…Gemeint ist der Ort des Handelns der Zollstelle. Das kann der Sitz der Zollstelle sein, aber auch ein Kontrollort. Typisches Beispiel wäre der Ort, an dem ein Einfuhrschmuggel festgestellt wird (Witte, Zollkodex6, Art. 215, Rz 5). Die Fiktion des zweiten Anstriches wird noch durch Abs…
…lassen habe und diese teilweise weiterverkauft habe, obwohl sie wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie damit vorschriftwidrig handelt. Welche Beteiligung am Einfuhrschmuggel die Bf geleistet hat, lässt sich dem Bescheid nicht entnehmen. Mit Eingabe vom 11. April 2016 hat die Bf durch ihren…
…Schweizer Einfuhrpapiere in die Schweiz, von dort aus ohne weitere Abfertigung in ein bestimmtes Zollverfahren vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft selbst oder von beauftragten Fahrern verbracht und in weiterer Folge von dort an die obbezeichneten Käufer verkauft habe und somit Finanzvergehen des Einfuhrschmuggels gemäß §…
…von B.T. in Wien, Zigaretten, die zuvor in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeschmuggelt worden waren, im Wissen um diesen Einfuhrschmuggel erworben; und zwar am 31.03.2015; 2 Stangen der Marke Marlboro Gold Original Long bzw. Beyond (weiße Packung) am 30.05. 2015: 5…
…auch Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist (vgl. etwa VwGH 29.06.2020, Ra 2020/16/0060). Auch nach Jatzke kommt es etwa beim Einfuhrschmuggel durch den Realakt des Überschreitens der Grenze sowohl zur Entstehung der Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a UZK als auch…
…auch Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist (vgl. etwa VwGH 29.06.2020, Ra 2020/16/0060). Auch nach Jatzke kommt es etwa beim Einfuhrschmuggel durch den Realakt des Überschreitens der Grenze sowohl zur Entstehung der Zollschuld nach Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a UZK als auch…
…ausschließt und weist ferner darauf hin, dass eine Zollschuld nach Artikel 202 ZK (vorschriftswidriges Verbringen - Einfuhrschmuggel) zu keiner der aufgelisteten Sendungen vorliegt. Bei der Betriebsprüfung am 15.6.2015 hat der Vertreter des geprüften Unternehmens nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hier unzweifelhaft ein aktiver Irrtum…
…dort, wo der Tatbestand verwirklicht worden ist. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Ihn zu bestimmen ist bei ordnungsgemäßem Verfahrensablauf unproblematisch. Bei einem Einfuhrschmuggel gemäß Art. 202 ZK können sich hingegen aber allein deshalb schon Schwierigkeiten ergeben, weil die Tatbestände in verschiedenen Mitgliedstaten verwirklicht sein können. Weil…
…ZK ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Gedankenstrich. Die erste Tathandlung eines solchen Verbringens umfasst den klassischen Einfuhrschmuggel. Waren, die nach Maßgabe des Artikels 38 Abs.1 Buchstabe a ZK bei der Zollstelle oder an einem…
…dass der Bf. seine Tathandlung nach dem erfolgten Einfuhrschmuggel und somit nach Beendigung der vorschriftswidrigen Verbringung der Zigaretten von Ungarn nach Österreich setzte, indem er im Zeitraum Ende Juni 2000 bis Dezember 2000 unbekannt gebliebene Täter welche in wiederholten Angriffen Schmuggel durch das vorsätzliche Verbringen…
…Vermutung handelt es sich nicht um eine Fiktion, sondern um die durch Erfahrungssätze geprägte Annahme eines typisierenden Sachverhalts. In den Fällen des Einfuhrschmuggels (hier die grob fahrlässige Variante Verzollungsumgehung) wird ein solcher Nachweis regelmäßig nicht zu führen sein, so dass durch den Realakt des Überschreitens…
…dass in allen fünf Fällen erst die österreichischen Zollbehörden in der Lage waren, Feststellungen dahingehend zu treffen, dass es sich um Zigaretten handelte, die Gegenstand eines Einfuhrschmuggels gem. Art. 202 ZK waren, ergibt sich daraus nicht zwingend eine Zuständigkeit Österreichs für die Abgabenvorschreibung. Denn sowohl…
…Die Vereinfachung ist allerdings auf den Zollschuldtatbestand des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 Zollkodex, vor allem auf Fälle des Einfuhrschmuggels) beschränkt. Auch kann sie nur auf Zollschulden angewendet werden, deren Einfuhrabgabenbetrag (Zölle im eigentlichen Sinne) unter 5.000,00 € liegt.) Im gegenständlichen Fall war dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Alois Winklbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Rudolf Lehner und Johann Möslinger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellte, wohnhaft in XXX, vertreten durch…
Im Namen der Republik Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** 2. Frau ***Bf2***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Mag. Alfons Umschaden MBA, M.B.L. Rechtsanwalt, Domgasse 4/9, 1010 Wien, wegen des…
Die Anwendung des Verfalls und einer hohen Geldstrafe ohne Berücksichtigung dieser Faktoren stellt eine willkürliche und unverhältnismäßige Sanktion dar, die gegen grundlegende Gesetzesbestimmungen sowie grundrechtliche/verfassungsmäßige Bestimmungen zum Schutz von Rechtsgütern verstößt. Zusammengefasst liegen mehrere Mängel im Verfahren und Rechtswidrigkeit des Inhalts vor. Das angefochtene…
ln den vier, unter Punkt 2.4 vom Zollamt Z. in seiner Stellungnahme vom 24.10.2014 angeführten Fällen wurden tatsächlich nicht Parfum-Waren, die von der Firma X-AG an die Firma Y. und von dieser an die E. , **** , verkauft wurden, angemeldet, sondern jeweils…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, den Richter***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdrBf1*u2**, vertreten durch ***BFVertr***, ***AdrVertr***, und ***Bf2***, ***AdrBf1*u2**, vertreten durch ***BFVertr***, ***AdrVertr***, über die Beschwerde vom 8.4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin , Adr , vertreten durch V. , Adr1 , gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch Z. , vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z., vertreten durch Vz…