…Staatsanwaltschaft Wien tatsächlich (eine Kopie des Beschlusses wurde vom Beschwerdeführer dem Bundesfinanzgericht nicht übermittelt) einen Einstellungsbeschluss nach § 190 Z 2 StPO und nicht nach § 202 Abs. 1 FinStrG getroffen, hätte sie zwar im Rahmen der ihr vom Gesetz eingeräumten Ermächtigung, aber entgegen den Intentionen der…
…an die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und muss diese nachweisen, woher die als nicht aufgeklärt erkannten Mittel tatsächlich stammen. Gelingt dieser Nachweis nicht, ist das Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 2 StPO einzustellen. Schon aus diesem Grund ist das Bundesfinanzgericht an den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Feldkirch vom…
…Einvernahme von ***30***). Der Bf. berief sich mehrfach auf die Einstellung des gegen ihn wegen des Verdachts auf Veruntreuung und gewerbsmäßigen Betrugs (§ 133 Abs. 1 und 2 StGB sowie § 146 ff StGB) geführten Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit nicht weitergeleiteten Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 190 Z 2 StPO…
…aber eine lediglich grob fahrlässige Unterlassung einer Anzeige nach § 121a BAO nicht strafbar. Es war somit spruchgemäß vorzugehen. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs. 1 FinStrG aufgrund der insoweit sicheren Beweislage bereits im Vorverfahren vor Einberufung…
…mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht erweislich. 5. Die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung nach § 136 Abs. 1 FinStrG liegen daher nunmehr vor. Diese Entscheidung auf Einstellung des anhängigen Finanzstrafverfahrens konnte gemäß § 62 Abs. 2 iVm § 160 Abs.1 FinStrG bereits im Vorverfahren vor…
…Bundesfinanzgerichtes: § 43 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) lautet: "Sind seit dem Einlangen einer rechtzeitig eingebrachten und zulässigen Beschwerde des Beschuldigten gegen ein Straferkenntnis bei der Behörde 15 Monate vergangen, tritt es von Gesetzes wegen außer Kraft; das Verfahren ist einzustellen.“ § 24 Abs. 1 2. Satz Bundesfinanzgerichtsgesetz…
…die auf ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken der ehemaligen Ehegatten schließen lässt, noch Indizien für die Verletzung von Sorgfaltspflichten, die allenfalls auf ein grob fahrlässiges Verhalten schließen hätten lassen, aus dem gesamten Akteninhalt ableitbar sind, war, da die subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…2. Jänner 2026 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde betreffend Einstellungsanträge vom 4. April 2022 und 8. Jänner 2025, Geschäftszahl ***Zahl1***, beschlossen: I.) Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird gem § 152 Abs 3 FinStrG eingestellt. II.) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…Tätigkeit erzielt werden, das ändert nichts an der für alle bestehenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Nach eingehender Würdigung des gesamten Verfahrens und langer Beratung kam der Senat zur Ansicht, dass zwar eine Fahrlässigkeit im Sinne des § 8 Abs. 2 FinStrG gegeben war, doch im Zweifel…
…den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Klagenfurt 1 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxxx, ehem. Geschäftsführer, ehem. wohnhaft in Österreich in XXX, vertreten durch Mag. Alexander Jelly, Rechtsanwalt, Postgasse 2/1, 9500 Villach, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
…durch den Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Salzburg 2 in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Nonntaler Hauptstraße 1, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG des…
…und 2015, sowie der Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens / ESt 2014 und Wiederaufnahme des Verfahrens / ESt 2015, Steuernummer xxx, beschlossen: Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird gem. § 284 Abs. 2 letzter Satz Bundesabgabenordnung (BAO) eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…nach § 35 Abs. 2 iVm. § 11 dritte Variante und § 13 FinStrG für schuldig erkannt, am 2.4.2014 als Beitragstäterin zur versuchten Hinterziehung von Eingangsabgaben iHv. € 2.479,28 beigetragen zu haben, indem sie auf einer Rechnung, die in weiterer Folge zur Bemessung der…
…behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend die Beschwerde vom 12.6.2019 gegen den Bescheid (Sicherstellungsauftrag ) vom 5.6.2019, Steuernnummer ***BFStNr***, beschlossen: Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird gem. § 284 Abs 2 BAO eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…mit welchem der Einspruch des Beschwerdeführers gegen die Strafverfügung zu den Zahlen MA6/1***_und_MA6/2*** wegen Verspätung zurückgewiesen wurde, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung: Das Verfahren wird gemäß § 50 VwGVG eingestellt. Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG hat der Beschwerdeführer keinen Beitrag zu den…
…Der Bf. stellte den Antrag, dem FA aufzutragen, über den o.a. Antrag innerhalb einer längstens 3 Monate langen Frist zu entscheiden. Über die Säumnisbeschwerde wurde erwogen: Sachverhalt Unstrittig ist, dass das Finanzamt säumig war. Rechtslage Gemäß § 284 Abs 2 BAO hat das Verwaltungsgericht der…
…auch von der belangten Behörde im Verfahren nicht bestritten. Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsstellungen gemäß § 45 Abs 2 AVG als erwiesen annehmen. Nach Feststellung des obigen Sachverhalts hat das Bundesfinanzgericht über die vorliegende Beschwerde rechtlich erwogen: Gemäß § 24 Abs 1 zweiter…
…Dezember 2016 gemäß § 284 Abs. 2 BAO aufgetragen, bis spätestens 10. Februar 2017 den säumigen Bescheid zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Das Finanzamt hat am 19. Jänner 2017 den säumigen…
…säumigen Bescheid erlassen und dem Bundesfinanzgericht eine Abschrift übermittelt. Da der gegenständliche Bescheid mittlerweile erlassen wurde, ging die Zuständigkeit nicht nach § 284 Abs 3 BAO auf das Bundesfinanzgericht über und das Verfahren war nach § 284 Abs 2 BAO einzustellen. Zur Unzulässigkeit einer Revision Gegen einen…
…herangezogen werden. Weitere Erwägungen in der Senatsberatung mit denkmöglichen Varianten zum Sachverhalt bzw. Motivüberlegungen zu den handelnden Personen: Variante 1: Die Z.2 beharrt bei nunmehr drei Einvernahmen unabänderlich darauf, dass sie dem Bf. am 13. Juli 2010 nach einer Besprechung bei dem diese Umsatzsteuervoranmeldung…