RIS AI
4 Treffer1627 msnur geltende Fassungen
BFG RV/4100352/20201. Legitimation zur Stellung eines Antrages auf Rückerstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 94 Z 2 EStG 1998 und der Mutter-Tochter-Richtlinie 2. Keine Antragslegitimation der über eine Kapitalgesellschaft mittelbar beteiligten Großmuttergesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2025

… 22 BAO. Sinn und Zweck der Missbrauchseinschränkung nach § 94a Abs 2 Z 2 EStG 1988 idF BGBl I Nr 180/2004 ist laut VwGH die Verhinderung des "Directive Shopping", das heißt der Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst…

BFG RV/4100351/2020Rückerstattung KESt an zypriotische Limited - Missbrauch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.03.2022Teil 1/3

…vom 4.12.2017, RV/7106377/2016, den Antrag auf KESt-Rückerstattung der LuxCo 1 im Wesentlichen mit Missbrauch iSd § 22 BAO und Directive-Shopping abgewiesen. Dieses wurde mit Erkenntnis des VwGH vom 27.03.2019, Ro 2018/13/0004, aufgehoben. Demnach sei die Rückerstattung…

BFG RV/7106377/2016Rückerstattung von Kapitalertragsteuer an eine in Luxemburg ansässige Muttergesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2017

…Betrachtungsweise ist die Ausschüttung offensichtlich der Cayman Gesellschaft bzw. den dahinterstehenden Anteilsinhabern eines australischen Pensionsfonds zuzurechnen. Es spricht daher alles dafür, dass im Sinne des Directive Shopping, die ausgeschüttete Dividende nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer auch tatsächlich wirtschaftlich zugerechnet werden kann, weswegen spruchgemäß zu entscheiden war." …

BFG RV/4100494/2014Missbräuchliche Zwischenschaltung einer zypriotischen Company Limited by shares
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.07.2017

…RF" (Russland?) und nicht in Zypern ansässig seien. Dieser Widerspruch wäre noch aufzuklären. Zudem sei darauf hinzuweisen, dass sich das ,,Directive Shopping" bei jeder europäischen Beteiligung auswirken würde, nicht lediglich bei der hier vorliegenden Beteiligung. Das Vorbringen, dass die Bf. eigene Mitarbeiter beschäftige, sei bereits…