…möglich gewesen, wenn man eine Bauverpflichtung mit der GmbH abgeschlossen habe. Allerdings seien die Bauwerber in der Planung an kein Ausführungsmuster gebunden gewesen. Sämtliche Einreichpläne seien individuell durch den Käufer eingereicht worden, nachdem dieser ein Grundstück erworben habe. Die Gemeinde habe ein Bebauungskonzept vorgegeben, aber…
…möglich gewesen, wenn man eine Bauverpflichtung mit der GmbH abgeschlossen habe. Allerdings seien die Bauwerber in der Planung an kein Ausführungsmuster gebunden gewesen. Sämtliche Einreichpläne seien individuell durch den Käufer eingereicht worden, nachdem dieser ein Grundstück erworben habe. Die Gemeinde habe ein Bebauungskonzept vorgegeben, aber…
…000,- Euro plus 5.000,- Euro USt. Auf dem unbebauten Grundstück Liegenschaft 1 wurde in den Jahren 2014 und 2015 so wie im Einreichplan zur Errichtung einer Produktionshalle mit darüber liegenden OG von Baumeister mit Planungsdatum 28.05.2014 (Projektnummer: 14006) angegeben eine Produktionshalle (***21…
…Darin übereinstimmend wurde auch unter Punkt VI des gegenständlichen Kaufvertrages ausdrücklich festgehalten, dass "infolge des Nutzwertgutachtens, welches auf dem bewilligten Einreichplan basiert, die Bebauung ausschließlich im Sinne des Einreichplanes bzw. des Nutzwertgutachtens erfolgen kann, soweit nicht die Zustimmung sämtlicher weiterer Miteigentümer zu einer Änderung vorliegt…
…110 m². Darauf sollte ein Reihenwohnhaus mit 3 Wohneinheiten, Top 4 bis 6 errichtet werden. Im diesbezüglichen Einreichplan vom 29.3.2016 und im Ansuchen um Baubewilligung vom 25.5.2016 war die ***8***, im Folgenden nur mehr kurz ***9*** genannt, als Bauwerberin, Bauführerin und…
…im Zeitpunkt der Vorschreibung nicht mehr Bauwerber und Grundeigentümer war und das bewilligte Bauvorhaben von ihm nie ausgeführt worden ist. Dieser Frage ging folgendes Verwaltungsgeschehen voran: Der Bf beantragte gemeinsam mit seiner Gattin mit Einreichplan vom 20.10.2015 die Bewilligung eines Bauvorhabens mit Umbau…
…Einfamilienhäusern (Top 5,6 und 9-11) und drei Doppelwohnhäusern (Top 1-4 und 7,8) samt Garagen und Carportanbauten im Zuge einer Gesamtanlage geplant. Die Einreichpläne vom 18.11.2008 für dieses Bauvorhaben weisen die VK als Bauwerberin und die GmbH als Bauführerin aus…
…Einfamilienhäusern (Top 5,6 und 9-11) und drei Doppelwohnhäusern (Top 1-4 und 7,8) samt Garagen und Carportanbauten im Zuge einer Gesamtanlage geplant. Die Einreichpläne vom 18.11.2008 für dieses Bauvorhaben weisen die VK als Bauwerberin und die GmbH als Bauführerin aus…
…… Herr S beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten…
…… Herr S beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten…
…… Herr S beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten…
…… Herr S beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten…
…… Herr S beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten…
…… Herr S beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten…
…… Herr S beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten…
…beabsichtigt, gemeinsam mit den übrigen Vertragsparteien auf dem Kaufgrundstück 669/12 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten vom 14.3…
…… Die Käufer beabsichtigen, auf dem Kaufgrundstück 652/7 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten vom 14.3.2011 die…
…… Die Käufer beabsichtigen, auf dem Kaufgrundstück 652/7 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten vom 14.3.2011 die…
…… Die Käufer beabsichtigen, auf dem Kaufgrundstück 652/7 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten vom 14.3.2011 die…
…… Die Käufer beabsichtigen, auf dem Kaufgrundstück 652/7 gemäß dem Einreichplan der Firma G ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und sechs Kfz-Abstellplätzen zu errichten wobei dieses wohnungseigentumsmäßig aufgeteilt werden soll. Zu diesem Zweck hat der Sachverständige mit Nutzwertgutachten vom 14.3.2011 die…