…Maßgabe der lit. b bis j steht zusätzlich ein Pendlerpauschale sowie nach Maßgabe des § 33 Abs. 5 Z 4 ein Pendlereuro zu. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. b) Wird dem Arbeitnehmer ein…
…dass ihre Arbeitnehmer großteils am Dienstort der Bf. gearbeitet hätten. Sie habe keine Arbeitszeitkontrollen hinsichtlich jener freien Dienstnehmer durchgeführt, die ihre Tätigkeiten in ihren Geschäftsräumlichkeiten ausgeübt hätten. Davon zeuge auch die Äußerung von CD, wonach ihr hinsichtlich der gehaltenen Arbeitspausen keine Vorgaben gemacht worden und…
…verlässt oder so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt…
…gegen die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EGV (bzw. Art. 28 EWR-Abkommen und Art. 1 Freizügigkeitsabkommen Schweiz) und sei daher nicht anzuwenden. Die Verdrängungswirkung des Gemeinschaftsrechtes habe zur Folge, dass die nationale Regelung in jener Gestalt anwendbar bleibe, in der sie nicht mehr…
…Abs 1 Z 16b EStG 1988 behandelt werden. Auch Tätigkeiten in einer ständigen Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes des Arbeitgebers sind als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen und befindet sich der Dienstnehmer bei einer solchen Tätigkeit nicht auf einer Reise iSd § 3 Abs 1 Z 16b EStG…
…Arbeitnehmer für die Anmietung einer Wohnung am Entsendungsort einen monatlichen Mietzinszuschuss. Die Arbeitgeberin ersetze dem Arbeitnehmer gegen Vorlage der entsprechenden Belege die Kosten für maximal 2 Heimreisen des Arbeitnehmers pro Jahr. Gewöhnlicher Dienstort der Dienstleistung sei ***21***. Während der Entsendung werde grundsätzlich angestrebt, dass der…
…Arbeit. Eine Provisionsvereinbarung bestand nicht. Die Dienstgeberin stellte der Bf. die Arbeitsmittel zur Verfügung. Dienstort der Bf. war in Ort 1 ("Ort 1"). Laut vorgelegtem Dienstvertrag, Pkt. 4, "Vorgesehene Verwendung", wird "der Arbeitnehmer für folgende Tätigkeiten als Angestellter aufgenommen: Qualitätssichernde Maßnahmen im Betreuungs-bzw. Pflegebereich…
…dass die Gewährung pauschaler Tagesgelder (Dienstort ***Ort 2***) zu verneinen sei. Abschließend sei daher festzuhalten, dass die beantragten Kilometergelder, Parkgebühren und Tagesgelder (2.770,20 Euro) nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien. Ad Anschaffung Bücherregal: Als Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit gelte nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort…
…Dienstort genommen. Steuerliche Einteilung der Tätigkeit Da die Bf., die mittels eines echten Dienstvertrages bei der XY tätig sei, mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Geräten und Unterlagen nicht das Auslangen finde, habe sie die zusätzlichen Werbungskosten im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht. Der…
…an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Dieser Ort muss sich nicht zwingend mit einem allenfalls vereinbarten Dienstort decken; da nicht eine Vereinbarung, sondern das tatsächlich Getätigte maßgeblich ist. Als Arbeitsstätte ist grundsätzlich auch jener Ort anzusehen, welcher den Mittelpunkt der Tätigkeit…
…steht der Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers entgegen (VwGH 30.6.2015, 2013/15/0165). Da dem Beschwerdeführer ein derartiges Arbeitszimmer in Form von Desksharing zur Verfügung stand, erweist sich das Arbeitszimmer, nicht als unbedingt notwendig für die Berufsausübung. Laut Dienstvertrag ist der Dienstort Wien, der…
…seien), Standl- und Werbematerialverteilung gehören, so wie es bei allen politischen Parteien üblich sei. Die Nebenbeschäftigung (Dienstort ***Adresse***) sei in der Fahrtenliste bereits gestrichen worden: auch bei dieser Nebenbeschäftigung könne es zu zeitlichen Überschneidungen kommen, da dies nur Abendtermine ab 18:30 Uhr gewesen seien…
…Maiwald-Wanderer und Horst Hoffmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, Feldweg 7, 9241 Wernberg, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 25. September 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 und über die…
…Eva Maiwald-Wanderer und Horst Hoffmannin der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, Feldweg 7, 9241 Wernberg, über die Beschwerde vom 28. Februar 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 19. Jänner 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 und über die…
…dass der Dienstort der Wohnort ist, wäre auch eine allenfalls notwendige "Evakuierung von Arbeitnehmern" nur schwer möglich. Auch der Hinweis des Bf auf seine vereinbarte Bildungsteilzeit vermag daran nichts zu ändern: Gemäß § 11a Abs. 1 AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) können Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen schriftlich…
…im Folgenden mit Bf. bezeichnet) erzielt als angestellte Vermittlerin im Außendienst einer Versicherung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Bei der Einreichung der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung für das Jahr 2017 beantragte die Bf. den Abzug von Aufwendungen für Arbeitsmittel iHv EUR 483,26, von beruflich veranlassten…
…2009 vorgelegt, aus der hervorgeht, dass es Ihnen erlaubt ist, Ihre Arbeitsleistung nach Vereinbarung mit dem Vorgesetzten stundenweise oder auch ganztägig außerhalb des Büros zu erbringen. Da Ihnen jedoch laut vorgelegtem Dienstvertrag bei Ihrem Arbeitgeber **** AG ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht (Dienstort: Wien), stellt das…
…Lohnsteuerprüfung (§ 86 Abs. 1 EStG 1988) - nun die Frage, ob die von der Bf. an ihre überlassenen Arbeitnehmer ausbezahlten Tages- und Nächtigungsgelder zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören (§ 26 Z 4 EStG 1988). Das Finanzamt vertritt (zusammengefasst) die Auffassung, dass auf die überlassenen Arbeitskräfte …
…verlässt oder - so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. Bei Arbeitnehmern, die ihre Dienstreise vom Wohnort aus antreten, tritt an die Stelle des Dienstortes der Wohnort (Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt…
…des Tätigkeitsbereichs und Dienstortes in der Slowakei - die Kalenderaufzeichnungen für das Jahr 2010, aus welchen die erbrachten Arbeitstage ersichtlich sind - Kopie der slowakischen Steuererklärung 2010 - die Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung 2010 mit weiterführenden Informationen sowie einer Erklärung betreffend der Einkünfte unter Progressionsvorbehalt und der Einkünfte aus…