…vorliegenden und hier nochmals beigefügten Lohnausweis entnehmen Sie CHF 7.264,15 an Sozialabzügen in Z. Dies entspricht einem EUR-Gegenwert mit dem vom Finanzamt verwendeten Durchschnittskurs von EUR 7.362,82. Hinzu kommen somit die Beiträge zur privaten Krankenversicherung von EUR 2.843,88…
…worden. Der sich somit ergebende Betrag von 60,94 CHF sei zwecks Ermittlung der Reisekostensätze für die Jahre 2013 und 2014 in Euro umgerechnet worden, wobei als Umrechnungskurs der Durchschnittskurs für das jeweilige Jahr (0,80 € bzw. 0,81 €) angesetzt worden sei. Solcherart…
…berechtigt, pro ausgegebener Option eine Aktie der A-AG gegen Zahlung des Ausübungspreises zu erwerben. Der Ausübungspreis der Optionen entsprach dem Durchschnittskurs der Aktien der A-AG an den fünf Handelstagen im amtlichen Handel an der Wiener Börse, die der Zuteilung der Optionen unmittelbar vorangingen…
… 19 EStG 1988 gilt kraft Investmentfondsgesetz als im Jahre 2009/2010/2011 erfolgt und werden diese Einkünfte somit - umgerechnet mit dem Jahres-Durchschnittskurs des Jahres 2009/2010/2011 - bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009/2010/2011 angesetzt. 2009/2010: Die erklärten tatsächlichen Ausschüttungen aus…
…Nr. 223/1972, in der "***113*** Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) … § 5 FLAG 1967 idgF lautet…
…223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…
…223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…
…223/1972, in der „Wiener Zeitung“ kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…
…223/1972, in der „Wiener Zeitung“ kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…
…seines Aufenthaltes in England vom 14. April 2008 bis 2. Februar 2009 im Angestelltenverhältnis für Y gearbeitet habe. Bei der Umrechnung der Beträge von GBP in EUR habe er Durchschnittskurse angesetzt. Für den Zeitraum 14. April 2008 bis 31. Dezember 2008 habe sich der durchschnittliche…
…455)). Dabei sei soweit möglich auf den offiziellen Kurs der OeNB zurück zugreifen. Die Verwendung eines Durchschnittskurses wird ohne nähere Begründung abgelehnt. Allgemein ist zur Währungsumrechnung festzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des VwGH diese an sich nach dem Zeitbezugsverfahren zu erfolgen hat, da diese zum…
…I Nr. 112/2012) (6) Werte in einer anderen Währung als Euro sind auf Euro nach dem Kurs umzurechnen, den der Bundesminister für Finanzen als Durchschnittskurs für den Zeitraum festsetzt, in dem die Leistung ausgeführt, das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes vor Ausführung der…
…984,-- als Werbungskosten anzusehen. Der jährliche Durchschnittskurs betrug in beiden Jahren 1,24 in Euro umgerechnet wurden also € 30.632,26 bezahlt. Die Kosten für Miete und Umzug wurden nicht belegt und können daher nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Die Lebenshaltungskosten fallen unstrittig unter…
…wird. Die bei der Einzelbesteuerung entrichtete Steuer ist auf die zu entrichtende Steuer anzurechnen. (6) Werte in einer anderen Währung als Euro sind auf Euro nach dem Kurs umzurechnen, den der Bundesminister für Finanzen als Durchschnittskurs für den Zeitraum festsetzt, in dem die Leistung ausgeführt…
…wird. Die bei der Einzelbesteuerung entrichtete Steuer ist auf die zu entrichtende Steuer anzurechnen. (6) Werte in einer anderen Währung als Euro sind auf Euro nach dem Kurs umzurechnen, den der Bundesminister für Finanzen als Durchschnittskurs für den Zeitraum festsetzt, in dem die Leistung ausgeführt…
…BGBl. Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. Gemäß § 5 Abs. 4 FLAG 1967…
…Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. § 5 (3) Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht…
…Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. […]" Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967…
…Nr. 223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) … § 5 FLAG 1967 idgF lautet…
…223/1972, in der "Wiener Zeitung" kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf…