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BFG RV/7103916/2015Ausgleichszahlung einer geringfügig beschäftigten, bereits länger in Österreich tätig gewesenen slowakischen Kellnerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2016Teil 2/2

…Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Die VO gilt nach ihrem Art 91 ab dem Tag des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung. Die…

BFG RV/7101309/2013Entscheidend für den Familienbeihilfenanspruch im Rahmen des Beschäftigungslandprinzips ist die aufrechte Pflichtversicherung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2015

…bzw. die Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 anzuwenden. Diese Tatsache ist der Begründung nicht zu entnehmen. Diese Verordnungen entfalten unmittelbare Wirkungen auch in Österreich ("Durchgriffswirkung") und sehen bei Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen entsprechende Prioritätsregeln vor (vgl Art 68 VO (EG) 883/2004 bzw. Art. 68…

BFG RV/7101149/2025Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge bei Gewährung von Familienleistungen zur Kindererziehung in Polen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2025

…anzuwenden. Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO (EG) 883/2004 geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor. Art 11 Abs 3 lit a VO (EG) 883/2004 normiert, dass eine Person…

BFG RV/7103138/2024Familienbeihilfe: Polnische Leistungen zur Kindererziehung iHv 500 Zloty
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.11.2024

…2010 gilt, anzuwenden. Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO (EG) 883/2004 geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Zu beachten ist weiters die Verordnung (EG) Nr. 987…

BFG RV/7102797/2022Polnische Familienleistung 500+ ist auf österreichische Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung anzurechnen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2024

…Mai 2010 gilt, anzuwenden. Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Zu beachten ist weiters die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur…

BFG RV/7101275/2024Rechtmäßige Rückforderung von Familienbeihilfe (Ausgleichszahlungen) und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2024

…anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen…

BFG RV/4100272/2023"Neue Selbständige" - fehlende Mitwirkungspflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2024

…traten, anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Die VO ist nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden. Dies trifft dann zu, wenn…

BFG RV/7101394/2024Rechtmäßige Rückforderung einer Ausgleichszahlung ob Erhalts einer tschechischen Kinderzulage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2024

…Kraft traten, anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Familienangehörige, die in…

BFG RV/7102610/2023Familienbeihilfe - Rückforderung, wenn Österreich primär und Polen subsidiär zuständig ist und unabhängig davon polnische Familienleistungen bezogen werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2024

…2010 gilt, anzuwenden. Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO (EG) 883/2004 geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Zu beachten ist weiters die Verordnung (EG) Nr. 987…

BFG RV/7104022/2023Rechtmäßige Rückforderung einer Ausgleichszahlung ob Bezuges einer gleichartigen ausländischen Beihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2024

…Kraft traten, anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Familienangehörige, die in…

BFG RV/7102965/2020Indexierung europarechtswidrig: Rückforderung in Höhe des polnischen Erziehungsgeldes 500+; auch Kinderabsetzbetrag ist eine Familienleistung iS der VO (EG) 883/2004 und daher bei der Höhe der Differenzzahlung zu beachten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2023Teil 1/2

…Mai 2010 gilt, anzuwenden. Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Zu beachten ist weiters die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur…

BFG RV/7100369/2019Verspäteter Antrag auf Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung/Differenzzahlung) für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2022

…Kraft traten, anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Familienangehörige, die in…

BFG RV/7101789/2020Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung/Familienbeihilfe nach Verordnung (EG) Nr 883/2004 (Beschäftigung in Österreich und der Schweiz)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.06.2022

…die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen überlagert. Die für den Bereich der Familienbeihilfe anzuwendende Wanderarbeitnehmerverordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Im Beschwerdefall sind daher…

BFG RV/7103746/2018Differenzzahlung bei Anspruch auf eine ausländische gleichartige Beihillfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2022

…Kraft traten, anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Familienangehörige, die in…

BFG RV/7100535/2020Familienbeihilfe - Differenzzahlung - Ausübung der selbständigen Tätigkeit zu einem wesentlichen Teil in Ungarn
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2020

…Die für den Bereich der Familienbeihilfe anzuwendende Verordnung (EG) Nr 883/2004 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Daher finden die auf…

BFG RV/2101170/2020Familienbeihilfenanspruch - Zuständigkeit nach der VO (EG) 883/2004
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.12.2020

…Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Für vorliegenden Fall maßgebliche Bestimmungen der VO lauten: Artikel 1 Definitionen Für die Zwecke dieser…

BFG RV/7100107/2021Anwendung der Prioritätsregeln der VO (EG) Nr. 883/2004 bei gleichzeitigem Bezug einer inländischen Pension sowie einer Pension eines anderen EU-Staates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2021

…Diese hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die VO geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Hierbei lauten die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen der VO wie folgt: "Artikel 11…

BFG RV/7105967/2019Rückforderung der Ausgleichszahlung in Höhe des in Polen bestehenden Erziehungsgeldanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2020

…Kraft traten, anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 1 lit. a und b der Verordnung (EG) Nr. 883/2004…

BFG RV/7100750/2020Differenzzahlung bei Anspruch auf ausländische gleichartige Beihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2020

…Kraft traten, anzuwenden. Diese haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnungen gehen dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts"). Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 lautet: Familienangehörige, die in…

BFG RV/7101041/2019Artikel 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 Prioritätsregel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2019

…Die für den Bereich der Familienbeihilfe anzuwendende VO (EG) 883/2004 hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat ("Durchgriffswirkung"). Die Verordnung geht dem nationalen Recht in ihrer Anwendung vor ("Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes"). Die Freizügigkeit von Personen stellt…