…gegenständliche Verfahren abzuleiten, dass es sich bei der Bestellung der Liegenschaft der LSG zum Pfand um ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft im Sinne des Gebührengesetzes handelt. Gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2 GebG ist bei einseitig verbindlichen Geschäften derjenige zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, in dessen…
…Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…
…verbindlichen Rechtsgeschäften entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterzeichnet wird, gem. § 16 Abs. 1 Z 1 lit a GebG im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Gem. § 16 Abs. 1 Z 1 lit b GebG entsteht die Gebührenschuld bei nur einseitiger Unterzeichnung eines zweiseitig verbindlichen…
…als geschäftsführende Verwaltungsrätin der abtretenden K-Holding (und vorhergehende Geschenknehmerin). Nach Ansicht des Prüfers habe die Bf durch diese Rechtsgeschäfte im Familienkreis (Schenkung mit der anschließenden Veräußerung durch die ausländische Firma des Ehegatten) an einen inländischen Gesellschafter einen gemäß § 31 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn vermeiden können…
…Hingegen könnte die Käuferin Rechtsgeschäfte mit Dritten, die über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehen, in keiner Weise verhindern oder auch nur beeinflussen. Die Regelung sei sohin eindeutig nicht auf eine Beeinflussung des Stimmverhaltens der Verkäuferinnen durch die Käuferin gerichtet. Somit habe die Käuferin vor dem Erwerb…
…Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…
…Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…
…Verlosungsbedingungen, die einseitig von den Verlosern (Anm.: gemeint also sowohl damals als auch im gegenständlichen Fall jeweils die Beschwerdeführer als Veranstalter) aufgestellt wurden, könne nichts anderes gelten, weshalb vom Vorliegen eines Rechtsgeschäftes (Anm.: sowohl in grunderwerbsteuerlicher als auch in zivilrechtlicher Sicht) ausgegangen werden könne. Zu…
…für das gegenständliche Verfahren abzuleiten, dass es sich bei der verwirklichten Darlehenseinräumung um ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft im Sinne des Gebührengesetzes handelt. Gemäß § 28 Abs. 1 Z. 2 GebG ist bei einseitig verbindlichen Geschäften derjenige zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, in dessen Interesse die Urkunde…
…schon in Anspruch genommen werden musste. Neben den Gebührenschuldnern (§ 28 bzw § 29) haften die übrigen am Rechtsgeschäft beteiligten Personen. Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften haften diejenigen Vertragspartner, in deren Interesse die Urkunde nicht ausgestellt ist. So wird zB bei der Bürgschaft der Bürge selbst nicht Gebührenschuldner …
…der Steuerschuld) unberührt. Die Bestimmung des § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2 GebG regelt die Entstehung der Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen sowie einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften. Diese Differenzierung knüpft an die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte, nicht aber an die Verfügungsgeschäfte an (Frotz - Hügel - Popp, Kommentar zum GebG…
…Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…
…verbindlichen Rechtsgeschäften wie hier, entstehe die Gebührenschuld erst, wenn die Urkunden von beiden Vertragsteilen unterfertigt wird. Nach Vorlage der Bescheidbeschwerde an das Bundesfinanzgericht am 19.12.2025 wurde mit Beschluss vom 29. Mai 2026 aufgefordert, die Beschwerdebehauptung: "…zumal bis dato keine Aushändigung der einseitig…
…Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…
…zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist, die Unterzeichner der Urkunde; b) wenn die Urkunde nur von einem Vertragsteil unterfertigt ist und dem anderen Vertragsteil oder einem Dritten ausgehändigt wird, beide Vertragsteile und der Dritte; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften…
…Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…
…Darlehen vor, sodass nicht wie im Bescheid 5 33 TP 19 GebG, sondern richtig 5 33 TP 8 GebG als Rechtsgrundlage für eine mögliche Vergebührung heranzuziehen ist. Aus § 28 (1) GebG folgt, dass bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wie im gegenständlichen Fall, derjenige Gebührenschuldner ist, in…
…18). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Art und des Umfangs des Vorliegens einer Gebührenpflicht, ist der Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld. Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - so wie bei Hypothekarverschreibungen - entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde - so wie im zu beurteilenden Fall- vom berechtigten und…
…Pfandrecht nur den Anleihegläubigern eingeräumt würde- was jedoch dem Urkundeninhalt widerspricht- wäre die Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 18 GebG gegeben. Die Gebührenschuld entsteht bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften- die Hypothekarverschreibung iSd § 33 TP 18 GebG stellt ein solches dar- im Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Vertragsteile…
…Übersendung) der Urkunde an den anderen Vertragsteil oder an dessen Vertreter oder an einen Dritten; 2. bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, a) wenn die Urkunde nur von dem unterzeichnet wird, der sich verbindet, im Zeitpunkte der Aushändigung (Übersendung) der Urkunde an den Berechtigten oder dessen Vertreter…