…lautet: "§ 83. Im Falle einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Abs. 2 ZK-DVO liegt ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der…
…BGBl I Nr. 163/2015, lautet: Im Falle einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Abs. 2 ZK-DVO liegt ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als…
…Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit es sich auf die Einfuhr oder Ausfuhr von Waren beziehen, weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und…
…dem Abgabenänderungsgesetz 2015, BGBl. Nr.163/2015, lautet: "(2) Die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Eingangs- und Ausgangsabgaben beträgt zehn Jahre, wenn im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen ein ausschließlich vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgenden Finanzvergehen begangen wurde." Gemäß Art. 78 Abs. 1 ZK können…
…und ***Ri4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Albl & Frech Rechtsanwälte OG, Rooseveltplatz 4-5 Tür 8, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 16. Mai 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 14. April 2023, Zahl: ***800000/000000/04/2022***, betreffend Einfuhrabgaben…
…August 2022, Zahl: ***800000/000000/01/2022***, betreffend Einfuhrabgaben und Verzugszinsen zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben (Einreihung der Stative). Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Abgaben (nur Zoll) zu ***MRN*** werden abweichend neu festgesetzt: | Pos.Nr. | Warennummer | Bemessungsgrundlage…
…und das Einschreiten der Bf. als indirekte Vertreterin) darin zu sehen ist, dass dieses Unternehmen über keine ausreichenden finanziellen Sicherheiten für das Nachhineinzahlungskonto beim Zollamt verfügte. Angesichts der Tatsache, dass es bei den gegenständlichen Zollabfertigungen stets nur um sehr geringe Beträge an zu besichernden Einfuhrabgaben…
…Rz 32. Dieses Urteil beschäftigt sich primär mit der Verordnung Nr. 1697/79/EWG betreffend die Nacherhebung von Eingangs - und Ausfuhrabgaben auf Grund eines Rechtsirrtums der zuständigen Behörden. Die Rz 32 lautet: Nach Art. 2 Absatz der Verordnung Nr. 1031/88 ist zur Erfüllung der…
…Rz 32. Dieses Urteil beschäftigt sich primär mit der Verordnung Nr. 1697/79/EWG betreffend die Nacherhebung von Eingangs - und Ausfuhrabgaben auf Grund eines Rechtsirrtums der zuständigen Behörden. Die Rz 32 lautet: Nach Art. 2 Absatz der Verordnung Nr. 1031/88 ist zur Erfüllung der…
…Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) aufgehoben. Den Vorschriften betreffend Erstattung und Erlass von Einfuhrabgaben gemäß Art. 116 ff UZK kommt keine Rückwirkung zu. Während nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten…
…Abs. 2 FinStrG macht sich der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer die im § 35 Abs. 2 und 3 bezeichneten Taten grob fahrlässig begeht. Die Bestimmung des § 35 Abs. 3 FinStrG nimmt u.a. auf den Tatbestand der Entstehung der Einfuhrabgaben gemäß …
…Abs. 2 FinStrG macht sich der grob fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer die im § 35 Abs. 2 und 3 bezeichneten Taten grob fahrlässig begeht. Die Bestimmung des § 35 Abs. 3 FinStrG nimmt u.a. auf den Tatbestand der Entstehung der Einfuhrabgaben gemäß …
…den Abschnitten und Kapiteln. § 45 ZollR-DG (Zollrechts-Durchführungsgesetz): (1) Der Bundesminister für Finanzen hat auf der Grundlage des Zolltarifs der Europäischen Union im Sinn des Artikels 20 Abs. 3 ZK einen Österreichischen Gebrauchszolltarif (ÖGebr-ZT) herauszugeben, der auch die Sätze sonstiger Eingangs- und Ausgangsabgaben…
…offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. § 83 ZollR-DG idmF lautet: "Im Falle einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Abs. 2 ZK-DVO liegt ein besonderer Fall dann vor…
…ZK-DVO stellen jedoch allein auf eine sachliche Unbilligkeit ab. Nur hinsichtlich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben (z.B. Einfuhrumsatzsteuer) könnten in Verbindung mit § 83 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) sowohl sachliche als auch persönliche Unbilligkeiten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall gelangte Zoll als Einfuhrabgabe…
…ZK-DVO stellen jedoch allein auf eine sachliche Unbilligkeit ab. Nur hinsichtlich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben (z.B. Einfuhrumsatzsteuer) können in Verbindung mit § 83 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) sowohl sachliche als auch persönliche Unbilligkeiten berücksichtigt werden. Im vorliegenden Fall gelangte Zoll als Einfuhrabgabe…
…gemäß Art. 201 Abs.3 ZK in Verbindung mit § 2 Abs.1 ZollR-DG und § 26 Abs.1 UStG entstanden. Für die Erstattung oder den Erlass von sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben hat Österreich den Begriff besonderer Fall in § 83 ZollR-DG legal definiert (vgl. Erläuternde…
…7019 4000 99 einzureihen ist. Hätte die belangte Behörde all diese Umstände entsprechend gewürdigt, wäre sie zu einem für die Beschwerdeführerin günstigeren Ergebnis gelangt und hätte festgestellt, dass keine Einfuhrabgaben nachzuerheben sind. Auch aus diesen Gründen hat die belangte Behörde den Bescheid mit Rechtswidrigkeit behaftet…
…hätten müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war (dritter Anstrich), und gegebenenfalls auch die Person, welche die Verpflichtungen aus einer vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens einzuhalten hatte (vierter Anstrich). Gemäß Art. 213 ZK sind, wenn es…
…hätten müssen, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden war (dritter Anstrich), und gegebenenfalls auch die Person, welche die Verpflichtungen aus einer vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens einzuhalten hatte (vierter Anstrich). Gemäß Art. 213 ZK sind, wenn es…