…Stoll 78 f; VwGH ). Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag (abgenommenen Geldbetrag) bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (Amtshandlungsgebühr). Eine spätere Herabsetzung der Abgabenschuld ist auf die Pfändungsgebühr ohne Einfluss (zB BFG 3.7.2020, RV/6100644/2019…
…Die Pfändungsgebühr fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (BFG 18.12.2024, RV/7101755/2024). Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von § 26 Abs 1 AbgEO, der vorsieht, dass eine Gebühr "anlässlich" einer…
…die Gebühren nach Abs. 1 festgesetzt wurden, auf Antrag aufzuheben. ….“ Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die…
…fallen die Kosten der Vollstreckung dem Verpflichteten zur Last und sind gemäß § 3 einzutreiben. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an…
…werden; sie sind mit Bescheid festzusetzen. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird (siehe Liebeg…
…der als Exekutionstitel für die vorgenommene Lohnpfändung diente. Die Pfändungsgebühr gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO ist eine reine Amtshandlungsgebühr und fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung (Pfändung) durchgeführt wird. Auch stellte die Lohnpfändung eine Maßnahme…
…fallen die Kosten der Vollstreckung dem Verpflichteten zur Last und sind gemäß § 3 einzutreiben. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an…
…7 finden keine Anwendung auf abgeschriebene (§§ 235, 236 BAO) Nebengebühren. Die Pfändungsgebühr ist somit eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die Amtshandlung …
…84/13/0085). Bei erwiesenen Lohnauszahlungen besteht für den Geschäftsführer unter Hinweis auf die ob. zitierte Gesetzesstelle und die §§ 41 u. 43 FLAG sowie auf Grund der Tatsache, dass dieser durch die handelsrechtlich verankerte Sekundärhaftung Arbeitgeberfunktion ausübt, die Verpflichtung, zur Entrichtung aller anfallenden Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag)…
…die erfolglosen Einbringungsversuche, nämlich eine erfolglose Zahlungsaufforderung vom 8.3.2013, ein Haftungsvorhalt vom 12.2.2016, eine schriftliche Anfrage an J-KG vom 18.4.2016 und eine Außendienstbegehung in der Adr1, vom 6.5.2016 entgegenzuhalten. Aufgrund dieser erfolglosen Einbringungsversuche und der Tatsache…
…Anbetracht der Tatsache, dass die Schätzung jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehre, bewilligen müssen. Abschließend stellte der Bf einen Antrag auf Aussetzung der mit Bescheid vom 20.7.2018 festgesetzten Pfändungsgebühr und des Barauslagenersatzes gemäß § 212a BAO. Mit Bescheid vom 26.9.2019 bewilligte das Finanzamt die…
…Dem öffentlichen Interesse an der Einhebung der Abgaben ist dabei der Vorzug gegenüber den Billigkeitsgründen einzuräumen. Auf Grund der seit der Fälligkeit der betreffenden Abgaben (2016 und 2017) verstrichenen Zeit wird dem Bf im Rahmen des Ermessen ein Abschlag von 15 % auf die aushaftenden Abgaben…
…widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung iSd § 9 Abs 1 BAO angenommen werden darf (zB VwGH 23.11.2004, 2001/15/0108). Er hat das Fehlen ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung nachzuweisen. Eine Haftung kommt auch für aufgrund einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen entstandene Abgabenschulden…
…Nettogehälter aufgrund der angespannten Liquiditätslage nicht ausbezahlt worden sei und daher auch keine Lohnsteuer angefallen sei. Diesbezüglich wurde auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber ihren Dienstnehmern laut obiger Aufstellung verwiesen. Zu diesem Vorbringen ist - wie zum Liquiditätsstatus - auf die Tatsache hinzuweisen, dass die…
…keiner Weise der Fall. Tatsache sei es, dass er als Geschäftsführer in den Jahren 2008 und 2009 tätig gewesen sei, somit zu einem Zeitpunkt, währenddessen weder die Anknüpfungspunkte für die Abgaben entstanden seien noch bereits entstanden wären, da sie ihm als Geschäftsführer der Jahre 2008…
…keiner Weise der Fall. Tatsache sei es, dass er als Geschäftsführer in den Jahren 2008 und 2009 tätig gewesen sei, somit zu einem Zeitpunkt, währenddessen weder die Anknüpfungspunkte für die Abgaben entstanden seien noch bereits entstanden wären, da sie ihm als Geschäftsführer der Jahre 2008…
…keiner Weise der Fall. Tatsache sei es, dass er als Geschäftsführer in den Jahren 2008 und 2009 tätig gewesen sei, somit zu einem Zeitpunkt, währenddessen weder die Anknüpfungspunkte für die Abgaben entstanden seien noch bereits entstanden wären, da sie ihm als Geschäftsführer der Jahre 2008…
…die Gesellschaft definitiv über keine liquiden Mittel mehr verfügt habe. Vielmehr geht aus der Beschwerde sogar eindeutig hervor, dass gerade aufgrund der Tatsache, dass sämtliche Forderungen der PS GmbH an die Bank abgetreten und daher sämtliche erzielten Erlöse an diese abzuführen waren, der GmbH die…
…zu entrichten, wenn die durchgeführte Amtshandlung zu keiner Pfändung führte, weil wie im gegenständlichen Fall auf dem Bankkonto offenbar bisher kein Guthaben bestand, das seitens der Bank an das Finanzamt abgeführt hätte werden können. Da die Pfändungsgebühr bereits auf Grund der Tatsache anfällt, dass eine…
…383,--) auf diesen IBAN, sodass jedenfalls (laut FA-MA) sämtliche offenen Forderungen einschließlich Pfändungsgebühr 2022 idH von € 10,-- und Barauslagenersatz 2022 idH von € 6,62 beglichen sind. 9) Aufgrund des oben wiedergegebenen Sachverhalts, das heißt angesichts der Tatsache, dass ich jeweils fristgerecht die…