…1967 ab Jänner 2017 zuerkannt wurde, da der Bf. 2017 nur mehr steuerfreie Notstandshilfe bezieht und daher die Einkommensgrenze des § 5 FLAG 1967 ab 2017 nicht mehr überschreitet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Sachverhaltsmäßig steht aufgrund mehrerer Gutachten des Sozialministeriumservice fest, dass der Bf. voraussichtlich…
…BGBl 1967/376, ausgeführt: Da das Einkommen des Sohnes laut Einkommensteuererklärung im Jahr 2014 sowie laut eigenen Angaben auch im Jahr 2015 die Einkommensgrenze von € 10.000 übersteige, sei die Familienbeihilfe rückzufordern. In der dagegen rechtzeitig erhobenen – als "Berufung" bezeichneten - Beschwerde wendet die Bf…
…Regelungen (§ 5 Abs. 1 und § 26 FLAG) die Rückforderung zu erfolgen habe. Die Überschreitung der Einkommensgrenzen sei nicht bestritten. Die Verpflichtung zur Rückzahlung beruhe ausschließlich auf objektiven Merkmalen; subjektive Momente, wie Verschulden oder Gutgläubigkeit oder etwa ein bereits erfolgter Verbrauch der Familienbeihilfe, seien nicht zu…
…die Abweisung der Beschwerde, da das Studium weder vom Sohn der Bf. noch von der Tochter der Bf. zielstrebig und ernsthaft betrieben worden sei. Außerdem sei es zu einer Überschreitung der Einkommensgrenzen gekommen. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt 1. Der Sohn der Bf. **…
…1 bzw. 3 KBGG, wonach die Bf. alleine zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet sei. Im Jahr 2007 seien die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs. 1 Z. 1 KBGG überschritten worden. Die Bf. erhob dagegen fristgerecht Berufung und begründete diese wie…
…Neben dem Studium sei er einer Erwerbstätigkeit nachgegangen und habe daraus Einkünfte erzielt, die im Kalenderjahr 2010 über der für 2010 gültigen Einkommensgrenze von 9.000,00 Euro gelegen seien. Für dieses Kalenderjahr müsse daher mit separatem Bescheid die Familienbeihilfe für die Monate Jänner bis…
… 6 Abs. 3 FLAG 1967 (gleichlautend mit dem vom Finanzamt seiner Erledigung angeführten § 5 FLAG 1967) vorgesehene Einkommensgrenze von € 10.000,00 jeweils überschritten worden ist. Einen Anspruch auf eine Invalidenrente nach Artikel 53 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 1959 über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. Juli 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 bis 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…
…Einkommen; Zusätzlich darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschritten haben. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der Kinder, für die Ihnen oder Ihrem Ehepartner im Jahr 2022 mehr als sechs Monate Familienbeihilfe ausbezahlt wurde. Die beträgt: Bei zwei Kindern 16.499 Euro 3…
…Entsprechendes gilt für die Jahre 2020 (stpfl. Einkommen: € 19.260,83) und 2021 (stpfl. Einkommen: € 28.656,54). Im Beschwerdefall besteht daher wegen Überschreitung der Einkommensgrenze kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Freundliche Grüße!" Mit E-Mail v. 16.10.2023 wurde der Bfin.in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Felfernig & Graschitz RAe GesmbH, Reichsratstraße 15, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom 21.10.2013, betreffend Rückforderung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das…
…beantwortet wird. Diese Voraussetzung liegt im Beschwerdefall nicht vor. Steht nämlich sachverhaltsmäßig fest, dass der Bf. aufgrund des Überschreitens der Einkommensgrenzen, von denen im polnischen Recht der Bezug von Familienleistungen abhängt, auch dann keinen Anspruch in Polen gehabt hätte, wenn ein Antrag gestellt worden wäre…
…den Großeltern unterstützt. Danach zog er zu den Großeltern nach ***X.*** zurück. Bis mind. März 2011 hat die Großmutter das Antragsrecht. Im Jahr 2011 (€ 16.768,65) und 2012 (€ 15.637,63) wird die Einkommensgrenze überschritten. 2014 würde die Einschleifregelung gem. § 5 Abs…
…1967, wonach unter anderem der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt, erlischt, auf ein Übersteigen der Einkommensgrenze nicht anzuwenden. Wird der Grenzbetrag überschritten, verringert sich die Familienbeihilfe, die für dieses Kind zu bezahlen ist, im…
…2 KBGG bis zum Ende des Monates März des Folgejahres einzureichen. § 134 Abs. 1 zweiter Satz BAO ist anzuwenden (§ 23 KBGG). Im Jahre 2012 wurde die Einkommensgrenze gem. § 19 Abs. 1 Z 2 KBGG überschritten. Der Betrag an ausbezahlten Zuschüssen von insgesamt 3.502,68…
… 18 Abs 1 Z 3 KBGG wäre die Bf alleine für die Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Im Jahr 2009 wären die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs 1 Z 1 KBGG überschritten worden. Die Summe der bis zum Jahr 2009 insgesamt…
…Rückzahlung des Zuschusses verpflichtet. Bei einer Gesamtschuld liegt es im Ermessen der Behörde, wem und in welchem Ausmaß die Abgabe vorgeschrieben wird. Im Jahr 2007 wurden die für die Rückzahlung des Zuschusses maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten. Die Behörde hat…
…dass der für das Kind x zur Auszahlung gelangte Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ein Darlehen darstelle, welches bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen rückzuzahlen sei -, ersucht ob der seitens der Abgabenbehörde auf Basis eines im Jahr 2013 erzielten Einkommens von 26.251,04 Euro errechnete Rückforderungsbetrag von 1…
…08.2011 einen Bescheid betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2005, den es damit begründete, dass die für die Rückzahlung der für das Kind des Beschwerdeführers (Bf) ausbezahlten Zuschüsse maßgeblichen Einkommensgrenzen gemäß § 19 Abs 1 Z 2 KBGG überschritten worden seien. Gemäß …
…übermittelte das Finanzamt (FA) ein Schreiben an den Beschwerdeführer (Bf) mit dem Betreff „Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld.“ Da es sich beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wirtschaftlich um ein Darlehen handle, das bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen zurückzuzahlen sei, und um die Höhe des Rückzahlungsbetrages richtig festzustellen…