Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28), 7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 29. § 6 Z 14 EStG 1988 lautet i.d.F. BGBl. I Nr. 34/2005: 14. a) Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. R in der Beschwerdesache B OG, St.Nr. 000/0000, Adresse, vertreten durch Mag EF, Adresse1, über die Beschwerde vom 18.4.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 20.3…
…Herr ***9*** stellt fest, dass das einbringungsgegenständliche Vermögen sowohl zum Einbringungsstichtag als auch im Vertragsabschlusszeitpunkt einen positiven Verkehrswert im Sinne der Bestimmungen des Paragraphen zwölf des Umgründungsteuergesetzes besitzt. Gemäß Punkt IX. des Vertrages machen die Vertragsparteien für diese Einbringung die abgabenrechtlichen Begünstigungen des Artikel III…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
…12 Rz 74). Der Einbringungsgegenstand muss bereits beim Einbringenden zum Einbringungsstichtag einen Betrieb oder Teilbetrieb darstellen und der Erzielung betrieblicher Einkünfte dienen. Das Umgründungsteuergesetz enthält keine Anforderungen an eine Mindestbestanddauer des Betriebes oder Teilbetriebes beim Einbringenden oder bei der übernehmenden Körperschaft, so dass zB ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 20.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21.02.2017, x betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf2*** und ***Bf3*** als ehemalige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 19.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Max Kleinoschegg 2, 8680 Mürzzuschlag, über die Beschwerde vom 20.09.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. März 2014 gegen den endgültigen Bescheid des ***FA*** vom 28. November 2013 betreffend Umsatzsteuer 2009, Steuernummer 029/8614 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch RA, ADR2, über die Beschwerde vom 28.01.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.01.2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ulrike Stephan, die Beisitzerin Mag. Susanne Haim sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Stefan Raab und Leopold Pichlbauer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***127*** vertreten durch Stefan Pointecker Steuerberatung GmbH, Alfred-Kubin-Straße 19b, 4780 Schärding…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Dr. Dieter Kinzer, Max Kleinoschegg 2, 8680 Mürzzuschlag, über die Beschwerde vom 20.09.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
…die Eintragungsgebühr beträgt daher € 4.891,-." Punkt 3. Einbringung lautet: "Die Einbringenden bringen die einbringungsgegenständlichen Liegenschaftsanteile als Sacheinlage ohne Gegenleistung in die ***Bf1*** und diese nimmt diese Einbringung an. 3.2. Die Einbringenden übergeben sohin die Liegenschaftsanteile mit allen Rechten und Pflichten und allem…
…die Eintragungsgebühr beträgt daher € 4.891,-." Punkt 3. Einbringung lautet: "Die Einbringenden bringen die einbringungsgegenständlichen Liegenschaftsanteile als Sacheinlage ohne Gegenleistung in die ***Bf1*** und diese nimmt diese Einbringung an. 3.2. Die Einbringenden übergeben sohin die Liegenschaftsanteile mit allen Rechten und Pflichten und allem…
…was den umgründungssteuerlichen Folgen entspricht. Die Vertragsteile stellen fest, dass die einbringungsgegenständlichen Kapitalanteile am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als 2 Jahre als Vermögen des Sacheinlegenden bestehen, sodass die gegenständlichen Einbringung gemäß § 22 Absatz 4 Umgründungssteuergesetz von den Kapitalverkehrsteuern befreit ist. Ermittlungen des Finanzamtes…
…da Dr. B. C. 100% Gesellschafter der übernehmenden Körperschaft war.Weiters ist im Einbringungsvertrag festgehalten, dass der Verkehrswert des einbringungsgegenständlichen Geschäftsanteiles an der D. angesichts des kurzen Bestandes dieser Gesellschaft dem Nominale entspreche. Lt. aktenkundiger Firmenbuchauszüge wurde die D. am 15. März 2005 von der…
3. Gutachten: Befundaufnahme 16.07.2014, Gutachtenserstellung 17.07.2014. Zweck: Dokumentation der Besprechung zu den Nachbesserungsarbeiten. Im Befundteil wird zur jeweiligen Bildbefundaufnahme eine Textanmerkung mit den Sanierungsdetails und Zeitplan angeführt (Seiten 5 bis 30). Bezüglich Terrassengeländerstützeneinfassung hält der Gutachter fest, dass gegebenenfalls ein Jurist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, zunächst vertreten durch LMG Lechner / Max / Graber Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, nunmehr vertreten durch Dr. Schnabl und Partner OG, Steuerberatungsgesellschaft…