…gestellten Materialien statuiert habe ich sämtliche Änderungen fristgerecht und in besten Wissen und Gewissen bekannt gegeben. Die Änderungen habe ich sofort nach meiner Eheschließung in Finanzonline eingegeben (siehe Anhang 1). Außerdem ist es äußerst verwunderlich, dass Sie - obwohl ich auch meine Grunddaten und Adressänderung umgehend…
…Beschwerdevorentscheidung vom 5. Oktober 2015 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen mit folgender Begründung: „ Eine noch vor der Eheschließung von den künftigen Gatten getroffene Vereinbarung über die Gewährung von Unterhaltsleistungen im Fall einer Auflösung der künftigen Ehe stellt in Hinblick auf die Bestimmung des § 17…
…von Ehegatten als sachliche Voraussetzung für einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs gerechtfertigt ist, bleibt im Größenschluss an der Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der im Tatsächlichen vorgelagerten Eheschließung bzw. der eingetragenen Partnerschaft kein Zweifel. Es war daher dem eindeutigen Gesetzeswortlaut zu folgen und…
…Juni 2017) mit den Fragen, wo sich der gemeinsame Familienwohnsitz befinde, seit wann dieser bestehe sowie mit der Aufforderung, den gemeinsamen Wohnsitz vor der Eheschließung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die belangte Behörde erließ an den Bf. eine mit 27. Juli 2017 datierte, elektronisch zugestellte Beschwerdevorentscheidung…
…sein, wenn der Unterhalt für das verheiratete Kind von seinem Ehegatten zu leisten ist (UFSW 18.3.2008, RV/3248-W/07). Eine Eheschließung bewirkt nicht den völligen Verlust des Unterhaltsanspruches gegen die Eltern, sondern nur dessen Subsidiarität (vgl zB OGH 25.2.1993, 6…
…von Ehegatten als sachliche Voraussetzung für einen Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs gerechtfertigt ist, bleibt im Größenschluss an der Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der im Tatsächlichen vorgelagerten Eheschließung bzw. der eingetragenen Partnerschaft kein Zweifel. Es war daher dem eindeutigen Gesetzeswortlaut zu folgen und…
…1 lit.b, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Aus Anlass ihrer bevorstehenden Eheschließung vereinbarten die Beschwerdeführerin, (Bf.), und ihr zukünftiger Ehemann, X.X…
…Wohnungen sind. Laut Angaben Ihres Gatten wurde im Jahr 2014 das neue Eigenheim fertiggestellt, im Jahr 2015 erfolgten die gemeinsamen Hochzeitsvorbereitungen. Im Zusammenhang mit einer Eheschließung steht normalerweise der Wille, durch gemeinsames Bemühen und Zusammenlegen der beiderseits erzielten Einkünfte, eine gemeinsame eheliche Wohnung zu schaffen…
…qualifiziert die ständige Rechtsprechung Vereinbarungen, die von Brautleuten vor Abschluss der Ehe getroffen werden und die Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten im Fall der Scheidung regeln, als durch die Eheschließung und nachfolgende Scheidung (doppelt) bedingte und - da Bedingungen gemäß § 17 Abs. 4 GebG 1957 unbeachtlich…
…vgl. VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Die Beschwerdeführerin hatte laut ZMR im Streitjahrjahr einen anderen Hauptwohnsitz als ***Ehemann***. Der Umstand der Eheschließung im Streitjahr war zunächst nur geeignet, Zweifel am mehr als sechs Monate dauernden Nichtbestehen einer Gemeinschaft im Sinne des § 33 Abs…
…EStG § 34 Rz 30 mit Bezug auf das Entstehen der familienrechtlichen Verhältnisse bei Eheschließung und Adoption mit Verweis auf VwGH 12.05.1980, 737/78). Die Ausgaben sind daher auch dem Grunde und der Höhe nach im Ausmaß der Kinderbetreuung zwangsläufig erwachsen. Eine Belastung muss…
…eine portugiesische Staatsangehörige, anlässlich einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe dem Finanzamt mit, dass sie im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehegatten, Datum der Eheschließung [Datum Eheschließung], in [Ort] lebe und ihr am [Datum Geburt] geborener haushaltszugehöriger Sohn, ebenfalls portugiesischer Staatsbürger, die Neue Mittelschule in [Schulort…
…erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Aus Anlass ihrer bevorstehenden Eheschließung vereinbarten die Beschwerdeführerin, (Bf.), und ihr zukünftiger Ehemann, A…
…legte folgende Unterlagen vor - Heiratsurkunde, aus der hervorgeht, dass die Eheschließung am 17.11.2013 erfolgte - Sozialversicherungskarte für die Ehegattin des Bf. (Kopie der Vorderseite) - Mietvertrag vom 03. August 2015 über die Anmietung einer Zweizimmerwohnung an der im Bescheid angeführten Anschrift in Wien mit dem…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17.5.2011 hat das Zollamt Wien Bf2 (seit seiner Eheschließung Bf) gemäß Artikel 202 ZK eine Eingangsabgabenschuld (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) von insgesamt EUR 17.156,34 für vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Textilien…
…die Beihilfenbezieherin mit, dass ihre Tochter seit Juli 2023 keinen Kontakt mit ihrem Ehemann mehr habe und die Scheidung "so bald als möglich" eingereicht werde. Die Tochter habe seit der Eheschließung keinen Unterhalt von ihrem Gatten erhalten. Beigefügt wurde jedoch eine Bestätigung, welche den Namen…
…sei, weil der Wille zur gemeinsamen Lebensführung nicht mehr bestehe, woraus folge, dass die Einkünfte des anderen Ehegatten unerheblich seien. Durch die Eheschließung hätten sich die Ehegatten zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt. Dass diese, auch die finanziellen Belange umfassende Beistandspflicht, grundsätzlich geeignet sei, die…
…9*** und sie hätten auch getrennte Wohnsitze. Der Wohnsitz des Ehegatten befinde sich in ***10*** in ***9***. Aus diesem Grund hätte sie vor der damaligen Eheschließung vom Finanzamt die Auskunft erhalten, dass sich dahingehend steuerlich für sie nichts ändere, da sie in keiner Gemeinschaft lebten…
…Die Angabe des Kontos, auf das die Auszahlung erfolgte, mit der Bezeichnung "***Bf1***" (Nachname vor der Eheschließung der Beschwerdeführerin) sei so zu erklären, dass Banken keine juristische Person als Kontoinhaberin zulassen würden. Neben der Tätigkeit für die ***AB*** habe die Beschwerdeführerin weder andere Einkünfte erzielt…
…tt.03.2012 vor dem Standesamtsverband ***B*** zu Ehebuch Nr. ***123*** die Ehe geschlossen, wobei es sich für beide Vertragsteile jeweils um die zweite Eheschließung gehandelt hat. Gemeinsame Kinder der Ehegatten gibt es keine. Ehepakte oder Eheverträge wurden bislang von den Eheleuten nicht abgeschlossen. […]…