…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
… 212a BAO trägt der Abgabepflichtige das Rechtsschutzrisiko in all den Fällen nicht, in denen seinem Rechtsmittel ganz oder teilweise entsprochen wird. Entscheidend ist die Frage, ob die faktische Effizienz des Rechtsschutzes durch die Regelung der Aussetzungszinsen und deren Höhe beeinträchtigt wird. Herabsetzung Eine Bewilligung der…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…werden. Vielmehr müsse diese „komplexe Kernfrage“ im Abgabenverfahren geklärt werden, dessen Ausgang abzuwarten sei, weil sonst die verfassungsrechtlich gebotene faktischen Effizienz des Rechtsschutzes verletzt würde (VfGH 11.12.1986, G 119/86). Hierauf ist zunächst zu erwidern, dass die Tatbestände des § 212a Abs. 2 lit…
…weil unter Effizienz allein unter Umständen bloß das letzten Endes bewirkte Erreichen einer Entscheidung rechtsrichtigen Inhalts durch das Ergreifen von Rechtsbehelfen verstanden werden könnte, nicht aber auch die mitgemeinte Umsetzung einer solchen Entscheidung in den Tatsachenbereich. "Schutz" als Teilaspekt des Ausdrucks "Rechtsschutz" ist auf den…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…dem also keine bescheidmäßige Festsetzung zugrundeliegt, möglich ist. Diese Frage ist vor dem Hintergrund des oben dargelegten Normzwecks des § 212a BAO, nämlich der faktischen Effizienz des Rechtsschutzes, zu bejahen. Grundsätzlich beizupflichten ist der Abgabenbehörde in Folgendem: Die im Beschwerdefall in Frage stehende NoVA stellt eine…
…Neufestsetzung, um die Effizienz des Rechtschutzes zu wahren (die im Zurückweisungsverfahren nicht habe erreicht werden können), bereits außerhalb der Verjährungsfrist abspielten, könne somit von einer rückwirkenden Verlängerung der Verjährungsfrist nicht die Rede sein. Eine verfassungskonforme Auslegung im Sinn des Beschwerdevorbringens würde somit bereits am Norminhalt…
…Die Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Bescheides dient auch dem Gebot der faktischen Effizienz des Rechtsschutzes, da nur dadurch gewährleistet ist, dass gegenüber der beschwerdeführenden Partei auch die Rechtswirkungen des § 230 Abs. 6 BAO eintreten, zumal der Abweisung des Aussetzungsantrages ein mangelhaftes Verfahren der bescheiderlassenden…
…wird die nach dem Rechtsstaatsprinzip gebotene Effizienz des Rechtsschutzes erreicht." In seinen Überlegungen zur systematischen Interpretation des § 295 Abs. 4 BAO als Rechtsschutzbestimmung führt der Bf. ua. aus: "Damit hängt aber für den Fall, dass sich im Laufe des gegen die als Grundlagenbescheid gedachte Erledigung…
…angefochtene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts aufzuheben und der Beschwerdeführer erklärungsgemäß zur Einkommensteuer zu veranlagen sei. Der Verfassungsgerichtshof habe mit Erkenntnis vom 27. Juni 1996, B 131/95, erkannt, dass Aussetzungen der Einhebung nach § 212a BAO im Sinn der in einem Rechtsstaat erforderlichen Effizienz des Rechtsschutzes auch…
…demnach auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes und Wahrung der Prozessökonomie) nicht geboten und der Bf. durch das vorliegende Erkenntnis nicht beschwert (BFG 04.05.2022, RV/3200007/2018). Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung konnte auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie unterbleiben…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes und Wahrung der Prozessökonomie) nicht geboten und der Bf. durch das vorliegende Erkenntnis nicht beschwert. Hinweis: Über die drei Beschwerden gegen die o.a. drei Abgabenbescheide vom 20.06.2017 betreffend die Festsetzung des Altlastenbeitrages wird gesondert entschieden…