…Freibetrag für nicht entnommene Gewinne 2007 ist zur Gänze im Jahr 2008 nachzuversteuern. Im Einkommensteuerbescheid 2008 vom 3. Februar 2010 wurde infolge der Nachschau einerseits die Nachversteuerung wegen Eigenkapitalabfall durchgeführt (begünstigte Besteuerung betreffend 2007), anderseits die neu beantragte Begünstigung nicht gewährt. Dies mit folgender Begründung: ..…
… 11a Rz 28, aus: Die Nachversteuerung ist nach EStR 3860c zum frühesten Zeitpunkt vorzunehmen. Ein nachversteuerungsrelevanter Eigenkapitalabfall wird primär als Entnahme von in vergangenen Jahren begünstigt besteuerten Gewinnen gewertet, auch wenn § 11a auf den Anstieg des Eigenkapitals in der Vergangenheit aufgrund der Deckelung mit €…
…in Anspruch. In der Folge stellte das Finanzamt im Jahr 2011 einen Eigenkapitalabfall in der Höhe von 4.819,64 Euro fest und es kam bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2011 zur Nachversteuerung von 4.819,64 Euro mit nachstehender Begründung: „Durch die Anwendung des § 11a…
…Berufungsvorentscheidung nicht zu entnehmen. 3. Die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin erklärt in der Beschwerde sowie im Vorlageantrag, es habe im Jahr 2011 weder offenen Nachverteuerungsbeträge noch einen Eigenkapitalabfall gegeben. Sie verweist dabei auf die von ihr der Abgabenbehörde übermittelten Aufstellung § 11a EStG-2011 der D…
…für 2010 vom 11. Jänner 2012 betrugen die Einkünfte des Bf. aus Gewerbebetrieb in 2010 46.968,67 €). Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid für 2011 nahm das Finanzamt in Höhe eines Eigenkapitalabfalls von 19.069,29 € eine Nachversteuerung gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988 in…
…in voller Höhe gebucht worden, die dazugehörigen Privateinlagen in Form von Sparbüchern seien hingegen nicht in der Bilanz dargestellt worden. Bei der beiliegenden berichtigten Bilanz 2011 ergebe sich somit kein Eigenkapitalabfall, sondern ein geringfügiger Eigenkapitalanstieg. Der Berufung wurden Sparbuchkopien beigelegt. 3. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom…
…eine Einlage, die im betrieblichen Interesse liege. Die Wertpapiere seien daher notwendiges Betriebsvermögen. Zudem habe das Finanzamt bei der Ermittlung des Eigenkapitalabfalles den zum 1.1.2004 ermittelten Übergangsgewinn in Höhe von 9.163,62 Euro nicht berücksichtigt. Gemäß den EStR 2000, Rz 3860c, blieben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R 1, Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter LR 1 und LR 2 in der Beschwerdesache Bf,, Bf,-Adresse, vertreten durch ALPEN-ADRIA Steuerberatung GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
Ausgangspunkt der Ermittlung des Eigenkapitalabfalls im Sinne des § 11a Abs 3 EStG 1988 ist nicht, wie der steuerliche Vertreter des Bf vermeint, der unternehmensrechtliche Gewinn des Streitjahres in Höhe von 94.009,88 Euro, sondern der laufende steuerpflichtige Gewinn des Streitjahres in Höhe von 88…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog im Jahr 2012 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Einkommensteuerbescheid 2012 nahm das FA eine durch einen entnahmebedingten Eigenkapitalabfall verursachte Nachversteuerung gemäß § 11a EStG 1988 aus 2004 vor, es besteuerte €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
verweist darauf, dass die zuletzt dargestellten Ansichten auch der bisher gängigen Praxis entsprochen haben dürften, dass als Abwicklungs-Endvermögen nicht das zur Verteilung kommende Vermögen, sondern die Liquidationsschlussbilanz bewertet mit dem gemeinen Wert herangezogen wurde und zieht daraus den Schluss, dass dies für den Fall…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
…zu einem Kursgewinn von € 3.805,67. Aufgrund dieser Gewinnänderung komme es im Jahr 2009 zu einem Eigenkapitalabfall von € 1.729,24. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb seien mit € 36.358,75 und die Nachversteuerung gemäß § 11a EStG 1988 mit einem Steuerbetrag von…
…10%igem Steuersatz) gekommen. Unter Verweis auf Rz 3860o und Rz 3860t der EStRl 2000 hielt der Prüfer fest, dass auf den Einbringungsstichtag rückbezogene Entnahmen dem Einbringenden zuzurechnen seien und diese zu einem Eigenkapitalabfall in jenem Wirtschaftsjahr führen würden, welches mit dem Umgründungsstichtag enden würde…
…2006 nach BP | -571.651,46 € | Abfall EK | -85.154,35 € | § 11a EStG bisher | -57.129,17 € Im Jahr 2006 fand ein Eigenkapitalabfall in Höhe von 85.154,35 € statt. Der im Jahr 2005 geltend gemachte …
…auf die Beilage 1 (Steuerberechnung der Bfin. anlässlich des Jahres 2009 für nicht entnommene Gewinne verwiesen). Zusammenfassung der Berechnung des Finanzamtes (aus der Aktenlage): Der positive Saldo des Eigenkapitalanstieges abzüglich des Eigenkapitalabfalles des "Beobachtungszeitraumes" (2004 bis 2008) iHv. € 3.251,68 wurde vom Finanzamt…
…war wirtschaftlich schwierig, weshalb angeführte Zahlungen nicht aus laufenden Gewinnen, sondern nur mit Fremdmitteln hätten getätigt werden können. Es sei im beschwerdegegenständlichen Jahr nicht zu einem Eigenkapitalabfall gekommen und habe also keine Nachversteuerung gem. § 11a EStG zu erfolgen. Aus dem Akteninhalt geht hervor, dass der…