörde erbracht worden. Die dementsprechenden Hinzuschätzungen (siehe Tz 3 und 4 des Bp-Berichtes vom 20. November 2015) seien nach Ansicht der Bf. rechtswidrig. Nur im Beschwerdeverfahren gegen den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid könne der Einwand der Verjährung vorgebracht werden. Bezüglich der nicht…
…A-3, aufhältig sei, weshalb die der angefochtenen Pfändung zugrundeliegenden Abgabenbescheide vom 19.04.2024 (Umsatzsteuer 2022, Umsatzsteuerzinsen 2022, Körperschaftsteuer 2022 und Anspruchszinsen 2022) nicht ordnungsgemäß zugestellt worden seien. Dieses Vorbringen wird als Einwand gegen die Durchführung der Vollstreckung gemäß § 13 Abgabenexekutionsordnung gewertet, mangelt jedoch…
…Ansicht der erkennenden Richterin aus den folgenden Gründen keine derart gewichtigen Zweifel an der Auslegung von Bestimmungen des Unionsrechtes, als dass die Einholung einer Vorabentscheidung durch das Bundesfinanzgericht zweckmäßig erschiene. Zum Einwand des Verstoßes gegen die Mehrwertsteuersystemrichtlinie Wie der EuGH wiederholt klargestellt hat, steht Art…
…die der Haftung zugrunde liegenden Abgabenbescheide seien dem Bf. nachweislich mittels RSb-Rückscheinbrief zugestellt worden. Der Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 19. April 2013 sei am 24. April 2013, der Umsatzsteuerbescheid 2011 vom 29. April 2013 mit 6. Mai 2013 hinterlegt worden. Im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid…
…Bestimmung des § 248 beruhenden Beschwerden gegen die Grundlagenbescheide möglich. Hinsichtlich der übrigen, auf den von der Primärschuldnerin abgegebenen Meldungen bzw. Voranmeldungen beruhenden Abgabenschuldigkeiten seien seitens des Bf. keine Einwände erhoben worden. Diese im Haftungswege nun tatsächlich vorgeschriebenen Beträge seien um 2% vermindert worden, um einer…
…Rz 9). Beschuldigte und somit auch der Beschwerdeführer hätten ein Recht auf zügige Entscheidung (§ 57 Abs. 6 FinStrG). Um den Beschuldigten verfahrensrechtliche Möglichkeiten in die Hand zu geben, auf eine Verfahrensbeschleunigung hinzuwirken, sehe das Gesetz zB den Antrag auf Einstellung eines Untersuchungsverfahrens vor (§ 124 Abs…
…vorhersagen. Der Einwand der seit April 2006 getrennten Haushaltsführung wird wiederholt. Seit Ende 2006 lebe er mit seiner neuen Lebensgefährtin und deren Kind in einem gemeinsamen Haushalt und eine Belastung in der mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzten Höhe sei nicht tragbar. Gegen die Ermessensübung wurde…
…Treuhandverhältnis hinsichtlich der genannten Liegenschaft aufgelöst worden. Als Ergebnis eines regen Schriftverkehrs und zäher Verhandlungen habe der Gesellschafter-Geschäftsführer der Beschwerdeführerin schließlich eine Tilgung der gesamten Lieferverbindlichkeiten gegen Bezahlung von 8,000.000 S und die Übertragung der treuhändisch gehaltenen Liegenschaft an ihn erreichen können…
… 248 BAO ein Rechtszug gegen die Abgabenbescheide eingeräumt. Der Bf. wird somit insoweit auf die Begründung der Beschwerdevorentscheidung verwiesen. In der gegenständlichen Beschwerde wird zur mangelnden Übung des Auswahlsermessens der Abgabenbehörde ausführt, der Bf. sei lediglich für die gewerberechtlichen Belange der Primärschuldnerin zuständig gewesen und…
…Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm, beeinträchtigt hätte, legt die Bf nicht konkret dar…
…Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide auch nicht mit der Begründung anfechtbar, der Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig. Revision Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1) Verfahrensablauf: Mit drei Bescheiden, Zln: 01, 02 und 03, allesamt vom 16.3.2012 berichtigte das Zollamt gemäß § 201 BAO die Biersteueranmeldungen…
…Zweifel gezogen werden. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm, beeinträchtigt hätte, legt die Bf…
…und der Amtspartei keine Einwände erhoben. Es wird daher bei der rechtlichen Beurteilung von den jeweils als Bemessungsgrundlage angesetzten Beträgen ausgegangen. IV. Rechtslage Gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG unterliegen der Rechtsgeschäftsgebühr Glücksverträge, wodurch die Hoffnung des noch ungewissen Vorteils versprochen und…
…Vertreter eine Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2011 und legte folgenden Sachverhalt offen. Das Ehepaar verfüge seit dem Jahr 2003 über ein Depot bei der UBS AG in der Schweiz. Das Vermögen stamme aus Ersparnissen. Im November 2011 sei…
…Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm, beeinträchtigt hätte, legt die Bf nicht konkret dar…
…enttäuscht sein konnten. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm, beeinträchtigt hätte, legt die Bf…
…Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm, beeinträchtigt hätte, legt die Bf nicht konkret dar…