…WVG von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen. …
…geltenden Fassung, bestimmt, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt wird. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (Abs. 3). Gemäß § 20 Abs. 1 sind…
…stehe somit im gegenständlichen Bemessungsverfahren für eine Überprüfung nicht mehr zur Verfügung. Informativ werde bemerkt, dass die Angaben des Wasserzählers verbindlich seien, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten. Sei die Fehlergrenze nicht überschritten, so habe der Antragsteller die Prüfkosten zu tragen…
…Richtigkeit der Angaben des Wasserzählers, schreibt § 11Abs 3 WVG eine Überprüfung des Wasserzählers vor. Sollte diese Überprüfung keine Überschreitung der in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen ergeben, legt diese Bestimmung fest, dass die Angaben des Wasserzählers verbindlich sind. Es wird zugestanden, dass keine Zweifel an der…
…Überprüfung nicht mehr zur Verfügung; Im Fall der Überprüfung auf Antrag seien die Angaben des Wasserzählers verbindlich, wenn der Wasserzähler die Toleranzen laut Eichvorschriften nicht überschreite; diesfalls müsse der Antragsteller die Prüfkosten tragen. Dieses Schreiben der belangten Behörde vom 4. September 2020 wurde der Bf…
…nicht mehr zur Verfügung; Im Fall der Überprüfung auf Antrag seien die Angaben des Wasserzählers verbindlich, wenn der Wasserzähler die Toleranzen laut Eichvorschriften nicht überschreite; diesfalls müsse die Antragstellerin die Prüfkosten tragen. Über die Zustellung dieses Schreiben der belangten Behörde vom 23. September 2020 ist…
…geltenden Fassung, bestimmt, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt wird. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (Abs. 3). Eine andere, als jene nach §…
…des Wasserzählers, so ist dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzahlers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin…
…Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt wird. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (Abs. 3). Von dem Wasserabnehmer bzw. von der Wasserabnehmerin sind nach …
…nach dessen Angaben ermittelt werde (Abs 1). Diese Angaben seien verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (Abs 3). Erfahrungsgemäß könne ein Verbrauchsanstieg meistens durch Undichtheiten oder Gebrechen an der Innenanlage begründet werden. Eine Dichtheitsprüfung der Innenanlage könne selbst durch Sperren…
…dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen...…
…24.10.2025 vorgehalten. Gemäß § 11 Abs 3 WVG sind die Angaben des Wasserzählers verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Somit waren die Angaben des Wasserzählers der Verbrauchsermittlung zu Grunde zu legen. Dies umso mehr als sich beim Ortstermin herausstellte…
…in der geltenden Fassung, grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten (vgl. Abs. 3). Die nach den Angaben des städtischen…
…Fassung bestimme, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt werde. Diese Angaben seien verbindlich, wenn die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten würden. Eine andere als jene nach § 11 Abs. 1…
…der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Ausdrücklich wurd in der Bestimmung festgehalten: "Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten." Nach § 11 Abs. 4 WVG ist der Wasserbezug - wenn kein Wasserzähler eingebaut ist oder der Wasserzähler die in Abs…
…Antrag des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Bei den Wasserzählern mit einer Nennweite ≥ DN 150 sind als Verkehrsfehlergrenzen diejenigen, welche für Wasserzähler der Nennweite DN 100 gelten, heranzuziehen…
…WVG) bestimme, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt werde. Diese Angaben seien verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten (Abs. 3). Eine andere als jene nach § 11…
…1 WVG bestimme, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt werde. Diese Angaben seien verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten würden. Eine andere, als jene nach § 11…
…geltenden Fassung, bestimmt, dass Wasser grundsätzlich über einen von der Stadt Wien beigestellten Wasserzähler abgegeben und die bezogene Wassermenge nach dessen Angaben ermittelt wird. Diese Angaben sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsgrenzen nicht überschreiten (Abs. 3). Eine andere, als jene nach §…
…dieser von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin zu überprüfen. Die Angaben des Wasserzählers sind verbindlich, wenn sie die in den Eichvorschriften festgelegten Verkehrsfehlergrenzen nicht überschreiten. Sind diese nicht überschritten, so hat der Antragsteller bzw. die Antragstellerin die Prüfungskosten zu tragen. …