…Barren Silber a 100 g gem. Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a UZK eine Einfuhrumsatzsteuerschuld iHv. € 96.713,00 sowie Verzugszinsen iHv. € 317,96 mit. Mit Eingabe vom 2.11.2020 wurde Beschwerde erhoben mit der Begründung, es sei nie beabsichtigt gewesen die…
…die Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 71a Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) als Schuldnerin der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Anspruch genommen wird. Die Einfuhrumsatzsteuerschuld wird mit € 91.906,24 festgesetzt. Die Höhe der Verzugszinsen beläuft sich auf € 5.638,19. Der zu entrichtende Gesamtbetrag beträgt € 97…
Gemäß Art. 114 Abs.1 UZK werden ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zum Tag der Zahlung Verzugszinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C…
…vom 01.07.2014 Zl. zzz, betreffend Einfuhrumsatzsteuer in der Sitzung am 30.07.2019 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der erste Absatz des Spruchs des angefochtenen Bescheides wird dahingehend abgeändert, dass die Einfuhrumsatzsteuerschuld gem. Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b und…
…von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Für die Beschwerdeführerin ist eine Zollschuld [Zoll (A00)] in der Höhe von € 806,53 entstanden. Eine Einfuhrumsatzsteuerschuld [Einfuhrumsatzsteuer (B00)] ist für die Beschwerdeführerin nicht entstanden. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…schuldet in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 6 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1994 eine nach Artikel 204 Abs. 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn dieser nicht bereits nach Artikel 204 Abs. 3 ZK als Schuldner in Betracht kommt. Gemäß …
…schuldet in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 6 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1994 eine nach Artikel 204 Abs. 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht bereits nach Artikel 204 Abs. 3 ZK als Schuldner in Betracht kommt. Nach …
… 71a und § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstandene Einfuhrumsatzsteuerschuld sowie eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG in folgender Höhe festgesetzt werden: | Anmeldung CRN | Einfuhrumsatzsteuer (B00) | Abgabenerhöhung (1ZN) | 01 | 45.185,54 | 10.507,90 |…
…für die nicht gestellten und somit vorschriftswidrig verbrachten Zigaretten, die vom Zolllager der Beschwerdeführerin am Flughafen Wien weggebracht und zur Beschwerdeführerin in ***15*** verbracht worden sind, die Einfuhrumsatzsteuerschuld in Österreich zum Zeitpunkt der Entstehung der Zollschuld entstanden (vgl. EuGH 2.4.2009, C-459/07…
…schuldet in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 6 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1994 eine nach Artikel 204 Abs. 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn dieser nicht bereits nach Artikel 204 Abs. 3 ZK als Schuldner in Betracht kommt. Gemäß …
…aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde vom 10. Juli 2010 als unbegründet abgewiesen. Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird dahingehen abgeändert, als dass für die Beschwerdeführerin die Einfuhrumsatzsteuerschuld gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 3 ZK in Verbindung mit § 2 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Februar 2012 gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 26. Jänner 2012 betreffend Abweisung eines Antrags auf Erstattung zu Recht erkannt: I…
Im Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rs. C-97/95, EU:C:1997:370 (Pascoal & Filhos Ld.), führte der Gerichtshof unter Bezug auf das Urteil Faroe Seafood aus (Rn 61), dass es nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze verstößt, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleistet…
…die nachfolgend angeführten Warenanmeldungen mit den laufenden Nummern 11 bis 43 die Abgabe Zoll betrifft, aufgehoben. 3. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Einfuhrumsatzsteuerschuld ist für die Beschwerdeführerin gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b und Abs. 3 ZK in Verbindung mit …
…von 4.055.493,54 Euro sei in der Umsatzsteuervoranmeldung 06/2018 in der Kennzahl 083 eingetragen worden. Da das Recht auf Vorsteuerabzug im selben Zeitpunkt vorliege, in dem die Einfuhrumsatzsteuerschuld fällig werde, komme es in der Regel zu keiner Zahlung. Die österreichischen Umsatzsteuervoranmeldungen Bf…
…in den Fällen einer Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer nach Artikel 6 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes 1994 eine nach Artikel 204 Abs. 1 ZK entstehende Einfuhrumsatzsteuerschuld auch der Anmelder, wenn er nicht bereits nach Artikel 204 Abs. 3 ZK als Schuldner in Betracht kommt. Der Abgabenbetrag…
…wie von vornherein beabsichtigt - mit dem Fahrzeug wieder in die Schweiz zurückgefahren. Das Fahrzeug sei daher niemals in den Wirtschaftskreislauf der EU eingegangen und es sei folglich auch keine Einfuhrumsatzsteuerschuld entstanden. Ein derartiges Ergebnis könne auch bei analoger Anwendung der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH, Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 19.4.2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 21.3.2016 betreffend Einfuhrumsatzsteuer…
…Express, Rn 48). Auch bei sonstigen Pflichtverstößen im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK kann eine Einfuhrumsatzsteuerschuld entstehen, wenn die Ware infolge der Zollschuldentstehung aus dem externen Unionsversandverfahren ausscheidet und in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt (vgl. EuGH 15. Mai 2014, Rs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter ***Ri1***, den beisitzenden Richter ***Ri2*** als Berichterstatter sowie die fachkundigen Laienrichter ***Ri3*** und ***Ri4*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***V***, ***V-Adr***, über die Beschwerde vom 26. Juli 2015 gegen den…