…Antwort auf den Vorhalt innerhalb der gesetzten Frist. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht wird festgestellt, dass der BF, ein Drittlandsunternehmer, dem Finanzamt im gesamten Verfahren keine Originalrechnung zur Untermauerung seiner Anspruchsberechtigung vorgelegt hat. Beweiswürdigung Die Feststellung, dass im Erstattungsverfahren lediglich eine Kopie der antragsgegenständlichen Rechnung vorgelegt wurde…
…Rechnung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) abzugsfähig. Erklärend wird hierzu ausgeführt: Der österreichische Netzanbieter hat die Möglichkeit, sich hinsichtlich der von ihm erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen an Drittlandsunternehmer auf das für ihn günstigere EU Recht (Artikel 56 Abs. 1 Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH, Sterngasse 13, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 20. Dezember 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 17. November 2016 betreffend Bescheide…
…274 f; Miladinovic, ecolex 2017/39, 75). Werden die Telekommunikationsdienste eines Drittlandunternehmens von einem nicht in der EU ansässigen Nichtunternehmer im Inland genutzt, verlagert sich der Ort der Leistung nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF 221/2009 in das Inland (vgl. auch…
…274 f; Miladinovic, ecolex 2017/39, 75). Werden die Telekommunikationsdienste eines Drittlandunternehmens von einem nicht in der EU ansässigen Nichtunternehmer im Inland genutzt, verlagert sich der Ort der Leistung nach der Verordnung BGBl. II Nr. 383/2003 idF 221/2009 in das Inland (vgl. auch…
…handle sich dabei um Eintrittsberechtigungen auf Grund dessen das Erstattungsverfahren nicht anwendbar sei. Nach dem Vorbringen der Bf. und den vorgelegten Ausgangsrechnungen scheine es sich jedoch um eine B2B-Leistung an einen Drittlandsunternehmer zu handeln. Liege eine einheitliche Leistung – wie von der Bf. vorgebracht - vor…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schneider WP und StB GmbH, 6844 Badstraße 23, vom 29. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Dezember 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für das Jahr 2007 entschieden…
25. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994) Randzahlen 3421 bis 3430: derzeit frei. 25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 31.12.202030.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994) 25a…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwalt, vom 27. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Februar 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01-12/2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…ein ausländischer Unternehmer im Inland nicht zur Umsatzsteuer zu erfassen, ist bei einem Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet die ausländische UID anzugeben, bei einem Drittlandsunternehmer entfällt die Anführung einer UID. Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt (maßgebend ist der in der Rechnung angeführte Gesamtbetrag, dh…
…Unterschied zum Unternehmer, der im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, hat der Drittlandsunternehmer (Liechtenstein ist kein Teil der Europäischen Union) einen allfälligen Vorsteuervergütungsantrag in Papierform und bis 30.06. des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Da dies nach der Aktenlage unbestritten nicht der Fall war, ist die…
3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…
…unabhängig von den Lieferkonditionen, wer nach den zollrechtlichen Vorschriften Schuldner der EUSt ist. Beispiel: Der Drittlandsunternehmer D verkauft Gewürze an den österreichischen Unternehmer Ö. D befördert die Gewürze vom Drittland ins Inland. Ö nimmt die Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr vor (Lieferung "unverzollt…
Übt ein in Liechtenstein ansässiger Geschäftsführer einer inländischen AG, welcher die Voraussetzungen für die Einstufung seiner Vergütungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 25 EStG 1988 erfüllt, seine Tätigkeit als Geschäftsführer als Grenzgänger in Österreich aus, so geht die Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15 Abs. 4…
…eine Person, die eine ihr zu Unrecht erteilte UID-Nummer verwendet. Hat ein Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 UStG 1994 keine UID (zB ein Drittlandsunternehmer), kann der Nachweis der Unternehmereigenschaft auch auf andere Weise erfolgen, zB durch eine Unternehmerbestätigung des Staates, in dem…
… 3a Abs. 15 Z 1Zur Rechtslage vor dem 1.1.2016: § 3a Abs. 15 Z 1 UStG 1994 UStG 1994 erfasst Umsätze aus der Vermietung von Beförderungsmitteln durch Drittlandsunternehmer, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird. Dabei ist es gleichgültig, ob die Leistung…
…nicht übersteigt. Die Sonderregelung für den IOSS gilt nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Für einen Überblick über die verschiedenen One-Stop-Shop-Sonderregelungen ab 1.7.2021 nach Leistungserbringer (EU-Unternehmer und Drittlandsunternehmer) und Umsatz siehe Rz 4300d. Die Inanspruchnahme des IOSS ist optional. Entscheidet sich…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob die Nichtgewährung der Vorsteuererstattung aus der betrieblich veranlassten Betankung von Schiffen ab 15.01.2022 an einen Drittlandsunternehmer (aus Serbien), dass Flusskreuzfahren durchführt, im Erstattungsverfahren zu gewähren ist. Die Bf ist ein Schiffahrtsunternehmen…
…Ware bereits umsatzsteuerrechtlich über die Ware verfügungsberechtigt. Jede weitere Lieferung - zB auch eine innergemeinschaftliche Lieferung oder Warenverbringung - ist daher diesem Unternehmer zuzurechnen. Beispiel (siehe UStR 2000 Rz 466): Der Drittlandsunternehmer D verkauft Gewürze an den österreichischen Unternehmer Ö. D befördert die Gewürze vom Drittland ins…
…außerhalb des Gemeinschaftsgebietes keiner der inländischen Umsatzsteuerbelastung vergleichbaren Steuerbelastung unterlag. Die österreichischen Netzanbieter haben die MöglichkeitRoamingleistungen, sich hinsichtlich derdie von ihnen erbrachten Telekommunikationsdienstleistungeneinem in einem Drittland ansässigen Mobilfunkbetreiber an Drittlandsunternehmer auf das für sie günstigere EU-Recht zu berufen. Eine Berufung ist jedoch nurseine Kunden…