… 106a Tz 1 - zum Ergebnis, dass der mit dem Steuerreformgesetz 2009 eingeführte Kinderfreibetrag als Maßnahme zur (zusätzlichen) Berücksichtigung der mit Kindern verbundenen finanziellen Belastungen konzipiert und als "Familienleistung" iSd VO (EWG) Nr. 1408/71 bzw. der VO (EG) Nr. 883/2004 anzusehen ist. Das BFG…
…daraufhin mit Bescheid vom 23.5.2011 den Antrag der Bf auf Familienbeihilfe für den Zeitraum "ab Mai 2011" abgewiesen. In der Begründung wird ausgeführt: Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 müsse vorrangig jener Mitgliedstaat die Familienleistungen gewähren, in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werde…
…höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes nicht vor. Somit sind aber auch ab Mai 2010 die Rechtsvorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden. Gemäß Artikel 1 der VO ist "Arbeitnehmer" u…
…10.2011 mit 10 Stunden wöchentlich beantwortet. Demnach hätte für das angeblich in Österreich aufhältige Kind S1 Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO (EWG) 1408/71 in voller Höhe bestanden. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen musste festgestellt werden, dass laut Dienstvertrag und Lohnkonten eine Beschäftigung…
…oder - wenn sie früher im Rahmen eines für Arbeitnehmer oder Selbständige desselben Mitgliedstaats errichteten Systems gegen das gleiche Risiko pflichtversichert war. "Familienangehöriger" ist nach Art. 1 lit. f i VO (EWG) 1408/71 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden…
…der Inländergleichstellung des Art 3 Abs 1 VO (EWG) 1408/71. Mit der seit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen neuen sozialen Koordinierung (Verordnung (EG) 883/2004, Verordnung (EU) 987/2009) wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung in Artikel 4 VO (EG) 883/2004 verankert und…
…verwiesen, wonach im Ausland lebende Stiefkinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bzw. einen Anspruch auf Differenzzahlung nach der VO (EWG) Nr. 1408/71) oder nach der VO (EG) Nr. 883/2004) vermitteln können. Diese Rechtsansicht wurde vom UFS auch in der Folge (UFS 12…
…auch wenn die Ehe nicht mehr besteht (§ 25 Abs 2 BAO). Die Kinder und auch die frühere Ehegattin sind somit vom Angehörigenbegriff der VO(EWG) 1408/71 umfasst. Dies unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer Unterhalt leistet oder die Ehe geschieden ist (vgl EuGH 26.11…
…usw.). Diese Tätigkeit kann sowohl von der Mutter, als auch vom Kindesvater ausgeübt worden sein (Angehörige im Sinne der anzuwendenden VO (EWG) 1408/71 bzw. VO (EG) 883/2004; Familienbetrachtungsweise). Die von ihnen für die Begründung der nicht rechtmäßig ausgeübten Erwerbstätigkeit herangezogene Entscheidung UFS GZ…
…1408/71 und § 2 Abs. 2 FLAG) und unter Berücksichtigung der allenfalls anzuwendenden Kumulierungsregelung des Art. 76 der Verordnung Nr. 1408/71 hat." Auch beim hier vorliegenden Fall ist durch Anhang XII die Anwendbarkeit der VO (EWG) Nr. 1408/71 (sowie auch der VO (EG…
…der Kollisionsnorm des Art 68 Abs 1 lit a) VO (EG) 883/2004 primär zur Erbringung von Familienleistungen verpflichtet ist, während Polen subsidiär zuständig ist. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die VO (EWG) 1408/71 und VO (EG) 883/2004 kein gemeinsames System der…
…ab, so wird diese Dauer gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Artikels 45 beziehungsweise des Artikels 72 ermittelt; ... Österreich hat gemäß Artikel 5 der VO (EWG) 1408/71 zu deren Artikel 77 bis 78a folgende Erklärung abgegeben: LEISTUNGEN NACH ARTIKEL 77, 78 UND 78a DER VERORDNUNG 1…
…Lenneis/Wanke, Gamlitzer Kommentar zum FLAG, § 53 Tz 19 und 21). alte Rechtslage bis April 2010: Artikel 13 der VO (EWG) 1408/71 idgF lautet: (1) Vorbehaltlich der Artikel 14c und 14f unterliegen Personen, für die diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats. Welche…
…Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (in der Folge "VO 1408/71") zu beachten…
…dem Beitritt Polens zur EU, auf polnische Staatsbürger die bisher gültige EU/EWR-Verordnung Nr. 1408 anzuwenden war. Gemäß Art 3 der VO (EWG) Nr. 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und…
…nichtselbständigen Beschäftigung bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe (Ausgleichs- bzw. Differenzzahlung) für die in Polen lebenden Kinder. Die VO (EWG) Nr. 1408/71 sei nicht anwendbar. Der Bf. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag an den Unabhängigen Finanzsenat und führte darin aus, dass er die Begründung der Berufungsvorentscheidung…
…anderen Rechtsordnung. Daher bestehe neben der Pflicht, Sozialabgaben in Österreich zu zahlen auch der Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen (= Familienleistungen). Eine entsprechende Regelung habe auch die VO (EWG) Nr. 1408/71 in Art 14a Abs. 1 lit. a enthalten (mit Höchstdauer von 12 Monaten). Auch…
…eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose, Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten…
…der Versicherte gemäß Art. 17 VO 1408/71 für die Zeit von 15.2.2010 bis 26.7.2012 weiterhin den Rechtsvorschriften des Landes Polen als Entsendestaat unterliege, worüber eine Bescheinigung der österreichischen Behörde vom 28.8.2009 (BMASK-XX/0001-II/A/4/2009…
…Frings in diesem Zusammenhang nicht. Die VO (EWG) 1408/71 unterscheidet zwischen Familienleistungen für aktiv Erwerbstätige (Titel III, Kapitel 7) und Leistungen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern und Waisen (Titel III, Kapital 8), wobei Art. 77 VO (EWG) 1408/71 lautet: Artikel 77 Unterhaltsberechtigte Kinder…