…auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 leg. cit., wie beispielsweise Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen. Solche Einkünfte sind der Einkunftsart zuzurechnen, der die frühere Tätigkeit zuzuordnen…
…sowie aus dem Antrag der Bf. hinsichtlich Aussetzung (vgl. Beschwerde, Seite 5). Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) 3.1.1. Einkommensteuer 2016 Grundlegend ist fraglich, - wie die belangte Behörde argumentiert - ob die Zuflüsse im Jahr 2016 als Einkünfte einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit…
…Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch: […] 2. Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit…
…a. auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. Gemäß § 22 Z 4 EStG 1988 sind Bezüge und Vorteile aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen…
…nicht mehr nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt wurde und daher eine Betriebsaufgabe vorlag. Verbesserungsmaßnahmen waren in den streitgegenständlichen Jahren nicht ersichtlich. Gemäß § 32 Abs. 1 Z. 2 EStG zählen zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit…
…Forderungen, Verminderung oder Nachlass seinerzeit betrieblicher Verbindlichkeiten usw.). Die Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd § 32 Abs 1 Z 2 EStG setzen begrifflich und logisch voraus, dass vorher eine Betriebsaufgabe/-veräußerung stattgefunden haben muss. Wenn nämlich offene Forderungen und Verbindlichkeiten einer Betriebsaufgabe entgegenstehen würden…
…3 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. § 37 der Satzung des Wohlfahrtsfonds lautet auszugsweise: "(1) Beim Tode eines WFF-Mitgliedes oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung gebührt…
…3 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG, und zwar jeweils auch beim Rechtsnachfolger. § 37 der Satzung des Wohlfahrtsfonds lautet auszugsweise: "(1) Beim Tode eines WFF-Mitgliedes oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung gebührt…
…veranlasst sind, Betriebsausgaben. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Betriebsführung stehen, aber erst nach Beendigung der betrieblichen Betätigung anfallen, werden vom § 32 Z 2 EStG 1988 erfasst, welcher auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3…
…gegenüber ***EG*** ergeben sich aus den Angaben der bP. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Rechtsgrundlagen § 32 Abs 1 EStG 1988 idgF lautet: "Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 gehören auch: 1. … 2. Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des …
Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd § 32 Abs 1 Z 2 EStG setzen schon begrifflich und logisch voraus, dass vorher eine Betriebsaufgabe/-veräußerung stattgefunden haben muss (vgl. Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung). 11. Die ins Treffen geführte Forderung allein ist nicht als wesentliche Betriebsgrundlage des…
…Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben. Gemäß § 32 Abs. 1 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit…
…Abgabenbehörde sei davon ausgegangen, dass die beschwerdegegenständlichen Ansprüche gemäß § 32 Abs 1 Z 2 EStG als Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit bei der Rechtsnachfolgerin zu versteuern seien. (2) Ob die Bestimmung des § 32 Abs 1 Z 2 EStG anzuwenden sei, müsse als fraglich beurteilt…
…der Regel eine bloße Vermögensumschichtung ohne ertragsteuerliche Folgen dar. Nur wenn sich der Wert der Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Betriebsaufgabe und Eingang/Begleichung ändert, liegen nachträgliche Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben iSd § 32 Abs 1 Z 2 EStG vor. Die Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit iSd…
…EStG 1988 gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 auch Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen…
… 10 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 von 3.900,00 Euro als - aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit herrührende - Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Ausmaß von 133.950,00 Euro keine Rechtswidrigkeit zu erblicken. In diesem Zusammenhang ist auch dem Einwand der Bf. demgemäß der Anwendungsbereich…
…einen Zweck, für den Enteignungsrechte in Anspruch genommen werden könnten, nachweisbar unmittelbar droht. 2. Einkünfte aus - einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 (zB Gewinne aus dem Eingang abgeschriebener Forderungen oder Verluste aus dem Ausfall von Forderungen), - einer…
…als Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit zu berücksichtigen (Jakom/Kanduth-Kristen, aaO, § 24 Rz 67). Ein tatsächlich eintretender Forderungsausfall könnte daher allenfalls (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) nach dieser Bestimmung als nachträgliche Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Dass zwischenzeitig hinsichtlich des strittigen Betrages tatsächlich eine…
…Firmenbuchauszug mit historischen Daten zum Stichtag 28.2.2019 zur FN 000000x) einkommensteuerlich jedenfalls von Liebhaberei auszugehen. Da § 32 Abs. 1 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 tatbestandsmäßig Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 voraussetzt…
…Einkünfte aus einer ehemaligen betrieblichen Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 3 EStG. Diese Bestimmung soll gerade dazu dienen, solche Einkünfte, die zwar erst nach Beendigung der betrieblichen Tätigkeit anfallen, aber einen engen (wirtschaftlichen) Zusammenhang zum Betrieb aufweisen, noch der betrieblichen…