…Antwort auf den Vorhalt innerhalb der gesetzten Frist. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht wird festgestellt, dass der BF, ein Drittlandsunternehmer, dem Finanzamt im gesamten Verfahren keine Originalrechnung zur Untermauerung seiner Anspruchsberechtigung vorgelegt hat. Beweiswürdigung Die Feststellung, dass im Erstattungsverfahren lediglich eine Kopie der antragsgegenständlichen Rechnung vorgelegt wurde…
…Rechnung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) abzugsfähig. Erklärend wird hierzu ausgeführt: Der österreichische Netzanbieter hat die Möglichkeit, sich hinsichtlich der von ihm erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen an Drittlandsunternehmer auf das für ihn günstigere EU Recht (Artikel 56 Abs. 1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, Sterngasse 13, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 20. Dezember 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 17. November 2016 betreffend Bescheide…
…274 f; Miladinovic, ecolex 2017/39, 75). Werden die Telekommunikationsdienste eines Drittlandunternehmens von einem nicht in der EU ansässigen Nichtunternehmer im Inland genutzt, verlagert sich der Ort der Leistung nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF 221/2009 in das Inland (vgl. auch…
…274 f; Miladinovic, ecolex 2017/39, 75). Werden die Telekommunikationsdienste eines Drittlandunternehmens von einem nicht in der EU ansässigen Nichtunternehmer im Inland genutzt, verlagert sich der Ort der Leistung nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF 221/2009 in das Inland (vgl. auch…
…handle sich dabei um Eintrittsberechtigungen auf Grund dessen das Erstattungsverfahren nicht anwendbar sei. Nach dem Vorbringen der Bf. und den vorgelegten Ausgangsrechnungen scheine es sich jedoch um eine B2B-Leistung an einen Drittlandsunternehmer zu handeln. Liege eine einheitliche Leistung – wie von der Bf. vorgebracht - vor…
…Unterschied zum Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, hat der Drittlandsunternehmer (Liechtenstein ist kein Teil der Europäischen Union) einen allfälligen Vorsteuervergütungsantrag in Papierform und bis 30.06. des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Da dies nach der Aktenlage unbestritten nicht der Fall war, ist die…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob die Nichtgewährung der Vorsteuererstattung aus der betrieblich veranlassten Betankung von Schiffen ab 15.01.2022 an einen Drittlandsunternehmer (aus Serbien), dass Flusskreuzfahren durchführt, im Erstattungsverfahren zu gewähren ist. Die Bf ist ein Schiffahrtsunternehmen…
…die Nichtgewährung der Vorsteuern im Vorsteuererstattungsverfahren mit der Leistungsortverlagerung der Telekommunikationsumsätze der Bf. ins Inland (Österreich) nach der VO BGBl. II 383/2003. Der Drittlandsunternehmer habe in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Leistungen, die das Erstattungsverfahren ausschlössen, dh die Umsätze seien im allgemeinen Umsatzsteuerveranlagungsverfahren zu erklären (…
…führte das Finanzamt begründend im Wesentlichen und ausführlich aus, dass der Leistungsort durch die VO BGBl II 383/2003 nach Österreich verlagert werde. Der Drittlandsunternehmer habe in Österreich steuerbare und steuerpflichtige Leistungen, die das Erstattungsverfahren ausschlössen, dh die Umsätze seien im allgemeinen Umsatzsteuerveranlagungsverfahren zu erklären…
…zu Punkt I. wird ausgeführt: Ist die VO BGBl II 383/2003 für die Leistungen eines Drittlandsunternehmers an seine Kunden nicht anwendbar (zB wenn die Leistung nicht in Österreich genutzt oder ausgewertet wird oder wenn sie im Drittland einer vergleichbaren Steuerbelastung unterliegt), dann hat der…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59a MwSt-SystRL (VwGH…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59 a MwSt-SystRL…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59 a MwSt-SystRL…
…der Gemeinschaft in Anspruch nehmen, um die Mehrwertsteuer zu umgehen. Ein Fall dieser angesprochenen Steuerumgehung kann aber nicht vorliegen, wenn Drittlandsunternehmer an im Drittland ansässige Abnehmer leisten. Insoweit findet daher die VO BGBl. II 2009/221 keine gemeinschaftliche Stütze in Art. 59 a MwSt-SystRL…
…Bf. unter dem Betreff "Clarification needed to understand ,New Place of Supply Rules'". Die E-Mail-Korrespondenz enthält Ausführungen in allgemeiner Form zur Rechtslage betreffend die umsatzsteuerliche Behandlung von Telekommunikationsdienstleistungen, die von Drittlandsunternehmern an Empfänger im Inland erbracht werden, sowie Hinweise auf § 3a Abs. 13…
…Doppelerstattung handelt. Dieser Passus findet sich zwar zu den Erstattungen von Drittlandsunternehmen, für welche aber ebenso § 2 der Erstattungsverordnung gilt. Eine Vorsteuererstattung an Drittlandsunternehmer darf aber ohnehin nicht zu günstigeren Bedingungen erfolgen als an Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet (Art 3 Abs 2 der 13. RL…
… 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht wird. Die österreichischen Netzanbieter haben die Möglichkeit, sich hinsichtlich der von ihnen erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen an Drittlandsunternehmer auf das für sie günstigere EU-Recht zu berufen. Eine Berufung ist jedoch nur in solchen Fällen möglich, in denen Telekommunikationsdienstleistungen…
… 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 erbracht wird. Die österreichischen Netzanbieter haben die Möglichkeit, sich hinsichtlich der von ihnen erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen an Drittlandsunternehmer auf das für sie günstigere EU-Recht zu berufen. Eine Berufung ist jedoch nur in solchen Fällen möglich, in denen Telekommunikationsdienstleistungen…
…Rechnung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) abzugsfähig. Erklärend wird hierzu ausgeführt: Der österreichische Netzanbieter hat die Möglichkeit, sich hinsichtlich der von ihm erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen an Drittlandsunternehmer auf das für ihn günstigere EU Recht (Artikel 56 Abs. 1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28…